RRB Nr. 141/2025
Personelles
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2025
141. Abordnung in den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Flughafen Zürich AG (FZAG) ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft gemäss Art. 762 OR. In solchen Gesellschaften gilt es, die öffentlichen Interessen der beteiligten Körperschaft mit den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Der Verwaltungsrat der FZAG besteht nach Art. 18 Abs. 1 der Statuten der FZAG aus sieben bis neun Mitgliedern. Gemäss § 7 des Flughafengesetzes (LS 748.1) und Art. 18 Abs. 4 der Statuten steht dem Kanton Zürich das Recht zu, mehr als einen Drittel aller Mitglieder des Verwaltungsrates im Sinne von Art. 762 Abs. 1 OR in den Verwaltungsrat der Gesellschaft abzuordnen (drei von sieben oder acht bzw. vier von neun Verwaltungsratssitzen). Heute setzt sich der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern zusammen. Somit hat der Kanton Anrecht auf drei Sitze im Verwaltungsrat. Nach § 18 des Flughafengesetzes ernennt der Regierungsrat die Staatsvertretung im Verwaltungsrat und beruft sie ab. Dabei steht es dem Kanton frei, ob er Regierungsmitglieder oder mandatierte Dritte in den Verwaltungsrat abordnet. Gegenwärtig besteht die Abordnung des Kantons aus der Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion und zwei mandatierten Privatpersonen (vgl. RRB Nr. 273/2015). Da an der Beteiligung ein bedeutendes politisches und strategisches Interesse des Kantons besteht, ist die Vertretung durch ein Regierungsmitglied im Verwaltungsrat weiterhin gerechtfertigt (Richtlinien über die Public Corporate Governance, Ziff. 12.3). Die Staatsvertretung soll daher weiterhin aus einem Regierungsmitglied und zwei mandatierten Personen bestehen. Die Staatsvertretung wurde letztmals mit RRB Nr. 266/2023 geregelt. Beatrix Frey-Eigenmann, lic. rer. publ. HSG, wurde neu in den Verwaltungsrat der FZAG abgeordnet. Vincent Albers, Dipl. Ing. ETH, wurde für weitere zwei Jahre bestätigt. Die Mandatierung der Staatsvertretung erfolgt in der Regel für die Dauer von acht Jahren. Vincent Albers wurde 2015 in den Verwaltungsrat abgeordnet und hat demzufolge die Amtszeitbeschränkung erreicht. Er ist daher gestützt auf Ziff. 8.2 des geltenden Mandatsvertrages unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Verwaltungsrat der FZAG abzuberufen. Beatrix Frey-Eigenmann ist seit 2023 abgeordnet. Das Mandat läuft unverändert weiter.
2. Abordnung Für die Nachfolge von Vincent Albers wurde mit Unterstützung durch ein externes Beratungsunternehmen ein umfassendes Auswahlverfahren durchgeführt. Grundlage bildete ein detailliertes Anforderungsprofil mit Fokus Immobilienkompetenz. Dieses Profil entspricht demjenigen von Vincent Albers und gewährleistet damit die Erhaltung einer wichtigen Fachkompetenz im Gremium. Aus 26 vorgestellten Kandidatenprofilen wurden vier Personen angesprochen. Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit drei Kandidaten strukturierte Interviews durchgeführt. Zwei Kandidaten erfüllten die Anforderungen für den Sitz im Verwaltungsrat der FZAG optimal. Nach einer vertieften Beurteilung der Profile schlägt die Volkswirtschaftsdirektion Dr. Beat Schwab als mandatierten Vertreter des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der FZAG vor. Dr. Beat Schwab ist Nationalökonom (Dr. rer. pol.) verfügt über einen Master of Business Administration (MBA) und bringt langjährige Erfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft mit. Diese erstreckt sich über alle Phasen des Lebenszyklus von Immobilien, d. h. von der Entwicklung über den Bau bis hin zur Bewirtschaftung. Dabei war er sowohl auf Geschäftsleitungsebene als auch auf Verwaltungsratsstufe tätig. Seine Immobilienerfahrungen erstrecken sich nicht nur auf den Schweizer Markt, sondern auch auf internationale Projekte. So war er u. a. beim grössten institutionellen Immobilienanleger der Schweiz für die globalen Immobilien verantwortlich. Zusätzlich hat er sich durch seine Tätigkeit im CS Hospitality Fund und als Mitglied des Verwaltungsrates einer Hotelgruppe fundierte Kenntnisse in der Hotellerie erworben. Neben seiner umfassenden Erfahrung im Immobiliensektor hat Dr. Beat Schwab langjährig als Verwaltungsrat in verschiedenen Unternehmen und Organisationen gewirkt, darunter auch in politisch anspruchsvollen und stark regulierten Umfeldern, wie beispielsweise bei den Schweizerischen Bundesbahnen. Als Präsident des Verwaltungsrates einer börsennotierten Immobiliengesellschaft verfügt er über praxisnahe Kenntnisse in der Steuerung komplexer Organisationen. Als Vizepräsident der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (bekannt als «Stefanini-Stiftung») bringt er ein tiefes Verständnis für die nachhaltige Entwicklung von Wohnprojekten mit. Dr. Beat Schwab wohnt seit fast 20 Jahren in Winterthur und ist sehr
gut in der Region verankert. Er zeichnet sich durch eine ausgesprochen lösungsorientierte und konziliante Persönlichkeit aus, die stets auf ein pragmatisches und politisch machbares Vorgehen fokussiert ist. Dr. Beat Schwab erfüllt das Anforderungsprofil für die Wahl in das oberste Führungsorgan der FZAG sehr gut.
3. Mandatsvertrag und weiteres Vorgehen Grundlage für die Mandatsausübung ist eine Mandatsvertrag. Damit wird sichergestellt, dass der Kanton die ihm zukommenden Einflussmöglichkeiten wahrnehmen kann. Ein Augenmerk ist vor allem auf jene Bereiche zu richten, in denen gewichtige öffentliche Interessen oder die Staatshaftung berührt sind. Der Vertreter übt das Stimmrecht unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen des Kantons und der Interessen der Gesellschaft grundsätzlich unabhängig aus. Die strategischen Vorgaben des Kantons sind in einer Eigentümerstrategie festgehalten (vgl. RRB Nrn. 802/2008 und 1003/2015 sowie Vorlage 5924). Bei Entscheiden, die einen Bezug zur Eigentümerstrategie haben, orientiert sich der Vertreter an dieser und stimmt so, dass deren Vorgaben bestmöglich umgesetzt werden. Der Vertreter pflegt mit dem abgeordneten Regierungsmitglied einen offenen Meinungsaustausch. Der Mandatsvertrag besteht auf unbestimmte Dauer. Der Kanton ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, den Mandatsträger als Mitglied des Verwaltungsrates abzuberufen. Der Mandatierte ist seinerseits berechtigt, den Mandatsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils auf die nächste ordentliche Generalversammlung hin zu kündigen. Die jederzeitige Beendigung dieses Mandatsvertrages aus wichtigen Gründen (Art. 404 OR) bleibt vorbehalten. Der Mandatierte erhält für seine Tätigkeit nach Massgabe der Statuten eine angemessene Entschädigung durch die Gesellschaft. Honoraransprüche an den Staat bestehen nicht. Der Mandatsvertrag liegt unterschriftsreif vor. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu ermächtigen, den Mandatsvertrag mit dem neuen Mandatsträger bis zur Bilanzmedienkonferenz der FZAG vom 7. März 2025 zu unterzeichnen. Die Volkswirtschaftsdirektion ist sodann zu beauftragen, dem Verwaltungsratspräsidenten der FZAG die Änderungen der Staatsvertretung nach Unterzeichnung des Mandatsvertrages mitzuteilen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abordnung von Vincent Albers, Dipl. Ing. ETH, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste gestützt auf Ziff. 8.2 des Mandatsvertrages per 30. April 2025 beendet.
II. Dr. Beat Schwab, geboren 1966, wohnhaft in Winterthur, wird per 1. Mai 2025 als mandatierter Vertreter des Kantons in den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG abgeordnet.
III. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, mit dem Mandatierten gemäss Dispositiv II noch vor der Bilanzmedienkonferenz der Flughafen Zürich AG vom 7. März 2025 einen Mandatsvertrag abzuschliessen.
IV. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, dem Verwaltungsratspräsidenten der Flughafen Zürich AG die Beschlüsse gemäss Dispositiv I und II nach Unterzeichnung des Mandatsvertrages mitzuteilen.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Bilanzmedienkonferenz der Flughafen Zürich AG vom 7. März 2025 nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an Vincent Albers, Beatrix Frey-Eigenmann, Dr. Beat Schwab sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli