RRB Nr. 1154/2025
Motion Nadia Koch, Rümlang, Ursula Junker, Mettmenstetten, und Nicole Wyss, Zürich, betreffend Kindergartenstart – zielgerichtete Förderung und sinnvoller Ressourceneinsatz, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 259/2025
Sitzung vom 12. November 2025
1154. Motion (Kindergartenstart – zielgerichtete Förderung
Erwägungen
und sinnvoller Ressourceneinsatz) Die Kantonsrätinnen Nadia Koch, Rümlang, Ursula Junker, Mettmenstetten, und Nicole Wyss, Zürich, haben am 25. August folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den Stichtag für den Kindergarteneintritt schrittweise vom 31. Juli zurück auf den 30. April zu verlegen. Soweit eine solche neue gesetzliche Grundlage im Widerspruch zu interkantonalen Verträgen und entsprechenden Ausführungsbestimmungen steht, sind diese neu auszuhandeln. Begründung: Im Rahmen der Harmonisierung der obligatorischen Schule (HARMOS) wurde der Stichtag für den Kindergarteneintritt im Kanton Zürich schrittweise auf den 31. Juli vorverlegt. Dies führte dazu, dass seit 2019 rund ein Viertel aller Kinder ein Jahr früher in den Kindergarten eintritt – also bereits mit vier Jahren. Diese Änderung erfolgte nicht aus pädagogischen Überlegungen, sondern im Zuge einer administrativen Angleichung zwischen den Kantonen. Bereits früh wies der Verband Kindergarten Zürich (VKZ) auf die negativen Folgen dieser Änderung hin. Seither mehren sich Berichte über Kinder mit Ablösungsproblemen, Überforderung, emotionale und soziale Reifeprobleme sowie eine markante Zunahme von Diagnosen wie ADHS und Sonderschulungen bereits im Kindergartenalter. Teilweise müssen Kinder im Kindergarten noch gewickelt werden. Die Belastung der Kindergartenlehrpersonen hat deutlich zugenommen – mit durchschnittlich 20 Kindern pro Klasse stossen sie mit den deutlich jüngeren Kindern vermehrt an ihre Grenzen. Zum Vergleich: In professionellen Betreuungseinrichtungen liegt der empfohlene Betreuungsschlüssel in diesem Alter bei 8 bis maximal 13 Kindern (gemäss kibesuisse). Burnout-Fälle unter Kindergartenlehrpersonen häufen sich. Als Reaktion mussten zahlreiche Gemeinden Klassenassistenzen einführen – heute begleiten jährlich weit über 100 solcher Assistenzen den Kindergartenstart im Kanton Zürich. Auch beim Übergang der jüngeren Kinder in die Primarschule wird absehbar zusätzlicher Unterstützungsbedarf entstehen. Eine pädagogische Verbesserung konnte jedoch trotz erheblichem Ressourceneinsatz nicht festgestellt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Nadia Koch, Rümlang, Ursula Junker, Mettmenstetten, und Nicole Wyss Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Die Kantone sind durch die Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV, SR 101) verpflichtet, wichtige Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule, unter anderem das Schuleintrittsalter, zu harmonisieren. Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften (Art. 62 Abs. 4 BV). Davon ausgehend wurde die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 (HarmoS-Konkordat, LS 410.31) erarbeitet, welcher der Kanton Zürich nach einer Volksabstimmung im Jahr 2008 beigetreten ist. Das Konkordat sieht die landesweite Angleichung zentraler Eckwerte der Volksschule, darunter den Stichtag 31. Juli für den Eintritt in den Kindergarten, vor. Dem HarmoS-Konkordat sind 15 Kantone beigetreten. Zuständig für den Beitritt und damit auch für allfällige Änderungen des Konkordats sind die jeweiligen Kantonsparlamente und gegebenenfalls die Stimmberechtigten der einzelnen Kantone. Dass die anderen Beitrittskantone bereit wären, auf Wunsch des Kantons Zürich den Stichtag wieder auf den 30. April zu legen und zu diesem Zwecke das HarmoS-Konkordat zu ändern, ist unwahrscheinlich. Zu beachten ist weiter, dass die geforderte Neuverhandlung des HarmoS-Konkordats nicht Gegenstand einer Motion sein kann (vgl. § 43 Kantonsratsgesetz, LS 171.1). Um den Stichtag für die Einschulung im Sinne der Motion zurückzuverlegen, müsste der Kanton Zürich folglich aus dem HarmoS-Konkordat austreten. Dies würde die durch die Bundesverfassung geforderte Harmonisierung unter den Kantonen erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig hätte das negative Folgen für die schulische Mobilität von Familien, da die überwiegende Mehrheit der Kantone den Stichtag für die Einschulung am 31. Juli vorsieht. Ein Austritt müsste zudem die dreijährige Austrittsfrist beachten (Art. 14 HarmoS-Konkordat) und hätte in verschiedenster Hinsicht einen nicht unerheblichen Regelungsbedarf auf Kantonsebene zur Folge. Gemäss Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie ist die Beziehung zwischen Eltern und Kind in der Regel im Alter von zwei bis drei Jahren gefestigt. Kinder sind demnach bereit, sich über einen längeren
