RRB Nr. 1139/2025
Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025
1139. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen
Erwägungen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 13. August 2025 lud das Eidgenössische Finanzdepartement die Kantonsregierungen ein, zum Entwurf des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 Stellung zu nehmen. Am 15. Juli 2014 verabschiedete der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard). Dieser sieht vor, dass Staaten untereinander automatisch Informationen über Finanzkonten austauschen, die steuerpflichtige Personen in einem bestimmten Staat bei Finanzinstituten in einem anderen Staat halten. Die einzelnen Staaten und Territorien sollen ihr AIA-Netzwerk mit allen Partnerstaaten ergänzen, die ein Interesse am AIA bekunden und die Voraussetzungen des OECD- Standards erfüllen. Der erweiterte Anwendungsbereich des AIA verbessert die Steuertransparenz, wodurch im Ergebnis die globalen Wettbewerbsbedingungen nivelliert werden (Level Playing Field). Auf internationaler Ebene ist die Umsetzung des AIA inzwischen weit fortgeschritten. Bis 2024 haben die Steuerbehörden von 111 Staaten automatisch Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. 2023 wurden gesamthaft Informationen über mehr als 134 Millionen Finanzkonten automatisch ausgetauscht, die ein Gesamtvermögen von fast 12 Billionen Euro umfassen. Es wird erwartet, dass in den kommenden Jahren weitere Staaten den AIA-Standard über Finanzkonten einführen werden. Die Verpflichtung der Staaten zur Durchführung des AIA hatte bedeutende Auswirkungen auf das Verhalten der Steuerpflichtigen und die Fähigkeit der Steuerbehörden, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen. Bisher haben die teilnehmenden Staaten über 130 Mrd. Euro an Steuern, Zinsen und Strafen eingenommen. Ferner geht aus Untersuchungen hervor, dass die in internationalen Finanzzentren gehaltenen Finanzinvestitionen im selben Zeitraum um 20% zurückgegangen sind, was nachweislich mit der Umsetzung des AIA- Standards zusammenhängt.
In der Schweiz sind die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des AIA-Standards am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es handelt sich um das Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (SR 0.652.1), die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA oder AIA-Vereinbarung, SR 0.653.1), das Bundesgesetz vom 18. Dezember 2015 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (SR 653.1) sowie die Verordnung vom 23. November 2016 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (SR 653.11). Diese Vorlagen schafften die Rechtsgrundlagen für den automatischen Informationsaustausch, ohne indessen die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Damit der AIA mit weiteren Partnerstaaten auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden. Die eidgenössischen Räte entscheiden darüber für jeden einzelnen Partnerstaat jeweils mittels eines einfachen Bundesbeschlusses. Die Schweiz hat bisher die Einführung des AIA mit 120 Partnerstaaten genehmigt (Stand am 1. Januar 2025). Der Regierungsrat hatte diesen Vorlagen vorgängig zugestimmt (RRB Nrn. 714/2015, 796/2015, 180/2016, 238/2016, 349/2016, Angesichts der gegenwärtigen internationalen Entwicklungen beabsichtigt der Bundesrat, das Netzwerk der AIA-Partnerstaaten der Schweiz zu erweitern. Ziel ist es, mit Armenien, Kamerun, der Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien den AIA über Finanzkonten ab 2027 einzuführen und ab 2028 erstmals Informationen auszutauschen, sofern alle Voraussetzungen dazu gegeben sind. Mit dem vorliegenden Geschäft würde die Schweiz ihr Netzwerk auf alle 128 Staaten und Territorien erweitern, die sich im Rahmen des Global Forum bislang zum AIA-Standard bekannt und einen Zeitpunkt für dessen Umsetzung bekanntgegeben haben. Bei der Einführung des AIA mit neuen Partnerstaaten bestehen keine Unterschiede zu den bisherigen Verfahren.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@sif.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 13. August 2025, mit welchem Sie uns den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 zur Stellungnahme unterbreitet haben. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Die eidgenössischen Räte haben bisher die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 120 Partnerstaaten genehmigt (Stand am 1. Januar 2025). Die Schweiz verfügt derzeit über ein aktiviertes AIA-Netzwerk von 113 Partnerstaaten, mit denen sie Informationen über Finanzkonten austauscht. Mit sechs Partnerstaaten wurde der AIA noch nicht aktiviert, weil sie entweder die Voraussetzungen des Standards nicht erfüllen (Jordanien, Montenegro, Marokko, Uganda, Trinidad und Tobago) oder kein Interesse am AIA mit der Schweiz bekundet haben (Niue). Mit einem Partnerstaat wurde der AIA ausgesetzt (Russland). Aufgrund der gegenwärtigen internationalen Entwicklungen im Bereich der Steuertransparenz soll das Schweizer AIA-Netzwerk mit dieser Vorlage um acht zusätzliche Partnerstaaten ausgeweitet werden. Von den gegenwärtig 128 Staaten und Territorien, die sich verbindlich zur Umsetzung des AIA auf einen bestimmten Zeitpunkt bekannt haben, fehlen dem Schweizer Netzwerk noch deren acht. Mit einer entsprechenden Erweiterung des AIA-Netzwerks zeigt die Schweiz, dass sie ihre internationalen politischen Verpflichtungen umsetzt, was sich generell positiv auf den hiesigen Finanzplatz und das Ansehen der Schweiz auswirken dürfte. Die vorgeschlagenen Staaten, mit welchen der AIA eingeführt werden soll, erfüllen die Voraussetzungen (Umsetzungsgesetzgebung, angemessene Regularisierungsmöglichkeiten, hinreichende Vertraulichkeit und Datensicherheit bezüglich Steuerdaten), die der Bundesrat in den am 8. Oktober 2014 genehmigten Verhandlungsmandaten zur Einführung des AIA festgelegt hat, noch nicht vollständig. So ist mit Ausnahme von Armenien die geforderte innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung noch nicht in Kraft (Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea,
Paraguay, Ruanda, Senegal, Tunesien). Die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit und die Datensicherheit hat das Global Forum lediglich bei Armenien und Tunesien als zufrieden- stellend beurteilt. Da beide Staaten nicht auf der Liste des Bundesrates von Staaten mit angemessenem Datenschutz aufgeführt werden, sind zusätzliche Massnahmen erforderlich (Art. 16 Abs. 2 Datenschutzgesetz, SR 235.1). In den anderen Staaten konnte das Global Forum die Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit und die Datensicherheit noch nicht hinreichend prüfen (Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal). Zudem bietet lediglich Kamerun seinen Steuerpflichtigen hinlängliche Regularisierungsmöglichkeiten, während die anderen Staaten keine solchen Möglichkeiten zur Verfügung stellen (Armenien [lediglich beschränkte Steueramnestie], Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal, Tunesien). Dennoch anerkennen wir die Notwendigkeit für die Schweiz, ihr AIA-Netzwerk zu erweitern. Damit setzt sie ihre internationalen politischen Verpflichtungen um und kommt zudem ihren Verpflichtungen aus der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» der Vereinten Nationen mit den 17 Sustainable Development Goals nach (insbesondere Goal 10). Der Bundesrat ist aber aufgefordert, vor dem ersten Datenaustausch nochmals zu prüfen, ob die Partnerstaaten die Vorgaben des Standards zu diesem Zeitpunkt einhalten. Besonders zu beachten sind dabei die Vorgaben zur Sicherheit und zur Vertraulichkeit der Daten. Unter diesem Vorbehalt stimmen wir der Einführung des AIA mit den genannten Partnerstaaten zu. Zusammenfassend stimmen wir dem Entwurf des Bundesbeschlusses über die Einführung des AIA mit Armenien, Kamerun, der Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien zu.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli