611.12
Grossratsbeschluss über die Beteiligung an der Erhöhung des Genossenschaftskapitals der OLMA und über die Gewährung eines Standortbeitrags an den Neubau der OLMA
vom 04.12.1986 (Stand 02.04.1998)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 21. Januar 1986 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Kanton St.Gallen an der Erhöhung des Genossenschaftskapitals der OLMA, Schweizer Messe für Land- und Milchwirtschaft, St.Gallen, mit Fr. 600 000.– zu beteiligen.
Ziff. 2
Für die Einzahlung dieses Betrages wird zulasten der ordentlichen Verwaltungsrechnung 1986, Konto 2561.550.07, Abschreibungen, Anteil an Kapitalerhöhung der Genossenschaft OLMA, ein Nachtragskredit von Fr. 600 000.– bewilligt.
Ziff. 3
Der Genossenschaft OLMA wird als Standortbeitrag an den Neubau der OLMA ein zinsloses Darlehen von Fr. 3 000 000.– für eine Laufzeit von längstens 15 Jahren gewährt.
Ziff. 4
Für die Einzahlung dieses Betrages sind drei Jahresquoten zu je Fr. 1 000 000.– in die Voranschläge 1988, 1989 und 1990, Konto 2561.550.08, Abschreibungen, unverzinsliches Darlehen an Genossenschaft OLMA, aufzunehmen.
Ziff. 5
Die Laufzeit des Darlehens beginnt mit der Einzahlung der letzten Jahresquote.
Ziff. 6
Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 lit. b des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 21-140