571.31
Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
vom 13.05.2025 (Stand 01.06.2025)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Ausführung von Art. 7 des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 18. Februar 20211
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 18. Februar 20213 besichert sind, beträgt 0,25 Prozent.
Abs. 1 dieser Bestimmung wird sachgemäss angewendet auf Kredite nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 20204.
nGS 2025-018