235.52
Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren
235.52 Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren (vom 5. August 1937) 1 I. Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausgabe von Warenpapie- ren durch Lagerhalter (Art. 482, 1153–1155 des revidierten Schweize- rischen Obligationenrechtes 4 und Art. 902 und 925 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 3 ) und die Verhängung von Ordnungsbussen wegen der Ausgabe von den gesetzlichen Formvorschriften entsprechenden Warenpapieren ohne vorherige Einholung der Bewilligung (Art. 1155 OR) 4 wird der Volkswirtschaftsdirektion übertragen. II. Veröffentlichung im Amtsblatt 2 und in der Gesetzessammlung.