Zeitraum und regelmässig von ihren Eltern zu lösen, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen in der Beziehung zu den Eltern führt. Dennoch gehören Ablösungsschwierigkeiten und Trennungsängste seit jeher zum Kindergarten und haben verschiedene Ursachen. Sie sind abhängig vom Charakter des Kindes, der familiären Situation und von der Umgebung. Sie treten sowohl bei Kindern des Frühbereichs als auch bei Kindern im ersten und zweiten Kindergarten auf. Auch Entwicklungs- und Lernprozesse hängen grundsätzlich und im Besonderen bei jüngeren Kindern von den individuellen Voraussetzungen des Kindes und von den Anregungen und der Unterstützung ab, die das Kind zuhause oder in Kindertagesstätten erfährt. Beim Eintritt in den Kindergarten unterscheiden sich die Kinder in Bezug auf ihre sprachlichen und kognitiven Voraussetzungen und ihre sozialen und emotionalen Entwicklungen. Ein Kind kann sprachlich bereits sehr weit sein, dafür motorisch oder in der Sozialkompetenz noch nicht altersgemäss entwickelt sein. Eine Verschiebung des Stichtages für die Einschulung allein würde weder an der Ablösungsthematik noch am individuell unterschiedlichen Entwicklungsstand des Kindes etwas ändern. Um die Voraussetzungen für den Schuleintritt zu verbessern, sind in der Regel zusätzliche Fördermassnahmen (z. B. vorschulische Sprachförderung) notwendig. Im Kindergarten wird die Verschiedenartigkeit der Kinder in der Planung und Durchführung des Unterrichts berücksichtigt. Er bietet Möglichkeiten zum sozialen Lernen, die zuhause in dieser Form nicht gegeben sind. Kinder lernen in Gemeinschaft und werden dadurch in ihren überfachlichen Kompetenzen altersentsprechend gefördert. Es ist zentral, dass bereits im Kindergarten die sozialemotionalen und sprachlichen Kompetenzen gefördert werden, weil in dieser Entwicklungsphase bedeutsame Weichen gestellt werden. Der überwiegenden Mehrheit der Kinder gelingt der Übergang in den Kindergarten gut. Die Quote der regulär eingeschulten Kinder lag gemäss Erhebung der kantonalen Bildungsstatistik vor der Stichtagverschiebung bei 92,6% (2008) und nach Abschluss der Verschiebung bei 92% (2020). Seither schwankt sie zwischen 92% und 92,8%. Sowohl vor als auch nach der Stichtagsanpassung werden also nur rund 8% der Kinder nicht regulär eingeschult.
Mit einer Rückverschiebung des Einschulungsstichtages auf den 30. April würden Kinder, die bereit sind für den Kindergarten, unnötig zurückgehalten. Eine Zunahme von ADHS-Diagnosen kann durch Studien nicht belegt werden. In der Schweiz sind gemäss der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS (sfg-adhs.ch) ungefähr 5% der Kinder von einer ADHS- Diagnose betroffen. Diese Zahl ist seit Jahren stabil. Zugenommen haben hingegen die ADHS-Abklärungen sowohl bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Da Entwicklungsverläufe bei jüngeren Kindern sich stark unterscheiden, ist eine Diagnose mit Unsicherheiten behaftet. Es ist daher fraglich, ob eine Verschiebung des Kindergarteneintritts um drei Monate zu einer Reduktion von ADHS-Abklärungen führen würde. Der Lehrplan 21 sieht vor, dass die Kinder genügend Zeit haben, um die Kompetenzen zu erreichen. Der Unterricht im 1. Zyklus (Kindergarten und 1./2. Primarklasse) orientiert sich stark an der Entwicklung der Kinder und wird vor allem zu Beginn fächerübergreifend organisiert und gestaltet. Das Spiel hat dabei als Lernform eine grosse Bedeutung. Zur Unterstützung der Lehrpersonen hat die Pädagogische Hochschule Zürich in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion im Rahmen des Projekts «Spielen Plus» Materialien, Handreichungen und Filme erarbeitet (spielenplus.ch). Schulassistenzen bieten eine von zahlreichen Möglichkeiten, das «System Schule» zu unterstützen und so auf die Herausforderungen reagieren zu können. Ein zielgerichteter Einsatz von Schulassistenzen kann Lehrpersonen aller Schulstufen in ihrer Tätigkeit unterstützen und entlasten und damit zur Unterrichtsqualität beitragen. Ein direkter Zusammenhang mit der Verschiebung des Stichtages ist beim Einsatz von Schulassistenzen nicht erkennbar. So ist auch nicht davon auszugehen, dass mit einer allfälligen Rückverschiebung des Stichtages im Kindergarten weniger Assistenzen eingesetzt werden. Zur stärkeren Belastung der Kindergartenlehrpersonen aufgrund der Verschiebung des Stichtages bestehen keine empirischen Untersuchungen. Zu bemerken ist, dass die vollendete Verschiebung des Stichtages auf den 31. Juli zeitlich ungefähr mit dem Lehrpersonenmangel zusammenfiel. Letzterer führte auf allen Stufen zu mehr Belastungen.
Bezüglich Betreuungsschlüssel im Kindergarten hat der Regierungsrat in seiner Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 134/2025 betreffend Ressourcen im Kindergarten dargelegt, dass ein direkter Vergleich zwischen Unterricht und der ausserschulischen Betreuung nicht sachgerecht erscheint, da Unterricht und schulergänzende Betreuung grundsätzlich andere Aufgaben erfüllen, anders organisiert sind und entsprechend unterschiedliche Anforderungen an das Betreuungs- bzw. Lehrpersonal bestehen. Ob ein Kind die Voraussetzungen mitbringt, um dem Unterricht im Kindergarten folgen zu können, hängt nur zum Teil vom Alter ab. Wesentlich grösseren Einfluss haben vorschulische Erfahrungen, die einen altersentsprechenden sozialen Umgang, eine gewisse Selbstständigkeit sowie das Kennen und Akzeptieren von Grenzen umfassen.
Wirksamer als die Verschiebung des Stichtages um drei Monate ist eine Einzelfallbetrachtung. Erscheint ein Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes als noch nicht schulreif, kann ein Gesuch um Rückstellung um ein Jahr gestellt werden. Die Schulpflege hat im Rahmen der Gesuchsprüfung die konkrete Situation des Kindes zu berücksichtigen und die nötigen Abklärungen vornehmen zu lassen, um sich über den Entwicklungsstand des Kindes ins Bild zu setzen. Massgebend sind entwicklungspsychologische Kriterien, namentlich der psychoemotionale und psychosoziale Entwicklungsstand. Die Schulpflege hat weiter zu beurteilen, ob den zu erwartenden Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, und sie hat zu prüfen, ob ein verzögerter Eintritt in den Kindergarten nicht zu weiteren Schwierigkeiten führen könnte. Denn ein verzögerter Kindergarteneintritt birgt das Risiko, dass Entwicklungsverzögerungen weniger schnell erkannt und die Kinder nicht ausreichend gefördert werden. Vor dem Entscheid hört die Schulpflege die Beteiligten an (§ 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 3 Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 [LS 412.101]). Im Gegensatz zu einer Verschiebung des Stichtages wird diese auf den Einzelfall abgestellte Prüfung allen Kindern, also auch der Mehrheit, die am Stichtag schulbereit ist, gerecht. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich mit der von der Motion geforderten Verschiebung des Einschulungsstichtages vom 31. Juli zurück auf den 30. April an den Herausforderungen im Kindergarten nichts Wesentliches verändern würde. Der Altersunterschied zwischen den neu eintretenden Kindern beträgt in beiden Fällen zwölf Monate und sie unterscheiden sich, wie ausgeführt, stark in Bezug auf ihre Voraussetzungen und Entwicklungen. Auf die individuellen Unterschiede in der Entwicklung der Kinder kann innerhalb der geltenden Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen reagiert werden. Die Schulen werden durch die Ausbildungsinstitutionen und die Bildungsdirektion in der Umsetzung unterstützt. Ein Austritt aus dem HarmoS- Konkordat würde zudem weitreichende Auswirkungen mit sich bringen und wäre nur längerfristig umsetzbar. Der Regierungsrat ist sich aber bewusst, dass der Einschulungszeitpunkt in bestimmten Fällen zu früh sein kann. Entsprechend ist der Regierungsrat bereit, die heute schon bestehenden Möglichkeiten der
Rückstellung im Rahmen eines Berichts darzulegen und entsprechende Handreichungen für die Gemeinden zu verfassen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass bei einer Rückstellung zusätzlich benötigte Fördermassnahmen (z. B. Sprachförderung) angeordnet werden, damit nach einem Jahr eine ausreichende Schulreife erreicht werden kann.
Entsprechend ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, beantragt dem Kantonsrat aber, die Motion KR- Nr. 259/2025 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli