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Strassen, Oetwil am See, 714 Chrüzlenstrasse, Winterhaldenstrasse bis Oberzelgstrasse, Strasseninstandsetzung, Neubau Amphibienleitsystem, Projektfestsetzung, Behandlung Einsprache, gebundene und neue Ausgabe

RRB Nr. 128/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 5 favr. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-128-2025/de/strassen-oetwil-am-see-714-chruzlenstrasse-winterhaldenstrasse-bis-oberzelgstrasse-strasseninstandsetzung-neubau-amphibienleitsystem-projektfestsetzung-behandlung-einsprache-gebundene-und-neue-ausgabe

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RRB Nr. 128/2025

Strassen, Oetwil am See, 714 Chrüzlenstrasse, Winterhaldenstrasse bis Oberzelgstrasse, Strasseninstandsetzung, Neubau Amphibienleitsystem, Projektfestsetzung, Behandlung Einsprache, gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2025

128. Strassen (Oetwil am See, 714 Chrüzlenstrasse, Winterhaldenstrasse bis Oberzelgstrasse, Strasseninstandsetzung, Neubau Amphibienleitsystem, Projektfestsetzung, Behandlung Einsprache, gebundene und neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Chrüzlenstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Oetwil am See zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 714 geführt. Die Strasse ist in einem schlechten Zustand und muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Im Projektperimeter – im Bereich des Schützenhusweihers – befindet sich eine Amphibienzugstelle. Zum Schutz der Amphibien sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist anlässlich der Strasseninstandsetzung die Erstellung eines permanenten Amphibienleitsystems vorgesehen. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Oetwil am See sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Strasseninstandsetzung (Erneuerung des Fahrbahnbelags und der Randabschlüsse, Optimierung der Fahrbahn- und Kurvenbreiten sowie der Anhaltesichtweiten); – Böschungsanpassung und Hangstabilisierung mittels Blocksteinmauer; – Instandsetzung der Strassenentwässerung, teilweise Einsatz von Mulden-Rigolen-Systemen; – Ersatzneubau für den Bachdurchlass Guschbach mit erhöhter Abflusskapazität sowie Neubau eines Schwemmholzrechens; – Neubau eines permanenten Amphibienleitsystems mit sechs Durchlässen, wovon einer in Kombination mit dem Bachdurchlass Guschbach erstellt wird, Einsatz von Betonelementen sowie Amphibienzäunen als Leitelemente; – Rückbau der Strassenbeleuchtung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Anlässlich der Strasseninstandsetzung erneuern die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich und die Swisscom ihre Werkleitungen.

Das Bauvorhaben tangiert verschiedene öffentliche Gewässer bzw. liegt in deren Nahbereich. Es sind daher eine wasserbaupolizeiliche und eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung sowie eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung notwendig. Die entsprechenden Bewilligungen des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft liegen vor. Für den Bau des Amphibienleitsystems sind sodann temporäre Rodungen notwendig. Die hierfür erforderliche Rodungsbewilligung wurde mit Verfügung des Amtes für Landschaft und Natur vom 29. November 2024 erteilt. Auch im Übrigen sind die umwelt- und die raumplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Der Gemeinderat Oetwil am See hat sich mit Beschluss vom 31. Juli 2024 im Sinne von § 12 StrG zum Projekt geäussert. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 28. Juni bis 5. August 2024 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind im überarbeiteten Projekt soweit möglich berücksichtigt worden.

B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 27. September bis 27. Oktober 2024. Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Einsprache eingereicht. Einsprache vom 24. Oktober 2024 Der Einsprecher beantragt, es sei auf der Chrüzlenstrasse als Mindestmassnahme zugunsten der Verkehrssicherheit von Velofahrenden durchgängig Tempo 60 zu signalisieren. Gemäss § 4 der Kantonalen Signalisationsverordnung (LS 741.2) ist die Kantonspolizei für dauernde Verkehrsanordnungen und somit auch für Geschwindigkeitsreduktionen zuständig. Mangels Zuständigkeit ist auf die Einsprache daher nicht einzutreten. Gestützt auf § 5 Abs. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) wurde das Begehren an die Kantonspolizei weitergeleitet. Im Rahmen des vorliegenden Projekts sind keine Anpassungen beim Geschwindigkeitsregime vorgesehen. Der Streckenabschnitt weist keine besonderen Gefahrenstellen auf. Für die Velonebenverbindung entlang der Chrüzlenstrasse ist im kantonalen Velonetzplan keine Schwachstelle ausgewiesen. Die Erstellung einer Veloinfrastruktur wäre insbesondere mit weitreichenden Eingriffen in Wald- und Fruchtfolgeflächen verbunden und erscheint insgesamt als unverhältnismässig.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Anlässlich der Priorisierung der Investitionsvorhaben für die Erstellung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2025–2028 waren für das vorliegende Bauvorhaben Investitionskosten von weniger als 4 Mio. Franken veranschlagt, weshalb es nicht priorisiert worden ist. Infolge von kleineren Projektanpassungen, der Umsetzung von Umweltauflagen sowie bei korrekter Verbuchung sämtlicher Ausgaben zulasten der Investitionsrechnung belaufen sich die Gesamtinvestitionen neu auf Fr. 4 860 000. Sie sind nur teilweise im Budget 2025 enthalten und im KEF 2025–2028 eingestellt. Die nicht im KEF 2025–2028 eingestellten Ausgaben werden innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, kompensiert. Infolge der fortgeschrittenen Koordination mit der Gemeinde Oetwil am See und den Werken sowie der Abstimmung mit weiteren kantonalen Strassenbauprojekten in der Region und den daraus resultierenden Abhängigkeiten ist von einem Aufschub des Bauvorhabens abzusehen. Die Instandsetzung des Belags im betroffenen Strassenabschnitt ist zudem überfällig. Ein Grossteil der Projektkosten entfällt auf diese Belagsinstandsetzung. Das Vorhaben dient im Weiteren der Umsetzung bundesrechtlicher Naturschutzbestimmungen. Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 12. November 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 40 000 Bauarbeiten 4 150 000 Nebenarbeiten 240 000 Technische Arbeiten 430 000 Total 4 860 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 605 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine neue Ausgabe von Fr. 1 255 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 4 860 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 4 860 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 74% 3 605 000 3 605 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 00000 26% 1 255 000 1 255 000 Staatsstrassen Total 100% 3 605 000 1 255 000 4 860 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2081/2024 bewilligte Ausgabe von Fr. 450 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 139 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Erneuerung Staatsstrassen 74% 3 605 000 13 500 2,5% 90 000 Staatsstrassen 26% 1 255 000 4 500 2,5% 31 000 Zwischentotal 18 000 121 000 Total 100% 4 860 000 139 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-74008, Oetwil am See, 714 Chrüzlenstrasse, aufzunehmen.

D. Öffentlichkeit Dieser Beschluss ist gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht öffentlich, soweit dies zum Schutz der Privatsphäre des Einsprechers erforderlich ist. Die Baudirektion hat den Beschluss vor der Veröffentlichung so weit zu anonymisieren, dass die Privatsphäre des Einsprechers gewährleistet ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Strasseninstandsetzung und den Neubau des Amphibienleitsystems sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 714 Chrüzlenstrasse in der Gemeinde Oetwil am See wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Auf die Einsprache wird nicht eingetreten.

III. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 605 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 255 000, insgesamt Fr. 4 860 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2024)

V. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2081/2024 wird aufgehoben.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Dieser Beschluss ist im Sinne der Erwägung D teilweise nicht öffentlich.

VIII. Mitteilung an – den Gemeinderat Oetwil am See, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts sowie der Rodungsbewilligung [ES]), – – Pro Natura Zürich, Wiedingstrasse 78, 8045 Zürich (unter Beilage der Rodungsbewilligung [ES]), – Revierförsterin Viviane Kaserer, Bahnhofstrasse 35, 8706 Meilen (unter Beilage der Rodungsbewilligung), – das Bundesamt für Umwelt (unter Beilage der Rodungsbewilligung sowie des Rodungsdossiers [Zustellung durch die Baudirektion]), – die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli