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Postulat Andreas Hauri, Zürich, Michael Zeugin, Winterthur, und Barbara Schaffner, Otelfingen, betreffend Velo-Schnellstrassen-Offensive, Stellungnahme

RRB Nr. 1277/2014 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 3 dec. 2014

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1277-2014/de/postulat-andreas-hauri-zurich-michael-zeugin-winterthur-und-barbara-schaffner-otelfingen-betreffend-velo-schnellstrassen-offensive-stellungnahme

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1277/2014

Postulat Andreas Hauri, Zürich, Michael Zeugin, Winterthur, und Barbara Schaffner, Otelfingen, betreffend Velo-Schnellstrassen-Offensive, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 252/2014

Sitzung vom 3. Dezember 2014

1277. Postulat (Velo-Schnellstrassen-Offensive)

Erwägungen

Die Kantonsräte Andreas Hauri, Zürich, und Michael Zeugin, Winterthur, sowie Kantonsrätin Barbara Schaffner, Otelfingen, haben am 29. September 2014 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, ein Konzept auszuarbeiten, damit Velo-Schnellverbindungen (-strassen) rasch und möglichst flächendeckend umgesetzt werden können. Begründung: Velo-Schnellverbindungen (-strassen) ermöglichen den Velofahrerinnen und Velofahrern, sich rasch und sicher zwischen den Hauptachsen zu bewegen. Sie erhöhen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, animieren zum Umstieg auf das Velo und tragen somit zur Entlastung des öffentlichen Verkehrs wie auch des motorisierten Individualverkehrs bei. Angesichts der weiteren prognostizierten Verkehrszunahme gilt es jetzt, nachhaltige Lösungen zu suchen und umzusetzen. Damit der Anteil am Veloverkehr zukünftig deutlich steigt, sind Velo-Schnellverbindungen unumgänglich. Gerade auch die steigende Zahl an E-Bikes unterstreicht dieses Bedürfnis. Trotz topographischen Unterschieden zeigen vor allem Holland und Dänemark, wie es funktionieren kann. Zudem sind Investitionen in den Veloverkehr deutlich günstiger als Massnahmen in den Individualverkehr. Das Konzept soll aufzeigen, wo und mit welchen Mitteln Velo-Schnellverbindungen (-strassen) im Kanton Zürich umgesetzt werden können. Dabei sind nicht zwingend nur neue Strassen zu bauen, sondern auch bestehende Behinderungen (zu viele Querstrassen ohne Vortritt, keine Überholmöglichkeit aufgrund zu enger Platzverhältnisse, Randsteine etc.) abzubauen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Andreas Hauri, Zürich, Michael Zeugin, Winterthur, und Barbara Schaffner, Otelfingen, wird wie folgt Stellung genommen: Auf der Grundlage des vom Kantonsrat am 1. November 2010 beschlossenen Veloförderprogramms erarbeitet die Volkswirtschaftsdirektion derzeit einen Velonetzplan, der die bestehende Radwegstrategie des Kantons Zürich (Radwegkonzept Kanton Zürich – Überarbeitung des Radwegnetzes, 2005) ablösen wird. Das Veloförderprogramm hat zum Ziel, den Anteil des Velos am Alltagsverkehr zu erhöhen. Dazu sollen mit dem überarbeiteten Velonetz die Attraktivität, der Komfort sowie die Sicherheit für die Radfahrenden verbessert werden. Der neue Velonetzplan wird voraussichtlich Ende 2015 vorliegen. Im Velonetzplan wird das gesamte kantonale Veloverkehrsnetz festgelegt. Veloschnellrouten bilden einen Teil davon. Der Velonetzplan wird aufzeigen, wo und mit welchen Mitteln diese zweckmässig, umsetzbar und verhältnismässig sind. Ein flächendeckendes Netz im Kanton Zürich, wie es das Postulat verlangt, wäre unverhältnismässig und stünde im Widerspruch zu anderen Zielen und Geboten des Richtplans und der Raumplanung, insbesondere zum Ziel der sparsamen Beanspruchung von Kulturland und dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens. Zudem ist die Erarbeitung eines weiteren, von der Gesamtplanung losgelösten Konzepts nur für die Velo-Schnellverbindungen angesichts der laufenden Arbeiten nicht zweckmässig. Im Übrigen hat sich der Kantonsrat bereits mit dem Grundanliegen des Postulats befasst. Im Rahmen der Beratung zum kantonalen Richtplan wurde am 13. März 2014 ein Minderheitsantrag abgelehnt, der den Bau eines zusammenhängenden Netzes von Velobahnen in den Städten und im Kanton im Richtplan verlangte (Protokoll des Kantonsrates, S. 10695, Sitzung vom 13. März 2014, Nachmittag). Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 252/2014 nicht zu überweisen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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