417.2
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des OYM-Colleges
Vom 27. Juni 2019 (Stand 1. Oktober 2019)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung mit Standort im Kanton Zug an die OYM College AG mit 1 Million Franken.
Art. 2
Der Beitrag wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Colleges am Standort Cham ausgerichtet.
Art. 3
Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
GS 2019/056