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Anfrage Paul von Euw, Bauma, Rosmarie Joss, Dietikon, und Tobias Weidmann, Hettlingen, betreffend Gefahr von Handels- und Verkaufsaktivitäten der AXPO, Beantwortung

RRB Nr. 156/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 25 favr. 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-156-2026/de/anfrage-paul-von-euw-bauma-rosmarie-joss-dietikon-und-tobias-weidmann-hettlingen-betreffend-gefahr-von-handels-und-verkaufsaktivitaten-der-axpo-beantwortung

Consultà ils 4 sett. 2026

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 156/2026

Anfrage Paul von Euw, Bauma, Rosmarie Joss, Dietikon, und Tobias Weidmann, Hettlingen, betreffend Gefahr von Handels- und Verkaufsaktivitäten der AXPO, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 377/2025

Sitzung vom 25. Februar 2026

156. Anfrage (Gefahr von Handels- und Verkaufsaktivitäten der AXPO) Kantonsrat Paul von Euw, Bauma, Kantonsrätin Rosmarie Joss, Dietikon, und Kantonsrat Tobias Weidmann, Hettlingen, haben am 24. November 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die AXPO-Gruppe ist die grösste Stromversorgerin der Schweiz. Neben der inländischen Stromversorgung bestehend aus Produktion und Hochspannungsnetz betreibt sie einen internationalen Stromhandel, ergänzt durch weitere Energieträger, und ist zudem Eigentümerin der Stromversorgerin CKW. Angaben in AXPO-Unterlagen zeigen die Gewinnverteilung auf Stufe EBIT: 52% des EBIT werden durch den Geschäftsbereich mit «Trading & Sales» erzielt, gefolgt vom Geschäftsbereich «Generation & Distribution» mit 33% sowie CKW mit 15%. Diese Verteilung weist auf ein deutliches Ungleichgewicht zwischen dem Kerngeschäft und dem Handelsgeschäft hin. Als Kerngeschäft gilt dabei die inländische Stromversorgung («Generation & Distribution») Die Prognosen für die inländische Stromversorgung, erzeugt durch die AXPO, haben sich im Verlauf des vergangenen Jahres in sämtlichen Sparten reduziert. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Heimfall von Wasserkraftanlagen sind gemäss AXPO-Geschäftsbericht erheblich. Das Kernkraftwerk Beznau soll 2033 stillgelegt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Produktion im Inland geht maximal sehr gemächlich voran (sowohl bei den Wasserkraftprojekten des Runden Tisches als auch der Bau der alpinen Photovoltaik als auch der Ausbau der Windenergie). Der Regierungsrat erwartet in seiner Antwort auf Interpellation 390/2024 dennoch, dass AXPO trotz der genannten Herausforderungen weiterhin eine klare führende Rolle als Grossproduzentin in der Schweiz einnimmt. Die aufgezeigten Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass AXPO ihre Stellung als führende Schweizer Grossproduzentin verlieren könnte. Zudem lässt sich aufgrund des hohen Gewinn-Anteils des Handels- und Verkaufsgeschäfts ein erhebliches Klumpenrisiko erkennen. Im Rahmen der Beratung zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrages hat der Kantonsrat sowohl das Energiegesetzt als auch das EKZ- Gesetz im Dezember 2023 angepasst. Dabei wird festgelegt, dass der Regierungsrat als auch der EKZ-Verwaltungsrat sich im Rahmen der

Ausübung ihrer direkten bzw. indirekten Stimmrechte bei der Axpo dafür einsetzen, dass die finanziellen Risiken der Geschäftstätigkeit im Ausland reduziert werden und die Netzinfrastruktur als auch wichtige Kraftwerke in der Schweiz grundsätzlich in öffentlicher Hand verbleiben. Zusammen mit der EKZ hält der Kanton Zürich gut 36% der AXPO-Aktion. Aus diesem Grund ersuchen wir in diesem Zusammenhang den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie müssen sich die Geschäfte von AXPO aus Sicht des Regierungsrates entwickeln um die Erwartung des Regierungsrates, AXPO ist die führende Schweizer Grossproduzentin im Strommarkt, zu erfüllen?

2. Die Handelsgeschäfte bergen Gefahren im Falle von Strompreisentwicklungen nach oben und nach unten. a. Welche Gefahren bestehen bei grossen Verlusten im internationalen Handel für die Schweizer Stromversorgung? b. Welche Gefahren bestehen bei kurzfristigen, starken Stromanstiegen für die Schweizer Stromversorgung? c. M it welchen Massnahmen wird diesen entgegnet.

3. Wie gross wird der Inländische Geschäftsanteil durch die Stromproduktion und den Inländischen Verkauf gegenüber dem Gesamtgeschäft der AXPO im Jahr 2045 noch sein?

4. Welchen finanziellen Einfluss hätte ein Konkurs von der Tochtergesellschaften im Bereich «Trade & Sales» auf auf die Schwestergesellschaften die im Bereich «Production & Distribution» tätig sind und der CKW AG?

5. Welchen finanziellen Einfluss hätte ein Konkurs der Tochtergesellschaften Bereich «Trade & Sales» auf die Axpo Holding als Ganzes?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Paul von Euw, Bauma, Rosmarie Joss, Dietikon, und Tobias Weidmann, Hettlingen, wird wie folgt beantwortet:

Das grösste Risiko wie auch die grösste Chance für die Axpo Holding AG (Axpo) ist die offene Position (sogenannte «Long Position»), die sich aufgrund ihres schweizerischen Kraftwerksparks ergibt. Der Handel stellt die Vermarktung der erzeugten Energie und der Flexibilität der Kraftwerke (insbesondere Systemdienstleistungen) sicher und steuert daher einen wesentlichen Teil zur Wertschöpfung der Axpo bei. Die Aufgabe als Grossproduzentin mit einem grossen Anteil an flexiblen

Kraftwerken kann die Axpo nur mit einem breit abgestützten, international tätigen und professionell betriebenen Handel erfüllen. Der Handel trägt damit zur Verminderung der Risiken und nicht zu deren Erhöhung bei. Zu Frage 1: Hierzu ist vorab auf den letztjährigen Bericht der Baudirektion zur Umsetzung der Eigentümerstrategie für die Axpo Holding AG zu verweisen (RRB Nr. 599/2025): Die Geschäftstätigkeiten der Axpo entsprechen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Diversifizierung nach Geschäftsfeldern und Ländern hat sich auch in diesem Berichtsjahr bewährt und trägt zur Minimierung der Risiken bei. Von der Axpo wird erwartet, dass sie beim Ausbau der inländischen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei gegebener Wirtschaftlichkeit eine führende Rolle einnimmt und dass sie die finanziellen Ziele des Kantons erreicht. Die Axpo wird jedoch längerfristig einen bedeutenden Teil des bestehenden Kraftwerksparks verlieren, wenn einerseits die bestehenden Kernkraftwerke vom Netz genommen werden sowie anderseits die Wasserkraftstrategien der Gebirgskantone umgesetzt werden und der Heimfall bei Konzessionserneuerungen ausgeübt wird. Die Axpo setzt sich dafür ein, bei künftigen Konzessionserneuerungen gemeinsame, partnerschaftliche Lösungen mit Gemeinden und Kantonen zu finden. Sie kann mit ihrer Expertise im Betrieb der Anlagen und in der Vermarktung des erzeugten Stroms entscheidenden Mehrwert schaffen. Beispielsweise konnte beim Kraftwerk Pintrun 2024 eine Einigung zwischen der Standortgemeinde Trin, dem Kanton Graubünden und der Axpo gefunden werden. Die Axpo wird auch für die kommenden 60 Jahre mit 20% am Kraftwerk beteiligt sein, es betreiben und den erzeugten Strom vermarkten. Weiter setzt sich die Axpo für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Der Ausbau schreitet jedoch nur zögerlich voran. Neben der Wirtschaftlichkeit, die trotz Förderung bei vielen Projekten herausfordernd bleibt, stellt die gesellschaftliche Akzeptanz eine wesentliche Herausforderung dar. Es bleibt abzuwarten, ob der Bund die Rahmenbedingungen so setzen kann (z. B. mit Massnahmen zur Beschleunigung für den Ausbau der Solar- und Windenergie), dass die Ausbauziele gemäss Art. 2 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (SR 730.0) erreicht werden können. Zu Frage 2:

Für die Schweizer Stromversorgung besteht keine unmittelbare Gefahr bei grossen Verlusten im internationalen Handel. Die Kraftwerke würden weiterbetrieben. An einer Ausserbetriebnahme bestünde kein

Interesse, da die erzeugte Energie weiterhin verkauft und die Erlöse zur Deckung der Verluste bzw. Verbindlichkeiten verwendet werden könnten. Für die Schweizer Stromversorgung besteht keine Gefahr bei einem kurzfristigen, starken Anstieg der Strompreise. Sollte sich eine Strommangellage abzeichnen, werden verschiedene vorsorgliche Massnahmen gestützt auf das Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über die wirtschaftliche Landesversorgung (SR 531) umgesetzt. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die für ihre grundversorgten Endverbraucherinnen und Endverbraucher erforderliche Elektrizität mit Strategien zu beschaffen, die sie möglichst gegen Marktpreisschwankungen absichern (Art. 6 Abs. 5bis Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 [SR 734.7]). Damit sollen kurzfristige Strompreisanstiege abgefedert werden. Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Marktzugang können jedoch die Art und Weise ihrer Strombeschaffung selbst wählen. Damit sind sie selbst für die Absicherungen gegen kurzfristige, starke Strompreisanstiege verantwortlich. Aufgrund der Erfahrungen während der Energiekrise 2022 passte die Axpo ihre Absicherungsstrategie an. Auch die Regeln an den Strombörsen wurden weiterentwickelt. Die Anpassungen haben eine dämpfende Wirkung auf den Liquiditätsbedarf zur Absicherung von starken Strompreisanstiegen. Zu Frage 3: Eine Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Der inländische Anteil am Gesamtgeschäft der Axpo hängt stark von den künftigen Entwicklungen bei der Umsetzung der Wasserkraftstrategien der Gebirgskantone und dem Ausbau der erneuerbaren Energien ab. Zu Fragen 4 und 5: Das Risikomanagement der Axpo ist darauf ausgerichtet, die Fortführung der Geschäftstätigkeit der gesamten Axpo-Gruppe zu gewährleisten. Im Risikomanagementprozess werden halbjährlich das Gesamtrisiko bestimmt und Massnahmen für die Kontinuität des Geschäftsbetriebs festgelegt. Eine Trennung von Produktion und Handel ist dafür nicht zweckmässig und hat in der Praxis keine Grundlage. Letztlich muss der in Kraftwerken erzeugte und in die Stromnetze eingespeiste Strom auch Abnehmer finden. Diese Aufgabe übernimmt der Handel. Nicht

nur die Tiefpreisphase zwischen 2015 und 2017, sondern auch die historisch einmaligen und massiven Preissteigerungen während der Energiekrise 2022 machen deutlich, dass das grösste Risiko von Axpo im inländischen Kraftwerkspark und der daraus gewonnenen Erzeugung von jährlich rund 25 Terawattstunden, deren Wert fast vollständig von der Entwicklung des Strompreises abhängig sind, besteht. Gerade dank des erfolgreichen Handels- und Auslandsgeschäfts ist die Axpo gut durch die Energiekrise gekommen. Die Diversifikation hinsichtlich Märkte und Geschäftsfelder half, den Liquiditätsbedarf aus der Absicherung der Schweizer Produktion aufzufangen. Die Auswirkungen eines Konkursfalles eines Tochterunternehmens auf andere Bereiche oder den Gesamtkonzern ist stark von der konkreten Konstellation abhängig (jeweilige Finanzierungsstruktur, gegenseitige Verträge, z. B. betreffend Aufgabenteilung, finanzielle Sicherheiten) und können nicht allgemein beschrieben werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli