RRB Nr. 1175/2025
Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinde Stäfa, Vereinbarung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. November 2025
1175. Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinde Stäfa (Vereinbarung, Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 519/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei der Abwicklung der Rückerstattung von Versorgertaxen an Gemeinden mit diesen Vergleiche abzuschliessen. Gleichzeitig verpflichtete der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei Verpflichtungen des Kantons aus einem Vergleich von mehr als 1 Mio. Franken diesen dem Regierungsrat gestützt auf § 47 Abs. 1 lit. b der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) zur Genehmigung zu unterbreiten.
B. Gemeinde Stäfa Die Gemeinde Stäfa hat dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Stäfa abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Stäfa zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 1 405 479.35. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Stäfa vom 2. Juli 2025 ist zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Stäfa über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 2. Juli 2025 wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli