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Präsidial

STK 2022 46 · Schwyz District Court

Dals 7 sett. 2022

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-sz/bezirksgericht-schwyz/stk-2022-46/de/prasidial

Consultà ils 31 avust 2026

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  3. Schwyz District Court
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

STK 2022 46

Präsidial

Rubrum

Kantonsgericht Schwyz

Verfügung vom 7. September 2022

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber.

In Sachen

A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, gegen

Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201,

Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwältin C.________,

betreffend

vorsätzliche Tierquälerei, mehrfache vorsätzliche Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Strassengesetz

(Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 11. April 2022, SEO 2021 30);-

hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,

Erwägungen

- der Beschuldigte gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 11. April 2022 innert Frist am 14. April 2022 Berufung anmeldete (Art. 399 Abs. 1 StPO);

- das begründete Urteil am 16. August 2022 zum Versand kam;

- der Beschuldigte dem Kantonsgericht mit Schreiben vom 5. September 2022 den Rückzug der angemeldeten Berufung bekanntgab;

- demnach das Verfahren zufolge Rückzugs der Berufungsanmeldung präsidial nach §§ 40 Abs. 2 und 41 Abs. 1 JG abzuschreiben ist;

- die Gerichtskosten der zweiten Instanz bei diesem Ausgang zulasten des Staates gehen;-

Dispositiv

verfügt:

Die Berufung wird als durch Rückzug der Berufungsanmeldung erledigt abgeschrieben.

Die zweitinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 300.00 gehen zulasten des Staates.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach Massgabe von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.

Zufertigung an Rechtsanwältin B.________ (2/R), die Staatsanwaltschaft (1/A, unter Beilage des Berufungsverzichts vom 5. September 2022 an die 2. Abteilung sowie 1/R an die Amtsleitung/zentraler Dienst), die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten; zum Vollzug und zur Erstattung der Meldungen an die KOST/Strafregister) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).

Der Kantonsgerichtsvizepräsident

Versand

7. September 2022 kau

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Cudesch da procedura penala svizzer, Art. 399 — gelesen in der Fassung vom 1. Juli 2022; der Erlass wurde am 1. Januar 2023, 23. Januar 2023, 1. Juli 2023, 1. August 2023, 1. Januar 2024, 1. Juli 2024 und 1. April 2025 erneut konsolidiert.
  • Lescha federala davart il Tribunal federal*, Art. 42 und Art. 78 — gelesen in der Fassung vom 1. Juli 2022; der Erlass wurde am 1. Januar 2024, 1. Februar 2024, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025, 1. April 2026 und 13. Mai 2026 erneut konsolidiert.