225.54
Gegenrechtserklärung mit Zürich
Gegenrechtserklärung mit Zürich RRB vom 23. Juni 1956
1.
Von den Gegenrechtserklärungen des Kantons Zürich vom 13. Juni 1956 für den unentgeltlichen Rechtsbeistand wird Kenntnis genommen.
2.
Dem solothurnischen Obergericht, dem Versicherungsgericht und den Zivilrichterämtem wird davon Kenntnis gegeben mit der Einladung, zürcherische Rechtsanwälte nach analogen Gesichtspunkten als armenrechtliche Vertreter zuzulassen.