RRB Nr. 1081/2016
Kulturförderung, Theater Winterthur, Beitragsberechtigung, Anerkennung, jährlich wiederkehrende Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. November 2016
1081. Kulturförderung, Theater Winterthur (Beitragsberechtigung und Betriebsbeiträge)
Erwägungen
1. Gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 6. Juli 2015 leistet der Lotteriefonds bis 2021 jährlich einen Beitrag von höchstens 23 Mio. Franken an die Fachstelle Kultur u. a. für die Zusprechung wiederkehrender Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter Kulturinstitutionen (Vorlage 5125). Mit den Richtlinien (RRB Nr. 809/2016) legte der Regierungsrat die Kriterien fest, die für die Verwendung dieser Lottriefondsmittel anwendbar sind. Über die Anerkennung und Befristung der Beitragsberechtigung der Betriebsbeiträge über Fr. 200 000 beschliesst der Regierungsrat, wobei gemäss den Richtlinien die Bestimmungen des Kulturförderungsgesetzes (KFG, LS 440.1) und der Kulturförderungsverordnung ( LS 440.11) anwendbar sind. Über die Verwendung der Mittel und somit über die Zusprechung von Betriebsbeiträgen entscheidet der Regierungsrat nach Massgabe der Kompetenzen für gebundene Ausgaben (Vorlage 5125, Dispositiv V).
2. Im Rahmen der Gesamterneuerung der Beitragsberechtigungen von Kulturinstitutionen ab 2017 ersucht das Theater Winterthur um Zusprechung eines jährlichen Betriebsbeitrags von 1,2 Mio. Franken.
2.1. Ausgangslage Das Theater Winterthur bietet als grösstes Gastspielhaus der Schweiz (rund 800 Plätze, 54 000 Besuchende) ein vielfältiges Programm mit rund 150 Vorstellungen von nationalen und internationalen Produktionen aus den Sparten Musiktheater, Tanz/Ballett und Theater. Es hat kein eigenes Ensemble, betätigt sich aber als Koproduzent, beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Theater Kanton Zürich oder dem Musikkollegium Winterthur, und erarbeitet verschiedene kleinere Produktionen. Zudem zeigt es ein starkes Engagement im Kinder- und Jugendbereich, so ist es Spielstätte für das Theaterfestival «augenauf!».
2.2. Würdigung Das Theater Winterthur ist ein Gastspielhaus mit überregionaler Bedeutung und ein wichtiger Bestandteil der Zürcher Theaterlandschaft, zumal es u. a. renommierte ausländische Produktionen nach Winterthur holt. Es bietet dem Publikum ein abwechslungsreiches, hochkarätiges Programm und vielen Zürcher Gruppen eine Auftrittsmöglichkeit in einem professionell ausgestatteten Rahmen. Beachtenswert sind auch die verschiedenen Aktivitäten in den Bereichen der Vernetzung mit anderen kantonalen Kulturinstitutionen und des Kinder- und Jugendtheaters.
3. Die Prüfung des Gesuchs hat ergeben, dass das Theater Winterthur die in den Richtlinien festgelegten Kriterien erfüllen. Entsprechend der Laufzeit von Vorlage 5125 ist die Beitragsberechtigung bis 31. Dezember 2021 zu befristen.
4. Bei der Bemessung des Betriebsbeitrags gilt es zu beachten, dass das Theater Winterthur mehr Mittel braucht, um das künstlerische Programm zu stärken und neue Angebote für neue Zielgruppen zu schaffen. Zudem muss es seine Sichtbarkeit durch einen Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit deutlich verstärken, um in der gegenwärtigen Theaterlandschaft bestehen zu können. Der kantonale Betriebsbeitrag, der bisher Fr. 837 000 betrug, ist deshalb neu auf 1 Mio. Franken festzusetzen. Im Rahmen der Gesamterneuerung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen wurde eine Leistungsüberprüfung mit vergleichender Betrachtung ähnlicher Kulturinstitutionen vorgenommen. Auch unter diesem Blickwinkel erweist sich ein jährlicher Betriebsbeitrag von 1 Mio. Franken in Anbetracht der Bedeutung, Tätigkeit und Wirkung des Theaters Winterthur als angemessen. Das anrechenbare Defizit des Theaters Winterthur beläuft sich gemäss Budget 2016 bei einem Gesamtaufwand von rund 8,4 Mio. Franken und eigenen Einnahmen von rund 3,5 Mio. Franken (Vorstellungseinnahmen 2 Mio. Franken, Einnahmen Gastronomie Fr. 710 000, Vermietungen Fr. 360 000, übriger Ertrag Fr. 430 000) auf 4,9 Mio. Franken. Der vorgesehene Betriebsbeitrag von jährlich 1 Mio. Franken ist tiefer als die Hälfte des anrechenbaren Defizits und steht somit in Einklang mit den gemäss Richtlinien anwendbaren Bestimmungen des KFG. Er ist im Budgetentwurf 2017 und im KEF 2017–2020 der Fachstelle Kultur eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Theater Winterthur wird mit Wirkung ab 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 als beitragsberechtigt anerkannt.
II. Dem Theater Winterthur wird ein Betriebsbeitrag bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite, jährlich höchstens Fr. 1 000 000, als wiederkehrende Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert.
III. Die Ausgabenbewilligung wird alle fünf Jahre abgerechnet.
IV. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, Auflagen zu den Auszahlungsmodalitäten und zur Berichterstattung zu bestimmen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an das Theater Winterthur (René Munz, Theaterstrasse 6, Postfach, 8401 Winterthur [E]), den Bereich Kultur der Stadt Winterthur (Nicole Kurmann, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi