225.51
Gegenrechtserklärung mit St. Gallen
Gegenrechtserklärung mit St. Gallen RRB vom 14. Mai 1948
1.
Von der Gegenrechtserklärung des Kantons St. Gallen wird Kenntnis genommen.
2.
Dem Obergericht, dem Versicherungsgericht und den Zivilrichterämtern wird hiervon Kenntnis gegeben mit der Ermächtigung, st.gallische Anwälte als armenrechtliche Vertreter zuzulassen.