RRB Nr. 178/2025
Postulat Thomas Schweizer, Hedingen, und Mitunterzeichnende betreffend Konzept Baumpflanzungen entlang Kantonsstrassen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 426/2024
Sitzung vom 26. Februar 2025
178. Postulat (Konzept Baumpflanzungen entlang Kantonsstrassen)
Erwägungen
Kantonsrat Thomas Schweizer, Hedingen, und Mitunterzeichnende haben am 16. Dezember 2024 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Konzept «Baumpflanzungen entlang Kantonsstrassen» zu erarbeiten. Dabei soll die Zahl der Bäume auf kantonseigenen Flächen substanziell erhöht werden – sowohl innerorts wie ausserorts. Ziel ist es – unter dem Einbezug von bestehenden Einzelbäumen, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen – Massnahmen zur Hitzeminderung, zur Verbesserung des Siedlungs- und Landschaftsbilds, zur Verkehrsverlagerung, zur Ökologie und allenfalls weiterer Kriterien bei bestehenden Strassen zu formulieren. Es sollen Prioritäten definiert und ein Umsetzungsplan vorgelegt werden. Begründung: Bäume im Umfeld von versiegelten Flächen tragen zur Hitzeminderung bei, verbessern durch die Verdunstung von Wasser das Lokalklima. Baumpflanzungen sind somit eine wichtige Massnahme zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung. Gemäss der langfristigen Klimastrategie geht der Kanton in seinem Kompetenzbereich mit gutem Beispiel voran und ergreift die notwendigen Massnahmen, um die Folgen des Klimawandels abzumindern. Im Vordergrund stehen hier Bereiche mit einem hohen Anteil an versiegelten Flächen bzw. einer hohen Hitzebelastung im Strassen- bzw. im Siedlungsraum. Innerhalb und ausserhalb des Siedlungsraumes bereichern Bäume das Siedlungs- und Landschaftsbild, sie strukturieren Räume und machen die Jahreszeiten sichtbar. Baumpflanzungen sind somit auch unter dem Aspekt der räumlichen und ästhetischen Qualitäten vorzusehen und zu beurteilen. Bäume entlang von Strassen und Wegen erhöhen die Attraktivität der Verbindungen für den Fuss- und Veloverkehr und tragen damit zur Verkehrsverlagerung bei. Hier sind insbesondere Baumpflanzungen im Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Rad-/Gehweg bzw. auf anderen kantonseigenen Flächen zu prüfen, Baumpflanzungen, welche die Trottoirs beschatten, sowie Baumpflanzungen entlang frei geführter Wege.
Mit einer geeigneten – möglichst einheimischen – Baumartenwahl kann die Biodiversität erhöht werden. Bäume sind auch Lebensräume für Säugetiere, Vögel, Käfer, Schmetterlinge, Wildbienen, Moose, Flechten usw. Baumreihen können die ökologische Vernetzung unterstützen. Baumpflanzungen sind also auch unter ökologischen Aspekten (ökologische Infrastruktur) zu konzipieren und zu beurteilen. Selbstverständlich sind im Konzept auch die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die Parkierung zu berücksichtigen. Die Gemeinden sollen einbezogen werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Thomas Schweizer, Hedingen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Die Anliegen des Postulats sind nachvollziehbar und berechtigt. Bäume, gerade im Umfeld von versiegelten Flächen, können einen wesentlichen Beitrag zur Hitzeminderung, zur allgemeinen ökologischen Aufwertung und auch zur Siedlungsgestaltung leisten. Entsprechend hat der Regierungsrat auch schon zum Ausdruck gebracht, dass er die Förderung von Baumbepflanzungen im Strassenraum als wichtig erachtet. In der Folge wurden verbindliche Vorgaben gemacht: Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) wird der Baudirektion bzw. dem Tiefbauamt mit BD 7.3f die Zielsetzung aufgegeben, bei neuen Strassenprojekten zur Hitzeminderung der Begrünung und dem Setzen von Bäumen im Strassenraum besondere Beachtung zu schenken. Grundlage dafür ist die «Wegleitung Hitzeminderung bei Strassenprojekten». Ferner ist zurzeit ein Baumkataster in Ausarbeitung, mit dem die Inventarisierung von Bäumen vereinfacht werden soll. Das Postulat verlangt ein Konzept, das zum Ziel hat, die Zahl der Bäume entlang der Kantonsstrassen substanziell zu erhöhen. Unter dem Einbezug von bestehenden Einzelbäumen, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen sollen Massnahmen zur Hitzeminderung, zur Verbesserung des Siedlungs- und Landschaftsbilds, zur Verkehrsverlagerung, zur Ökologie und allenfalls weiterer Zwecke bei bestehenden Strassen formuliert werden. Es sollen zudem Prioritäten definiert und ein Umsetzungsplan vorgelegt werden. Diese Ziele des Postulats decken sich mit dem Massnahme BD 7.3f der Baudirektion (zur Umsetzung des Legislaturziels BD 7.3 «Die Ziele der Klimastrategie konsequent weiterverfolgen» und den Zielsetzungen der «Wegleitung Hitzeminderung bei Strassenprojekten» (Baudirektion, Tiefbauamt, 2022) sowie dem erwähnten, in Erarbeitung befindlichen Baumkataster.
Die Ziele des Postulats sind durch die bestehenden Zielsetzungen im KEF, die erwähnte Wegleitung sowie den künftigen Kataster schon vollumfänglich umgesetzt bzw. bereits in Erarbeitung. Mit dem vom Postulat verlangten Konzept kann gegenüber dem bestehenden bzw. in naher Zukunft erwartbaren Zustand kein Mehrwert geschaffen werden. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 426/2024 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli