131.43
Zuständiges Departement zur Behandlung von Beschwerden gegen Beschlüsse über die Nichtwiederwahl von Lehrern
131.43 Zuständiges Departement zur Behandlung von Beschwerden gegen Beschlüsse über die Nichtwiederwahl von Lehrern RRB vom 25. Februar 1985
Zuständiges Departement zur Behandlung von Beschwerden gegen Beschlüsse über Nichtwiederwahlen von Lehrern der Volksschule, die nicht von der Gemeindeversammlung, vom Grossen Gemeinderat oder an der Urne gefasst wurden, ist das Erziehungs-Departement.