190.102
Beschluss des Regierungsrates über die Erstreckung der Anwendung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen
Vom 04.03.2003 (Stand 04.03.2003)
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,
beschliesst:
Art. 1
Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der am 9. September 2002 wirksam gewordenen Erstreckung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen.
Art. 2
Im Kanton Schaffhausen findet das Karlsruher Übereinkommen neben dem Kanton Anwendung auf Gemeinden, Zweckverbände und selbständige öffentliche Einrichtungen.
Art. 3
Das Karlsruher Übereinkommen sowie der Beschluss über dessen Anwendungsbereich sind im Amtsblatt zu publizieren und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Abl. 2003, S. 344