RRB Nr. 1044/2025
Verein Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Oktober 2025
1044. Verein Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen (zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss § 4 Abs. 2 lit. a und b des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) ist die Bildungsdirektion zuständig für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung und die Durchführung der Qualifikationsverfahren. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben nutzt sie die Informatiklösung «Kompass», die vom Verein Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen (IGIB) betrieben wird. Der Verein IGIB bezweckt die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildungsinformatik, namentlich mittels Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung von «Kompass», einer Informatiklösung für den Vollzug des Berufsbildungsgesetzes (Verwaltung und Administration von Lehrverhältnissen, Lehrbetrieben, Bildungsbewilligungen, Berufsbildungsverantwortlichen, Beitragsausrichtung, Organisation und Durchführung des Qualifikationsverfahrens, Ausschreibung von Lehrstellen im nationalen Lehrstellennachweis, Fallführung der Berufsberatung sowie Aufbereitung und Lieferung von statistischen Daten an den Bund zur Ausrichtung der Bundesbeiträge). Der Kanton Zürich ist seit 1999 Mitglied des Vereins, dem zudem die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau sowie das Fürstentum Liechtenstein angehören. Mit der gemeinsamen Software können die IGIB-Mitglieder rasch und kostengünstig auf Veränderungen in den Vollzugsaufgaben der Berufsbildung reagieren. Die Software wurde 2013–2016 weiterentwickelt und verfügt über eine mandantenfähige, zentrale Datenhaltung, Schnittstellen zur Anbindung von Portalen sowie Arbeitslisten zur Verbesserung von Prozessen. «Kompass» ist das am weitesten entwickelte System zur Administration des Vollzugs in der Berufsbildung, das in der Schweiz eingesetzt wird. Mit RRB Nr. 541/2017 wurde für die Dienstleistungen des Vereins IGIB (Basisunterhalt Weiterentwicklung und zentraler Betrieb von Kompass, Betrieb der Geschäftsstelle) zugunsten des Kantons Zürich im ersten Schritt eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von höchstens Fr. 360 000 bewilligt, in einem zweiten Schritt mit RRB Nr. 68/2020 eine Erhöhung um Fr. 140 000, gesamthaft Fr. 500 000.
B. Kosten Die Mitglieder des Vereins IGIB teilen die Kosten für dessen Dienstleistungen, die sich 2026 gemäss Zusammenstellung der Beiträge der Mitglieder vom 30. Januar 2025 auf insgesamt Fr. 2 138 900 belaufen werden, auf der Grundlage eines Verteilschlüssels auf. Dieser setzt sich aus einem Beitrag an den Basisunterhalt und die Weiterentwicklung von Kompass 3, die Wartung der Software-Entwicklungsplattform (LANSA) und den Betrieb der zentralen Datenhaltung auf der Grundlage der Anzahl Lehrverträge sowie einem Sockelbeitrag für den Betrieb der Geschäftsstelle zusammen. Seit 2016 beträgt der Kostenanteil für den Kanton Zürich 22,6%. Dieser setzt sich aus einem Sockelbeitrag und einem Beitrag nach Anzahl der Lehrverhältnisse zusammen. An der Mitgliederversammlung von IGIB vom 17. März 2020 wurde beschlossen, dass dieser Kostenanteil nur bei weitreichenden Veränderungen oder auf Antrag eines Mitglieds von IGIB erneut überprüft wird. Mehrere Ursachen führen zu einer Kostensteigerung ab 2027: Im Auftrag der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren und der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz wurde der neue Datenaustauschstandard Berufsbildung eCH-0260 erarbeitet. Dieser Standard ist neu die Grundlage für den harmonisierten Datenaustausch in der Berufsbildung zwischen den Kantonen. Parallel dazu wurden aus der verbundpartnerschaftlichen Initiative «Berufsbildung 2030» die Optimierung der Datenflüsse im Programm «Optima» beschlossen. Die Erarbeitung und Definition von zukünftigen Geschäfts- und Datenaustauschprozessen wurde im Projekt «Harmonisierung interkantonaler Datenaustausch» mittlerweile abgeschlossen. Diese Vorhaben wurden bereits mit verschiedenen Massnahmen im Verein IGIB umgesetzt. So ist seit 2023 die digitale IGIB-Datendrehscheibe im Einsatz und verschiedene Projekte zur Anbindung von Datenregistern anderer Kantone ausserhalb des IGIB-Vereins wurden erfolgreich durchgeführt. Zusätzlich sind innerhalb des Kantons Zürich Anbindungsprojekte mit der kantonalen Einwohnerdatenplattform und den Applikationen von Prüfungskommissionen erfolgreich abgeschlossen worden. Diese Entwicklungen konnten mit dem beschlossenen Kostendach realisiert werden. Ab 2027 werden weitere Entwicklungsmassnahmen und grössere Wartungen im System vorgenommen werden müssen, damit unter anderem
der Datenschutz und die digitalen, interkantonalen Austauschprozesse weiter im geforderten Mass sichergestellt werden können. Ein weiterer zentraler Punkt, den die zukunftsorientierte Entwicklung von Kompass berücksichtigen muss, ist die Weiterentwicklung in Richtung eines webbasierten Clients. Für diese Entwicklungsmassnahmen ist mit einem Mehraufwand zu rechnen. Weiter führen diese digitalen Prozesse und
Projekte zu einem höheren Koordinations- und Supportaufwand bei der Geschäftsstelle. Aus diesen Gründen hat die Mitgliederversammlung des Vereins IGIB ab 2025 eine Aufstockung der Stellen bei der Geschäftsstelle um 30% bewilligt. Seit 2016 ist die Abraxas Informatik AG (Abraxas) Auftragnehmerin des Vereins IGIB für den zentralen Betrieb und die zentrale Datenhaltung von Kompass. Der Verein IGIB hat 2023 die submissionsrechtliche Risikobeurteilung von Kompass vorgenommen. Auf diese Risikobeurteilung stützt sich der Entscheid ab, dass der Gegenstand der Beschaffung gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (in Kraft bis 30. September 2023) freihändig an die Abraxas vergeben werden kann. Darauffolgend wurden 2024 die Verträge zwischen IGIB und Abraxas neu verhandelt und den aktuellen Grundlagen angepasst. Die neuen Verträge treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Für 2026 bis 2030 ist aufgrund der zusätzlichen Leistungen und Weiterentwicklungen von Kompass und der IGIB-Geschäftsstelle für den Kanton Zürich mit folgenden Kosten zu rechnen: Tabelle: Übersicht der Kosten für den Kanton Zürich 2026–2030 (Beträge in Franken) Kostenart Budget Finanzplanung Finanzplanung Finanzplanung Finanzplanung 2026 2027 2028 2029 2030 Basisunterhalt, Wartung, 238 000 248 100 247 300 258 600 246 300 Zentraler Betrieb Erweiterte Software- 109 800 197 200 179 200 184 900 184 800 dienstleistungen Beitrag Geschäftsstelle 135 600 141 500 139 900 143 300 135 000 Total IGIB 483 400 586 800 566 400 586 800 566 100 Gemäss den vorstehenden Ausführungen entstehen gegenüber der mit RRB Nrn. 541/2017 und 68/2020 bewilligten wiederkehrenden Ausgabe von jährlich höchstens Fr. 500 000 für die Jahre 2027–2030 jährliche Mehrkosten von höchstens Fr. 86 800. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn sie zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags zwingend erforderlich ist und namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen personellen und sachlichen Mittel dient. Der Betrieb der Informatiklösung «Kompass» sowie deren Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen und Standards für den Datenaustausch sind für die Erfüllung der Vollzugsaufgaben in der Berufsbildung gemäss EG BBG zwingend erforderlich. Bei den diesbezüglichen
Kosten handelt es sich deshalb um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a CRG.
Die Kosten für die Dienstleistungen des Vereins IGIB belaufen sich einschliesslich einer Reserve von rund 10% auf höchstens Fr. 650 000 jährlich. Die mit RRB Nrn. 541/2017 und 68/2020 bewilligte wiederkehrende Ausgabe ist deshalb ab 2027 um Fr. 150 000 jährlich zu erhöhen. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Profitcenter 73853000, Informatik MBA, Konto 31300 00000, Dienstleistungen Dritter. Die zusätzliche Ausgabe ist in den Planjahren 2027 bis 2029 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2026–2029 nicht eingestellt und wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, kompensiert. Durch den gemeinsamen Betrieb von «Kompass» können die Mitglieder des Vereins IGIB die Kosten für den Support, die Erarbeitung von Spezifikationen für die Weiterentwicklung und die Aktualisierung der Stammdaten verringern. Zudem entfallen die Beschaffung und der Betrieb von lokalen Servern in den einzelnen Kantonen. Aufgrund der zentralen Datenhaltung erfolgt auch der Datenaustausch wesentlich effizienter und verringert dadurch bei den Mitgliedern die Personalkosten. Als Folge des gemeinsamen Betriebs werden zudem die Prozesse unter den IGIB-Mitgliedern laufend harmonisiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Dienstleistungen des Vereins Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen zugunsten des Kantons Zürich wird ab 2027 zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nrn. 541/2017 und 68/2020 eine zusätzliche, jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 150 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt jährlich höchstens Fr. 650 000.
II. Die Ausgabenbewilligung wird jährlich abgerechnet.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli