416.353.290.1
Einführungskurse von Berufsverbänden im Rahmen der Berufslehre für die Aneignung grundlegender Fertigkeiten
vom 19. April 1979 ) und gemäss § 4 des Gesetzes über die Berufsbildung 2 vom 6. Juni 1971 )
verfügt:
1. Für alle Lehrlinge der Berufe
Augenoptiker Automechaniker Elektromonteur Carrosseriesattler Damenschneiderin Innendekorationsnäherin Innendekorateur Isolierspengler Kellner/Servicefachangestellte Maler Maurer Schreiner (Bau und Möbel) Schriftsetzer mit Lehrbeginn ab Frühjahr 1982 und Lehrort im Kanton Solothurn sind die Einführungskurse obligatorisch.
2.
Betriebe, welche die grundlegenden Fertigkeiten in einer betriebsinternen Lehrwerkstätte oder in gleichwertiger Form vermitteln, können vom Besuch der Einführungskurse befreit werden. Diesbezügliche Gesuche sind spätestens zwei Monate vor Beginn des ersten Kurses beziehungsweise nach Erteilung der Ausbildungsbewilligung dem Kantonalen Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Bielstrasse 102, 4500 Solothurn einzureichen.