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Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft

869.1 · St. Gallen Gesetzessammlung

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Funtauna

869.1

Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft

vom 25.06.2024 (Stand 15.07.2024)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Dezember 20231 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:2

Footnotes

  1. [1] ABl 2024-00.134.684.
  2. [2] Vom Kantonsrat erlassen am 2. Mai 2024; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 25. Juni 2024; in Vollzug ab 15. Juli 2024.

Ziff. 1

Der Steinbruch Starkenbach wird in eine Aktiengesellschaft nach Art. 620 ff. des Obligationenrechts3 ausgelagert. Diese steht im alleinigen Eigentum des Kantons.

Die Vermögenswerte des Steinbruchs Starkenbach werden neu bewertet und vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen. Die Aktiengesellschaft wird im Finanzvermögen gehalten.

Footnotes

  1. [3] SR 220.

Ziff. 2

Der Kanton stellt der Aktiengesellschaft ein Aktienkapital von 3,0 Mio. Franken zur Verfügung.

Das Aktienkapital besteht aus einer Sacheinlage von 1,0 Mio. Franken und einer Bareinlage von 2,0 Mio. Franken.

Im Übrigen überlässt der Kanton der Aktiengesellschaft die im Zeitpunkt der Gründung vorhandenen Betriebsmittel.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, die Auslagerung zu vollziehen.

nGS 2024-024