817.114
Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Olten; Bewilligung eines Rahmenkredites
Vom 13.05.1992 (Stand 13.05.1992)
Der Kantonsrat von Solothurn
gestützt auf Artikel 37 Absatz 1 litera c) in Verbindung mit Artikel 74 litera b) der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986
gestützt auf Abschnitt A, Ziffern 1 und 6 und Abschnitt B, Ziffer 2 der Spitalvorlage VI vom 23. Juni 1974
beschliesst:
Art. 1
Das Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Olten wird genehmigt. Zusätzlich werden folgende Optionen bewilligt: Der Anbau Mehrzweckraum im Betrag von 1 Million Franken sowie der Einbau von je einer Wohnküche in den Stockwerken des Personalhauses im Betrag von total 800'000 Franken.
Art. 2
Zur Deckung der Aufwendungen der Projektierung und Realisierung des Um- und Ausbaus des Akutbereichs wird ein Rahmenkredit von 254'623'000 Franken bewilligt (Stand Zürcher Baukostenindex vom 1. April 1991 = 911,2 Punkte).
Art. 3
Der Objektkredit verändert sich um die teuerungsbedingten Mehr- oder Minderkosten, um allfällige Kostenänderungen bei der geschützten Operationsstelle aufgrund des neuen Zivilschutz-Leitbildes 1995 sowie um allfällige Beiträge Dritter für den Mehrzweckraum.
Art. 4
Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.
Art. 5
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
GS 92, 473