RRB Nr. 1305/2020
Kantonspolizei, Ersatz der Infrastruktur für die Grenzkontrollschalter, gebundene Ausgabe, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2020
1305. Kantonspolizei, Ersatz der Infrastruktur für die Grenzkontrollschalter (gebundene Ausgabe und Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gestützt auf das Schengen-Assoziierungsabkommen (SR 0.362.31), Art. 7 und 9 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) sowie § 16 des Polizeiorganisationsgesetzes vom 29. November 2004 (POG, LS 551.1) ist die Kantonspolizei (Kapo) an der landesweit grössten Schengen-Aussengrenze am Flughafen Zürich für die Durchführung der Grenzkontrollen zuständig. Für die Erfüllung dieser Aufgabe betreibt die Kapo Grenzkontrollschalter (nachfolgend Schalter) und automatisierte Grenzkontrollgates (nachfolgend Gates). Die Infrastruktur der Schalter wurde 2014 erneuert; die Gates wurden 2017 beschafft. Die Infrastruktur der Schalter ist am Ende ihres Lebenszyklus angekommen. Sie muss 2021 ersetzt und für die Einführung des von der EU bis Februar 2022 vorgeschriebenen Entry-Exit-Systems (EES) vorbereitet werden. Die Gates können voraussichtlich über 2022 hinaus weiterbetrieben werden.
B. Submission Die Kapo hat sich entschieden, ein Unternehmen zu evaluieren, das alle Komponenten, die für den Ersatz der Grenzkontrollinfrastruktur bzw. deren Vorbereitung für EES benötigt werden, als Gesamtsystem liefert und betreibt. Für die Vorbereitung und Durchführung der Submission hat die Sicherheitsdirektion (DS) mit Verfügung vom 6. April 2020 gebundene Ausgaben von Fr. 800 000 bewilligt. Die Submission berücksichtigt die Lieferung und den Betrieb eines Grenzkontrollsystems bestehend aus Hardware und Software sowie verschiedene Dienstleistungen gemäss folgender Aufstellung: – Ersatz der Schalter – Ergänzung der Schalter um Biometriesäulen (die Einführung des EES verlangt zusätzlich die Erfassung eines Gesichtsbildes sowie von vier Fingerabdrücken einer Hand) – Funktions- und Konformitätsupgrade des Systems für die Integration von EES – Ersatz und Ausbau der automatisierten Gates – Implementierung einer Website für eine vorgängige Datenerfassung der Reisenden zur Optimierung des Grenzübertritts
– Beschaffung von «Kiosken» für die selbstständige Biometrie- und Datenerfassung von Drittstaatsangehörigen zur Beschleunigung des Grenzübertritts – Erweiterung der Grenzkontrollinfrastruktur für einen möglichen Ausbau der Grenzkontrollhalle im Jahr 2026 Im Rahmen der Ausschreibung abgefragt wurden verbindliche Preise für die Beschaffung, den Betrieb und verschiedene Optionen sowie eine Ersatzbeschaffung der Hardware, die nutzungsabhängig nach voraussichtlich fünf bis acht Jahren ersetzt werden muss. Mit dem Lieferanten soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, der so lange Gültigkeit hat, bis alle darauf basierenden Werk- und Betriebsverträge erfüllt bzw. beendet sind. Durch den Abschluss des Rahmenvertrags geht die Kapo keine Bezugspflicht ein. Beruhend auf dem Rahmenvertrag werden vorhabenspezifische Werk- und Betriebsverträge abgeschlossen. Die Betriebsverträge treten mit der Abnahme der einzelnen Vorhaben in Kraft und haben eine feste Vertragsdauer bis Ende 2028. Diese verlängert sich ohne Kündigung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens Ende 2032. Die Submission wurde im Juni 2020 publiziert. Die secunet Security Networks AG (nachfolgend Secunet), Essen (Deutschland), hat als einzige ein Angebot eingereicht. Dieses erfüllt sämtliche Eignungskriterien. Somit ist gestützt auf § 33 der Submissionsverordnung (LS 720.11), der Anbieterin Secunet der Zuschlag zu erteilen. Die Vergabesumme von Fr. 43 638 542 setzt sich wie folgt zusammen: Vergabeübersicht Initial- Betrieb Optionen Ersatz- Total (in Franken, einschliesslich MWSt) ausrüstung bis 2032 beschaffung rund 100 Schalter 3 323 861 6 695 736 496 349 1 849 300 12 365 246 rund 100 Biometriesäulen 698 689 3 089 572 101 052 616 433 4 505 746 EES Integration 616 602 616 602 rund 25 Gates 2 357 865 2 020 982 853 341 2 382 137 7 614 325 Website 1 060 724 1 017 504 102 662 2 180 890 rund 50 Kioske 2 455 335 2 965 028 2 242 755 2 485 534 10 148 652 Erweiterung Grenzkontrollhalle 3 363 648 2 843 433 6 207 081 2026, u. a. mit rund 25 Schaltern und rund 16 Gates Total 13 876 724 18 632 255 3 796 159 7 333 404 43 638 542
C. Ersatz Infrastruktur der Grenzkontrollschalter: Ausgaben und Finanzierung Die Umsetzung des Vorhabens soll aufgrund der Projektgrösse und des Finanzbedarfs etappiert erfolgen. In einem ersten Schritt soll die Ausgabe für den Ersatz der Infrastruktur der Grenzkontrollschalter mit folgenden Kosten vorerst für acht Jahre bewilligt werden. Diese Ausgabe ist unabhängig der weiteren Etappen erforderlich:
Kostenübersicht Investitions- Erfolgs Erfolgs Total für (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung rechnung 8 Jahre (einmalige (einmalige (jährliche Ausgaben) Aufwen- Aufwendungen) dungen) Einführung EES; Durchführung der Submission 785 191 14 809 800 000 (DS-Verfügung vom 6. April 2020) Ersatz bestehende Grenzkontrollinfrastruktur 3 323 861 570 258 7 885 925 (Secunet, Angebot vom 28. Juli 2020) Projektbegleitung Realisierung und Ein- 204 361 204 361 führung (Amstein+Walthert Progress AG, Angebot vom 30. September 2020) Zentrale Infrastruktur der Grenzkontroll 141 876 111 131 1 030 924 schalter (Abraxas Informatik AG, Angebot vom 6. November 2020) Netzwerkservice (Flughafen Zürich AG, 10 544 70 162 571 840 Angebot vom 5. November 2020) Integration in bestehende Umgebung 50 000 50 000 (Schätzung) Unvorhergesehenes/Rundungen 269 358 48 449 656 950 Total Ausgaben 4 785 191 14 809 800 000 11 200 000 Die Ausgaben für die weiteren Umsetzungsetappen (u. a. Umsetzung EES und Infrastrukturanpassungen) sind im Bedarfsfall vorhabenspezifisch separat zu bewilligen. Der Auftrag für den Ersatz und Betrieb der Infrastruktur der Schalter soll an die Abraxas Informatik AG (Abraxas) gemäss Angebot vom 6. November 2020 im Sinne einer Ergänzung bzw. Erweiterung bereits erbrachter Leistungen gemäss § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung direkt vergeben werden. Die Vergabesumme beträgt Fr. 475 269; diese setzt sich zusammen aus den einmaligen Ausgaben von Fr. 141 876 und den jährlichen Aufwendungen von Fr. 111 131 bzw. für einen dreijährigen Betrieb bis Ende 2023 (insgesamt Fr. 333 393). Die Vergaben an Abraxas, Flughafen Zürich AG und Amstein + Walthert Progress AG fallen gestützt auf § 34 in Verbindung mit § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (u. a. aus POG) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Beträge werden der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet.
Die einmaligen Ausgaben für den Ersatz der Infrastruktur der Schalter betragen Fr. 4 800 000. Davon wurden der Rechnung 2018 Fr. 14 809, der Rechnung 2019 Fr. 145 244 und der Rechnung 2020 Fr. 639 947 belastet. Der Restbetrag von Fr. 4 000 000 ist im Budget 2021 (Fr. 3 600 000) sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024, Planjahr 2022 (Fr. 400 000), enthalten. Von den einmaligen Ausgaben werden Fr. 4 785 191 der Investitionsrechnung und Fr. 14 809 der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Betriebskosten für die neue Infrastruktur der Schalter betragen bei einer Vertragslaufzeit von acht Jahren (2021–2028) insgesamt Fr. 6 400 000. Die anteilmässigen Beträge sind im Budget 2021 sowie im KEF 2021– 2024 eingestellt und werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Beträge ab Planjahr 2024 sind im KEF einzustellen. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren jährlich Fr. 976 000, davon rund Fr. 958 000 für Abschreibungen und rund Fr. 18 000 für Zinsen. Für den Ersatz der IT-Infrastruktur der Grenzkontrollschalter fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an. Für diese Beschaffungs- und Betriebsausgaben wird die Kapo beim Staatssekretariat für Migration einen Förderbeitrag aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF-Grenze) beantragen. Ob und in welchem Umfang ein Förderbeitrag ausgerichtet wird, ist offen. Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 6. April 2020 wurden für die Durchführung der Submission einmalige gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 800 000 bewilligt. Diese Ausgabenbewilligung ist Teil der zu bewilligenden einmaligen Gesamtausgabe von Fr. 4 800 000 und ist somit aufzuheben. Das Projektcontrolling wird durch die Abteilung IT der Kantonspolizei sichergestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Auftrag zur Erneuerung und Erweiterung der Grenzkontrollinfrastruktur wird gemäss Angebot vom 28. Juli 2020 an die secunet Security Network AG, Essen (Deutschland), bei einer zwölfjährigen Vertragslaufzeit und dem Bezug von allen Optionen zu Fr. 43 638 542 vergeben.
II. Für den Ersatz der Infrastruktur der Schalter wird eine gebundene Ausgabe für eine achtjährige Vertragslaufzeit von insgesamt Fr. 11 200 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Davon gehen Fr. 4 785 191 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 6 414 809 zulasten der Erfolgsrechnung.
III. Die Kantonspolizei wird ermächtigt, mit der secunet Security Network AG, Essen (Deutschland), einen Rahmenvertrag sowie die darauf basierenden Werk- und Betriebsverträge gemäss Abschnitt B der Erwägungen abzuschliessen.
IV. Die Ausgabenbewilligung der Sicherheitsdirektion vom 6. April 2020 für die Erstellung und Durchführung der Submission wird aufgehoben.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung auf simap.ch nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli