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Kulturförderung, Kunstverein Winterthur, Beitragsberechtigung, Anerkennung, jährlich wiederkehrende Ausgabe

RRB Nr. 1082/2016 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 15 nov. 2016

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1082-2016/de/kulturforderung-kunstverein-winterthur-beitragsberechtigung-anerkennung-jahrlich-wiederkehrende-ausgabe

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 4 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1082/2016

Kulturförderung, Kunstverein Winterthur, Beitragsberechtigung, Anerkennung, jährlich wiederkehrende Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. November 2016

1082. Kulturförderung, Kunstverein Winterthur (Beitragsberechtigung und Betriebsbeiträge)

Erwägungen

1. Gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 6. Juli 2015 leistet der Lotteriefonds bis 2021 jährlich einen Beitrag von höchstens 23 Mio. Franken an die Fachstelle Kultur u. a. für die Zusprechung wiederkehrender Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter Kulturinstitutionen (Vorlage 5125). Mit den Richtlinien (RRB Nr. 809/2016) legte der Regierungsrat die Kriterien fest, die für die Verwendung dieser Lotteriefondsmittel anwendbar sind. Über die Anerkennung und Befristung der Beitragsberechtigung der Betriebsbeiträge über Fr. 200 000 beschliesst der Regierungsrat, wobei gemäss den Richtlinien die Bestimmungen des Kulturförderungsgesetzes (KFG, LS 440.1) und der Kulturförderungsverordnung ( LS 440.11) anwendbar sind. Über die Verwendung der Mittel und somit über die Zusprechung von Betriebsbeiträgen entscheidet der Regierungsrat nach Massgabe der Kompetenzen für gebundene Ausgaben (Vorlage 5125, Dispositiv V).

2. Im Rahmen der Gesamterneuerung der Beitragsberechtigungen von Kulturinstitutionen ab 2017 ersucht der Kunstverein Winterthur (KVW) um Zusprechung eines jährlichen Betriebsbeitrags von 1,2 Mio. Franken.

2.1. Ausgangslage Die Stadt Winterthur beheimatet mehrere Kunstmuseen von aussergewöhnlicher Bedeutung und Qualität, die bis anhin ihr Potenzial nicht ausschöpfen können, vor allem weil ihr Angebot nicht abgesprochen und deshalb unübersichtlich und schwer zu bewerben ist. Es handelt sich um folgende Museen: Das Kunstmuseum verfügt über eine der schönsten und nach Basel, Zürich und Bern grössten modernen Kunstsammlungen der Schweiz mit herausragenden Werkgruppen vom ausgehenden 19. Jahrhundert über die klassische Moderne bis in die Gegenwart (van Gogh, Braque, Klee, Mondrian, Giacometti, Richter usw.). Die Sammlung Hahnloser/Jäggli (Villa Flora) umfasst französische und schweizerische Malerei des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts (Hodler, Matisse, Valloton, Bonnard usw.). Die Stiftung Oskar Reinhart am Stadtgarten besitzt eine einmalige Sammlung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kunst vom 18. bis ins frühe 20. Jahrhundert mit Schlüsselwerken u. a. von Kaspar David Friedrich. Der Stiftung Jakob Briner gehört eine ansehnliche Sammlung von niederländischen Gemälden des

17. Jahrhunderts, während die Sammlung Kern Porträtmalerei und Miniaturen umfasst, die vornehmlich ebenfalls aus dem 17. Jahrhundert stammen. Um eine Grundlage für eine verbesserte Positionierung dieser Kunstmuseen zu schaffen, hat die Stadt Winterthur Fachleute beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Kulturförderung und den örtlichen Kunstinstitutionen ein Museumskonzept zu erarbeiten. Dieses enthält im Wesentlichen folgende Empfehlungen: Unter der Trägerschaft des KVW soll ein integriertes Museum betrieben werden, das die Sammlungen der erwähnten Museen vereint. Das integrierte Museum soll einheitlich geführt und programmiert, die drei Standorte (Kunstmuseum, Museum am Stadtgarten und Villa Flora) sollen jedoch beibehalten werden. In einer ersten Etappe soll 2017 die Überführung des Museumsbetriebs Oskar Reinhart und der Sammlungen Briner und Kern in den KVW erfolgen, während die Integration der Villa Flora zu einem späteren Zeitpunkt – nach dem Ausbau der Liegenschaft – vorgesehen ist.

2.2. Würdigung Die Zusammenführung der genannten Winterthurer Kunstmuseen ist aus kulturpolitischer Sicht sehr zu begrüssen, weil damit ein neues integriertes Museum von grosser nationaler und internationaler Bedeutung entsteht, was dem im Leitbild Kulturförderung festgesetzten Schwerpunkt «Strahlkraft» bestens entspricht. Mit der gemeinsamen Betriebsführung können die Sichtbarkeit und die Ausstrahlung der einzigartigen Sammlungen, die sich optimal ergänzen, massgeblich gesteigert werden. Somit kann das vorhandene Potenzial, das bis anhin vor allem vom Fachpublikum erkannt wurde, besser ausgeschöpft werden. Zudem ist der Zusammenschluss unabdingbar, weil nur das integrierte Museum in der Lage ist, im schweizweiten Wettbewerb mit anderen Kunstinstitutionen, die sich zurzeit vor allem mit aufsehenerregenden Neubauten profilieren, erfolgreich mitzuwirken. Ferner ist die Verwirklichung des integrierten Kunstmuseums dringlich, weil der Handlungsbedarf betreffend langfristiger Sicherung der Sammlungen in den letzten Jahren massgeblich gestiegen ist: Die Villa Flora ist zurzeit geschlossen, weil die finanziellen Mittel für den Betrieb als Einzelinstitution fehlen. Das strukturelle Defizit des Museums Oskar Reinhart wurde über Jahre hinweg aus dem Stiftungskapital finanziert, das nun weitgehend aufgebraucht ist, sodass auch hier die Schliessung droht. Die endgültige Schliessung dieser Ausstellungsorte würde den Verlust der herausragenden Sammlungen bedeuten, was den Ruf des Kulturkantons Zürich schwer schädigen würde.

3. Die Prüfung des Gesuchs hat ergeben, dass der KVW die in den Richtlinien festgelegten Kriterien erfüllt. Entsprechend der Laufzeit von Vorlage 5125 ist die Beitragsberechtigung bis 31. Dezember 2021 zu befristen.

4. Bei der Bemessung des Betriebsbeitrags ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Kanton Zürich bis anhin lediglich das Kunstmuseum Winterthur mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 500 000 unterstützt, während die Stadt Winterthur einerseits eine Subvention von rund Fr. 780 000 an das Kunstmuseum leistet und anderseits für sämtliche Sammlungen die Personalkosten für Hauswartung, Reinigung, Aufsicht und Kasse, die Aufwendungen für Versicherungen und Sicherheit und die Gebäudekosten übernimmt, was einer zusätzlichen Belastung von etwa 3 Mio. Franken pro Jahr entspricht. Um das integrierte Kunstmuseums gemäss der Bedeutung seiner Sammlungen national und international zu positionieren, ist ein Ausbau der Aktivitäten bei den Ausstellungen, der Kommunikation und der Vermittlung notwendig. Da der heutige Personalbestand äusserst knapp bemessen ist, ist eine deutliche Aufstockung notwendig. Angesichts der Grösse des integrierten Museums und der erweiterten Tätigkeit wird es dem Leiter nicht mehr wie heute möglich sein, die Ausstellungen zu konzipieren und zu durchzuführen, weshalb eine Kuratorin oder ein Kurator anzustellen ist sowie zwei Praktikumsstellen zu schaffen sind. In den Bereichen Kommunikation, Marketing und Sponsoring, die für die Sichtbarkeit des Hauses und den Publikumserfolg wesentlich sind, besteht dringender und grosser Nachholbedarf, ebenso bei der Vermittlung, deren Bedeutung in den letzten zehn Jahren stark gestiegen ist, was sich auch im Schwerpunkt Teilhabe des Leitbilds Kulturförderung spiegelt. Schliesslich verursacht die erweiterte Tätigkeit einen Mehraufwand bei der Dokumentation und der Restaurierung der Kunstwerke sowie bei Technik und Administration. Die Erhöhung des Personalaufwands beläuft sich auf rund Fr. 700 000. Hinzu kommen höhere Ausstellungs- und Unterhaltskosten von Fr. 100 000, denen geschätzte Mehreinnahmen von rund Fr. 150 000 gegenüberstehen. Schliesslich ist das strukturelle Defizit des Museums Oskar Reinhart am Stadtgarten von rund Fr. 400 000 zu veranschlagen, das jahrelang zulasten des Stiftungskapitals, das nunmehr weitgehend aufgebraucht ist, ging. Gemessen an der Bedeutung der Kulturinstitution ist der heutige Beitrag des Kantons ausserordentlich tief bemessen. Der Mehrbedarf von

rund 1,05 Mio. Franken soll deshalb im Sinne eines Ausgleichs des bisherigen Ungleichgewichts der kantonalen und der städtischen Finanzierung durch eine Erhöhung des kantonalen Betriebsbeitrags um Fr. 700 000 und der städtischen Subvention um Fr. 350 000 gedeckt werden. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass bei der späteren Integration der Villa Flora keine weitere Erhöhung des kantonalen Betriebsbeitrags vorgesehen ist. Im Rahmen der Gesamterneuerung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen wurde eine Leistungsüberprüfung mit vergleichender Betrachtung ähnlicher Kulturinstitutionen vorgenommen. Auch in dieser Hinsicht erweist sich der Betriebsbeitrag von 1,2 Mio. Franken in Anbetracht der Bedeutung, Tätigkeit und Wirkung des KVW als angemessen. Das anrechenbare Defizit des KVW beläuft sich gemäss Budget 2017 bei einem Gesamtaufwand von rund 3,8 Mio. Franken und eigenen Einnahmen von knapp 1 Mio. Franken auf 2,8 Mio. Franken. Der vorgesehene Betriebsbeitrag von 1,2 Mio. Franken ist tiefer als die Hälfte des anrechenbaren Defizits und steht somit in Einklang mit den gemäss Richtlinien anwendbaren Bestimmungen des KFG. Er ist im Budgetentwurf 2017 und im KEF 2017–2020 der Fachstelle Kultur eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kunstverein Winterthur wird mit Wirkung ab 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 als beitragsberechtigt anerkannt.

II. Dem Kunstverein Winterthur wird ein Betriebsbeitrag bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite, jährlich höchstens Fr. 1 200 000, als wiederkehrende Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, zugesichert.

III. Die Ausgabenbewilligung wird alle fünf Jahre abgerechnet.

IV. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, Auflagen zu den Auszahlungsmodalitäten und zur Berichterstattung zu bestimmen.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Kunstverein Winterthur (Präsident Tobias Guldimann, Museumsstrasse 52, 8400 Winterthur [E]), den Bereich Kultur der Stadt Winterthur (Nicole Kurmann, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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