RRB Nr. 153/2025
Stiftungsrat der Stiftung BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich, Arbeitgebervertretungen des Kantons Zürich, Amtsdauer 2025-2029, Wahl
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025
153. Stiftungsrat der Stiftung BVK Personalvorsorge des Kantons
Erwägungen
Zürich, Arbeitgebervertretungen des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2025–2029 (Wahl) Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (Art. 6 Abs. 1 Organisationsreglement BVK). Er besteht aus 18 Mitgliedern, wovon 9 Arbeitnehmer- und 9 Arbeitgebervertretungen (Art. 7 Abs. 1 Organisationsreglement BVK). Die Mitglieder werden jeweils für die Dauer von vier Jahren nach Massgabe des Wahlreglements gewählt (Art. 7 Abs. 2 Organisationsreglement BVK). Dem Kanton stehen im Stiftungsrat vier Arbeitgebervertretungen zu (Anhang I zum Wahlreglement BVK). Die Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter des Kantons werden vom Regierungsrat bestimmt (vgl. Art. 9 Abs. 3 Wahlreglement BVK). Mit Schreiben vom 5. Februar 2025 lädt die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dazu ein, bis spätestens am 19. Mai 2025 die Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter des Kantons mitzuteilen. Gegenwärtig vertreten die folgenden vier Personen den Kanton im Stiftungsrat als Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter: – Rudolf Bertels, 1956, ehemals Leiter Finanzen der Gemeinde Bäretswil – Daniel Dubach, 1965, Dubach Advisory GmbH, Obfelden – Dr. Annette Lenzlinger, 1962, Rechtsanwältin, Partnerin Streiff von Kaenel AG, Wetzikon – Gertrud Stoller-Laternser, 1961, ehemals Geschäftsführerin der Pensionskasse der Technischen Verbände PTV (Gemeinschaftsstiftung), Bern Rudolf Bertels hat auf Ende der Amtsdauer 2021–2025 seinen Verzicht auf eine weitere Amtsdauer erklärt. Die drei anderen Vertretungen des Kantons stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Neu in den Stiftungsrat soll abgeordnet werden: – Philipp Baumgartner, geboren 1963, Präsident der Primarschulpflege Embrach, Vorstand des Verbands Zürcher Schulpräsidien und Geschäftsführer und Delegierter des Verwaltungsrates der sharecomm ag
Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Stiftungsrates gemäss Art. 51a des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (SR 831.40) erforderlich sind, oder bereit sein, sich solche Kenntnisse anzueignen (vgl. Art. 10 Abs. 1 Wahlreglement BVK). Es dürfen keine Interessenkollisionen bestehen. Sowohl die bisherigen Vertretungen Daniel Dubach, Dr. Annette Lenzlinger und Gertrud Stoller-Laternser als auch Philipp Baumgartner erfüllen diese Voraussetzungen und sind als Arbeitgebervertretung des Kantons Zürich in den Stiftungsrat zu wählen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Arbeitgebervertretung des Kantons im Stiftungsrat der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich für die Amtsdauer vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2029 werden gewählt: – Daniel Dubach – Dr. Annette Lenzlinger – Gertrud Stoller-Laternser – Philipp Baumgartner
III. Mitteilung an die Gewählten (je mit Schreiben durch die Finanzdirektion), die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli