RRB Nr. 1132/2025
Festlegung der Betreibungskreise, Ermächtigung zur Anhörung der Gemeinden
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025
1132. Festlegung der Betreibungskreise, Ermächtigung zur Anhörung der Gemeinden
Erwägungen
A. Ausgangslage 1. Betreibungswesen im Kanton Zürich Das Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren wird durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs geregelt (SchKG; SR 281.1). Das Gesetz verpflichtet die Kantone zur Bildung von Betreibungskreisen mit je einem Betreibungsamt. Die Kantone bestimmen die Zahl und Grösse dieser Kreise. Gemäss § 1 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG; LS 281) legt der Regierungsrat die Betreibungskreise fest. Das Betreibungswesen ist eine Teilaufgabe der kantonalen Rechtspflege, die im Kanton Zürich durch die Gemeinden erfüllt wird. Die Betreibungsämter sind organisatorisch und personell in ihre jeweilige Sitzgemeinde eingegliedert, und die Betreibungsbeamtinnen und -beamten sind Gemeindeangestellte. Fachlich sind die Betreibungsämter der Aufsicht der Bezirksgerichte als untere Aufsichtsbehörde und dem Obergericht bzw. dem ihm angegliederten Betreibungsinspektorat als obere Aufsichtsbehörde unterstellt. 2. Reorganisation des Betreibungswesens im Jahr 2010 Die letzte, umfassende Reorganisation des Zürcher Betreibungswesens fand 2010 statt. Der Gesetzgeber regelte unter anderem die Betreibungskreise neu, änderte die Aufsicht, schuf das sogenannte «Sportelsystem» ab (d. h. die lohnmässige Sonderstellung der Betreibungsbeamtinnen und -beamten gegenüber anderen Gemeindeangestellten) und führte Wahlfähigkeitsausweise für Betreibungsbeamtinnen und -beamte und ihre Stellvertretungen ein. Als der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2046/2008 die Betreibungskreise neu festlegte, orientierte er sich am Grundsatz, dass Einheiten mit mindestens drei bis fünf Angestellten und mindestens rund 3000 Betreibungen pro Jahr gebildet werden sollen. Kreise mit weniger Betreibungen erachtete er unter besonderen geografischen, topografischen und organisatorischen Verhältnissen ausnahmsweise für sinnvoll. Die von einem Amt zu bearbeitende Anzahl von 2000 Betreibungen sollte indessen nicht unterschritten werden (massgebend damals war der Durchschnittswert der Betreibungen in den Jahren 2003–2007).
3. Grösse der Betreibungskreise Nach Abschluss der letzten Reorganisation des Betreibungswesens 2010 verzeichnete der Kanton 59 Betreibungskreise. Seither wurden drei Kreise aufgehoben bzw. fusionierten diese mit anderen Betreibungskreisen (Stäfa/Männedorf [Pfannenstiel], Feuerthalen/Andelfingen sowie Wald-Fischenthal/Rüti). Zurzeit bestehen im Kanton Zürich 56 Betreibungskreise.
3.6
12.3
4.1 3.2 12.2 12.5 12.1 3.3 12.4 4.3 4.2 3.4 4.5 3.1 4.4 12.6 3.5 10.1 5.4 8.11 3.7 5.3 8.10 8.12 5.2 9.1 9.4 8.5 8.6 10.3 10.2 5.5 8.9 8.4 8.1 8.7 8.3 9.2 5.1 8.8 8.2 9.3 11.3 7.1 1.2 6.3 7.2 11.1 1.3 6.2 11.2 7.3 1.1 6.1
6.4
Nr. Kreis Sitzgemeinde Anzahl Betreibungen 2024 Bezirk Affoltern 1.1 Affoltern a. A. Affoltern a. A. 6 376 1.2 Bonstetten Bonstetten 2 736 1.3 Hausen a. A. Hausen a. A. 2 825 Bezirk Andelfingen 2 Andelfingen Andelfingen 6 385
Nr. Kreis Sitzgemeinde Anzahl Betreibungen 2024 Bezirk Bülach 3.1 Bassersdorf-Nürensdorf Bassersdorf 5 195 3.2 Bülach Bülach 12 032 3.3 Embrachertal Embrach 6 785 3.4 Kloten Kloten 9 400 3.5 Opfikon Opfikon 11 736 3.6 Rafzerfeld Eglisau 4 598 3.7 Wallisellen-Dietlikon Wallisellen 9 478 Bezirk Dielsdorf 4.1 Dielsdorf-Nord Steinmaur 7 843 4.2 Furttal Buchs 5 788 4.3 Niederhasli-Niederglatt Niederhasli 5 503 4.4 Regensdorf Regensdorf 8 638 4.5 Rümlang-Oberglatt Rümlang 7 197 Bezirk Dietikon 5.1 Birmensdorf Birmensdorf 2 505 5.2 Dietikon Dietikon 13 727 5.3 Engstringen Oberengstringen 3 972 5.4 Geroldswil-Oetwil a.d.L.-Weiningen Geroldswil 4 562 5.5 Schlieren-Urdorf Schlieren 13 727 Bezirk Horgen 6.1 Horgen Horgen 6 986 6.2 Sihltal Adliswil 6 909 6.3 Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg Thalwil 5 376 6.4 Wädenswil Wädenswil 8 538 Bezirk Meilen 7.1 Küsnacht-Zollikon-Zumikon Zollikon 5 710 7.2 Meilen-Herrliberg-Erlenbach Meilen 4 575 7.3 Pfannenstiel Männedorf 10 279 Bezirk Zürich 8.1 Zürich 1 Zürich 6 166 8.2 Zürich 2 Zürich 8 352 8.3 Zürich 3 Zürich 13 493 8.4 Zürich 4 Zürich 13 402 8.5 Zürich 5 Zürich 4 856 8.6 Zürich 6 Zürich 6 463 8.7 Zürich 7 Zürich 6 051 8.8 Zürich 8 Zürich 5 087 8.9 Zürich 9 Zürich 14 647 8.10 Zürich 10 Zürich 7 748 8.11 Zürich 11 Zürich 24 247 8.12 Zürich 12 Zürich 11 589
Nr. Kreis Sitzgemeinde Anzahl Betreibungen 2024 Bezirk Uster 9.1 Dübendorf Dübendorf 13 427 9.2 Fällanden Fällanden 6 117 9.3 Uster Uster 12 978 9.4 Volketswil Volketswil 5 005 Bezirk Pfäffikon 10.1 Illnau-Effretikon Effretikon 6 792 10.2 Mittleres Tösstal Wila 2 131 10.3 Pfäffikon Pfäffikon 7 264 Bezirk Hinwil 11.1 Hinwil Hinwil 6 555 11.2 Rüti Rüti 13 546 (einschliesslich ehemaliger Kreis Wald-Fischenthal) 11.3 Wetzikon Wetzikon 10 698 Bezirk Winterthur 12.1 Elgg Elgg 4 609 12.2 Oberwinterthur Winterthur 9 039 12.3 Seuzach Seuzach 5 134 12.4 Winterthur-Stadt Winterthur 22 289 12.5 Winterthur-Wülflingen Winterthur 9 162 12.6 Zell-Turbenthal Zell 4 210 Per Mitte 2025 verteilten sich die Betreibungsverfahren wie folgt auf die bestehenden Ämter bzw. Kreise (ohne Geschäfte des Gemeinde- bzw. Stadtammanns): – 19 Ämter 2 000 bis 6 000 Verfahren – 22 Ämter 6 000 bis 10 000 Verfahren – 13 Ämter 10 000 bis 15 000 Verfahren – 2 Ämter über 20 000 Verfahren 4. Gesuch des Obergerichts um Neueinteilung der Betreibungskreise Mit Schreiben vom 11. April 2024 wandte sich das Obergericht an den Regierungsrat und ersuchte darum, die Betreibungskreise hinsichtlich ihrer Grösse zu überprüfen. Das dem Obergericht angegliederte Betreibungsinspektorat habe im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit festgestellt, dass für die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden, fach- und termingerechten zwangsrechtlichen Vollstreckungstätigkeit eine Reduktion der Anzahl Betreibungskreise angebracht sei. Wie im Folgenden aufgezeigt wird, erachtet der Regierungsrat die Einschätzung des Obergerichts bzw. Betreibungsinspektorates für nachvollziehbar.
B. Heutige und künftige Herausforderungen Die Herausforderungen im Betreibungswesen haben sich seit der letzten Reorganisation verändert und zeigen sich heute anspruchsvoller als vor 15 Jahren. Seit 2010 stiegen die Fallzahlen im Kanton Zürich um durchschnittlich über 20%. Die Betreibungsämter bearbeiten mittlerweile jährlich rund 460 000 Betreibungsverfahren, wobei die Geschäfte der Gemeinde- bzw. Stadtammannämter (z. B. Beglaubigungen, gerichtliche Verbote, Vollstreckungen und freiwillige öffentliche oder gerichtlich angeordnete Versteigerungen) nicht miteingerechnet sind. Die Komplexität der Verfahren ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Daneben erhöhte sich der Anteil der anwaltlich vertretenen Schuldnerinnen und Schuldner sowie Gläubigerinnen und Gläubiger. Gleichzeitig nahmen auch die Gesetzesänderungen im Betreibungswesen zu. Mit Änderungen, die das Betreibungswesen weiter reformieren, wird auch künftig zu rechnen sein. Geplant ist etwa eine schweizweite Betreibungsauskunft (Projekt «BRA CH»). Mit verschiedenen Massnahmen soll zudem die Digitalisierung vorangetrieben werden. Zurzeit berät nach dem Nationalrat nunmehr die zuständige Kommission des Ständerates eine Änderung des SchKG im Zusammenhang mit Betreibungsauskünften, elektronischen Zustellungen und Online-Versteigerungen (Vorlage 24.065). Daneben verabschiedeten die eidgenössischen Räte am 20. Dezember 2024 das Gesetz über Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ, SR 172.023). Im Kanton Zürich schliesslich wird das geänderte Verwaltungsrechtspflegesetz (LS 175.2) künftig elektronische Verfahrenshandlungen ermöglichen. Die fortschreitende Digitalisierung wird einzelne Abläufe zwar effizienter machen. Gleichzeitig werden aber auch die Anforderungen an die Betreibungsämter in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht steigen. Das Betreibungswesen ist zudem bereits heute – wie andere Zweige auch – vom Fachkräftemangel betroffen. Die Zahl der Auszubildenden und die Anzahl Ausbildungsbetriebe sind tief. Hinzu kommt, dass derzeit eine Motion hängig ist, die den Bundesrat auffordert, die Gebühren für SchKG-Verfahren zu senken (Motion Nantermod betreffend Tiefere Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs [20.3067]). National- und Ständerat haben die Motion an den
Bundesrat überwiesen. Tiefere Gebühren hätten mit grosser Wahrscheinlichkeit Verluste für die Betreibungsämter zur Folge, zumal die Ämter bzw. die Sitzgemeinden die Mindereinahmen nicht mit einer Verringerung des Personalbestands ausgleichen könnten. Dabei gilt es den Grundsatz zu beachten, wonach das Vollstreckungsrecht nicht für sich kostendeckend zu sein braucht. Im Vordergrund stehen Gesetzmässigkeit, Qualität und Rechtssicherheit. Das Bundesgericht hat in diesem
Zusammenhang wiederholt festgestellt, dass die Behörden im Sinn eines ausgabegebundenen Minimums verpflichtet seien, für die Erledigung der anfallenden Arbeiten genügend Personal zur Verfügung zu stellen (BGE 107 III 3 und 119 III 1). Zusammengefasst ist festzuhalten, dass steigende Fallzahlen, Gesetzesänderungen und die fortschreitende Digitalisierung das Vollstreckungsrecht vor Herausforderungen stellen, die deutlich anspruchsvoller sind als noch vor 15 Jahren. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht verlangen die heutige Situation und die bevorstehenden Entwicklungen ausreichend Personal. Dabei muss neben der notwendigen Spezialisierung insbesondere auch die Vermittlung von Wissen (bzw. dessen Transfer) sichergestellt sein. Ferner braucht es, um flexibel zu bleiben, eine funktionierende Stellvertretung für Ferien oder Krankheitsfälle. Gleichzeitig verlangt der Arbeitsmarkt ansprechende Stellenprofile, attraktive Arbeitsmodelle (wie etwa Teilzeitarbeit) und Möglichkeiten zur Karriereentwicklung. Diese Herausforderungen werden von kleinen Betreibungsämtern künftig kaum mehr zu bewältigen sein. Erste Auswirkungen zeigen sich bereits. Anfang 2025 musste sich etwa der Betreibungskreis Wald-Fischenthal wegen Fachkräftemangel dem Betreibungskreis Rüti anschliessen. Eine Zusammenlegung der Betreibungskreise Elgg und Seuzach wird voraussichtlich in naher Zukunft erfolgen (wobei dieser mögliche Zusammenschluss in den nachfolgenden Ausführungen und vorgeschlagenen Varianten noch nicht berücksichtigt ist).
C. Ziele und Umsetzung der Reorganisation des Betreibungswesens 1. Anpassung der Betreibungskreise Die Betreibungskreise werden gemäss § 1 Abs. 1 EG SchKG vom Regierungsrat nach Anhörung der Gemeinden festgelegt. Der Regierungsrat hat insbesondere zu berücksichtigen, dass die Betreibungsämter ihre Aufgaben in fachlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht optimal erfüllen können. Der Regierungsrat schlägt nachfolgend zwei Varianten vor, um die Anzahl der Betreibungskreise zu verringern (gestützt auf die Statistik 2024 der Betreibungsämter, sortiert nach der Anzahl Betreibungen [wobei die Fusion der Kreise «Wald-Fischenthal» und «Rüti» darin noch nicht abgebildet ist]). Gestützt auf fachliche und aufsichtsrechtliche Überlegungen sollen Kreise festgelegt werden, die es den Betreibungsämtern erlauben, ihre Aufgaben in fachlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht optimal erfüllen zu können. Zielführend und nachhaltig sind nach dem Dafürhalten des Obergerichts Kreise mit mindestens 10 000 Betreibungsverfahren im Jahr. Der Regierungsrat will mit den vorgeschlagenen Varianten die Funktionsfähigkeit des Betreibungswesens für die nächsten 10–15 Jahre sicherstellen. Beide Varianten respektieren dabei die Grenzen der Bezirke, indem sie keine bezirksübergreifenden Kreise vorsehen. Gestützt auf Erfahrungswerte können mit 100 Stellenprozenten jährlich rund 1000 Betreibungsverfahren bearbeitet werden, wobei gleichzeitig eine qualitativ hochstehende, fach- und termingerechte zwangsrechtliche Vollstreckungstätigkeit sichergestellt bleibt (abhängig vom Betreibungskreis machen die Geschäfte des Gemeinde- bzw. Stadtammanns dabei durchschnittlich 10–15% der Arbeitslast aus). Amtsstellen in Betreibungskreisen mit 10 000 Betreibungsverfahren im Jahr könnten sich daher personell wie folgt aufstellen: Amtsleitung (100%), ordentliche Stellvertretung (mindestens 100%), Pfändungsabteilung (mindestens 400%) und Kanzlei (mindestens 400%). 1.1 Variante I (34 Betreibungskreise) Die Variante I schafft Kreise mit einer Grösse von rund 10 000 bis 25 0000 Betreibungsverfahren pro Jahr. Derzeit 56 Kreise würden dadurch auf 34 Kreise verringert. Die vorgeschlagene Einteilung will der lokalen Verankerung und der Kenntnis der Schuldnerstrukturen genügend Beachtung schenken;
gleichzeitig sollen die Betreibungsämter gut erreichbar und an den öffentlichen Verkehr angebunden bleiben. Bei der Ausgestaltung der Variante I ist sodann auf eine möglichst gute Sozialverträglichkeit (z. B. altersbedinge Rücktritte) Rücksicht genommen worden. In den grösseren Bezirken (mit hohen Fallzahlen) sieht die Variante nach wie vor zwei oder mehrere Betreibungskreise vor. Was die obere Grenze von 25 000 Betreibungsverfahren pro Jahr betrifft, bestehen heute bereits zwei Kreise in dieser Grössenordnung (Zürich 11 und Winterthur Stadt). Der Bezirk Affoltern soll künftig einen Betreibungskreis (in der Grösse von rund 11 900 Verfahren pro Jahr) bilden. Drei Betreibungskreise weichen dagegen deutlich von der Mindestgrösse von 10 000 Betreibungsverfahren pro Jahr ab: Andelfingen (6400), Embrachertal (6800) und Illnau-Effretikon (6800). Im Bezirk Andelfingen besteht bereits heute nur ein Betreibungsamt. Der Kreis soll in der heutigen Form bestehen bleiben; einerseits, weil die Fläche des Betreibungskreises gross ist, und anderseits, damit der Kreis innerhalb des Bezirks Andelfingen verbleibt. Was den Kreis Illnau-Effretikon betrifft, würde der Zusammenschluss mit dem vorgeschlagenen, neuen Kreis Pfäffikon/Mittleres Tösstal zu einem flächenmässig grossen Betreibungskreis mit hohen Fallzahlen führen. Dasselbe gilt für den in einer «Randregion» gelegenen Kreis Embrachertal. Ein denkbarer Zusammenschluss mit dem vorgeschlagenen, neuen Kreis Rafzerfeld/Bülach führte zu einem übergrossen Bülach-Kreis.
Im Einzelnen sieht die Variante I die Bildung folgender Betreibungskreise vor:
3.1 12.2 12.3 4.1 3.2 12.4 12.1 4.2 3.3 3.4 10.2 5.1 8.7 3.5 8.6 8.4 8.8 9.1 9.2 10.1 8.3 8.5 5.2 8.2 9.3 8.1 7.1 11.1 6.1 1 11.2 7.2
6.2
Nr. Kreis Sitzgemeinde Verfahren pro Jahr Bezirk Affoltern 1 Affoltern a. A. / Bonstetten / Affoltern a. A. 11 900 Hausen a. A. Bezirk Andelfingen 2 Andelfingen Andelfingen 6 400 Bezirk Bülach 3.1 Rafzerfeld / Bülach Bülach 16 600 3.2 Embrachertal Embrach 6 800 3.3 Kloten / Bassersdorf-Nürensdorf Kloten 14 600 3.4 Opfikon Opfikon 12 000 3.5 Wallisellen-Dietlikon Wallisellen 9 500
Nr. Kreis Sitzgemeinde Verfahren pro Jahr Bezirk Dielsdorf 4.1 Dielsdorf-Nord / Furttal Dielsdorf 13 700 (da Bezirkshauptort) 4.2 Regensdorf / Niederhasli-Niederglatt / Regensdorf 21 000 Rümlang-Oberglatt Bezirk Dietikon 5.1 Dietikon / Geroldswil-Oetwil a. d. L.- Dietikon 22 500 Weiningen / Engstringen 5.2 Schlieren-Urdorf / Birmensdorf Schlieren 16 300 Bezirk Horgen 6.1 Sihltal / Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg Thalwil 12 300 6.2 Horgen / Wädenswil Horgen 15 500 Bezirk Meilen 7.1 Meilen-Herrliberg-Erlenbach / Meilen 10 300 Küsnacht-Zollikon-Zumikon 7.2 Pfannenstiel Männedorf 10 300 Bezirk Zürich 8.1 Zürich 1 und 2 Zürich 14 700 8.2 Zürich 3 Zürich 13 500 8.3 Zürich 4 Zürich 13 500 8.4 Zürich 5 und 6 Zürich 11 300 8.5 Zürich 7 und 8 Zürich 11 000 8.6 Zürich 9 und 10 Zürich 22 400 8.7 Zürich 11 Zürich 24 000 8.8 Zürich 12 Zürich 11 600 Bezirk Uster 9.1 Dübendorf Dübendorf 13 500 9.2 Fällanden / Volketswil Volketswil 11 100 9.3 Uster Uster 13 000 Bezirk Pfäffikon 10.1 Pfäffikon / Mittleres Tösstal Pfäffikon 9 400 10.2 Illnau-Effretikon Illnau-Effretikon 6 800 Bezirk Hinwil 11.1 Hinwil / Wetzikon Hinwil 17 200 11.2 Rüti Rüti 13 600 Bezirk Winterthur 12.1 Winterthur-Stadt Winterthur 22 300 12.2 Winterthur-Wülflingen / Seuzach Winterthur 14 400 12.3 Oberwinterthur Winterthur 9 000 12.4 Elgg / Zell-Turbenthal Elgg 8 800
1.2 Variante II (18 Betreibungskreise) Die Variante II baut auf der Variante I auf. Sie schlägt Kreise mit einer Grösse von rund 10 000 bis 40 0000 Betreibungsverfahren pro Jahr vor. Mit Variante II werden die bestehenden 56 Kreise auf 18 Kreise verringert. Diese Variante verspricht Synergieeffekte und dadurch möglicherweise die Ersparnis von Kosten bei den Salären, Lehrstellen, internen Weiterbildungen und Abteilungswechseln. Ferner will sie – verglichen mit Variante I – durch weniger und grössere Kreise dem Bedarf an gesteigerter Professionalisierung (noch mehr) gerecht werden. Zu denken ist in diesem Zusammenhang etwa an die Sicherstellung von Stellvertretungen, den Wissenstransfer, aber auch an die Spezialisierung der Abteilungen bzw. Mitarbeitenden. Die Bearbeitung von rechtlich anspruchsvollen Verfahren kann in grösseren Einheiten an Mitarbeitende mit fachlich-juristischen Spezialkenntnissen delegiert werden. Bestehende Arbeitsmodelle könnten darüber hinaus – z. B. durch die Möglichkeit von Teilzeitarbeit und mehr Durchlässigkeit der Arbeitsbereiche – an Attraktivität gewinnen. Gleichzeitig will die Variante II – wenn auch verglichen mit Variante I in geringerem Mass – die lokale Verankerung der Ämter wahren und sie in die bestehenden, funktionalen Räume einordnen. In den grösseren Bezirken (mit sehr hohen Fallzahlen) bestehen auch bei dieser Variante nach wie vor zwei oder mehrere Betreibungskreise (z. B. Bezirke Bülach, Winterthur und Zürich). Der Betreibungskreis Andelfingen (6400) weicht wiederum – mit derselben Begründung wie bei Variante I – deutlich von der Mindestgrösse von 10 000 Betreibungsverfahren pro Jahr ab. Was die obere Grenze von 40 000 Betreibungsverfahren pro Jahr betrifft, erachtet das Betreibungsinspektorat aus den gemachten Erfahrungen mit grossen Kreisen wie Zürich 11 oder Winterthur-Stadt eine solche Grösse für in der Praxis umsetzbar.
Im Einzelnen sieht die Variante II die Bildung folgender Betreibungskreise vor:
3.1 12.2 12.1
3.2 8.5 8.4 8.2 8.3 9 8.1
7 11
Nr. Kreis Sitzgemeinde Verfahren pro Jahr Bezirk Affoltern 1 Affoltern a. A. Affoltern a. A. 11 900 Bezirk Andelfingen 2 Andelfingen Andelfingen 6 400 Bezirk Bülach 3.1 Bülach Nord Bülach 23 400 (Rafzerfeld / Bülach / Embrachertal) 3.2 Bülach Süd Kloten 36 100 (Kloten / Bassersdorf-Nürensdorf / Opfikon / Wallisellen-Dietlikon) Bezirk Dielsdorf 4. Dielsdorf Dielsdorf 34 700 (da Bezirkshauptort)
Nr. Kreis Sitzgemeinde Verfahren pro Jahr Bezirk Dietikon 5. Dietikon Dietikon 38 800 Bezirk Horgen 6. Horgen Horgen 27 800 Bezirk Meilen 7. Meilen Meilen 20 600 Bezirk Zürich 8.1 Zürich 1, 2 und 3 Zürich 28 200 8.2 Zürich 4, 5 und 6 Zürich 24 800 8.3 Zürich 7 und 8 Zürich 11 000 8.4 Zürich 9 und 10 Zürich 22 400 8.5 Zürich 11 und 12 Zürich 35 600 Bezirk Uster 9. Uster Uster 37 600 Bezirk Pfäffikon 10. Pfäffikon Pfäffikon 16 200 Bezirk Hinwil 11. Hinwil Hinwil 30 800 Bezirk Winterthur 12.1 Winterthur-Stadt (Winterthur-Stadt / Winterthur 40 500 Oberwinterthur / Winterthur-Wülflingen 12.2 Winterthur-Land (Elgg / Seuzach / Seuzach 14 000 Zell-Turbenthal)
2. Weiteres Vorgehen Der Regierungsrat schlägt mit dem vorliegenden Beschluss zwei mögliche Varianten vor, um die Betreibungskreise neu festzulegen. Die Direktion der Justiz und des Innern wird hierzu eine Anhörung bei den Gemeinden durchführen. Nach Abschluss der Anhörung wird die Direktion vom Obergericht einen Bericht einholen (§ 1 Abs. 2 EG SchKG). Gestützt auf die Stellungnahmen der Gemeinden und den Bericht des Obergerichts wird der Regierungsrat schliesslich darüber zu befinden haben, ob und wie er die Betreibungskreise im Anhang zum EG SchKG neu festlegt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Direktion der Justiz und des Innern wird ermächtigt, bei den Gemeinden eine Anhörung zu zwei Varianten betreffend die Neufestlegung der Betreibungskreise durchzuführen.
II. Mitteilung an das Obergericht und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli