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Strassen, Russikon, 814 Russikerstrasse, Im Berg, Kirchgasse, Im Hundbüel bis Wettsteinstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe

RRB Nr. 257/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 12 mars 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-257-2025/de/strassen-russikon-814-russikerstrasse-im-berg-kirchgasse-im-hundbuel-bis-wettsteinstrasse-strasseninstandsetzung-mit-larmschutzmassnahmen-projektfestsetzung-gebundene-und-neue-ausgabe

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RRB Nr. 257/2025

Strassen, Russikon, 814 Russikerstrasse, Im Berg, Kirchgasse, Im Hundbüel bis Wettsteinstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2025

257. Strassen (Russikon, 814 Russikerstrasse / Im Berg / Kirchgasse, Im Hundbüel bis Wettsteinstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Russikerstrasse / Im Berg / Kirchgasse auf dem Gebiet der Gemeinde Russikon zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 814 geführt. Im Abschnitt km 1.400 bis 2.100 befindet sich die Strasse in einem schlechten Zustand. Im Bereich Obermoosstrasse bis Kronenweg besteht die Fundation aus Kehrichtschlacke, was an der Oberfläche Schäden verursacht. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung muss die Strasse instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Sodann sind verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende vorgesehen. Die Bushaltestellen Kirche sowie Platte in Fahrtrichtung Rumlikon werden hindernisfrei ausgebaut gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (SR 151.3). Im Einvernehmen mit der Gemeinde Russikon sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Fahrbahn (Fundationsersatz mit Einbau eines lärmarmen Deckbelags einschliesslich Ersatz der Randabschlüsse, einseitige Markierung eines Radstreifens in Richtung Rumlikon, Führung der Velofahrenden baulich abgetrennt auf Gehwegniveau im Kurvenbereich bei der Kirche); – Rückbau des Rad-/Gehwegs auf Gehwegbreite; – Neubau von Schutzinseln bei den Fussgängerübergängen auf Höhe Schlatter- und Plattenstrasse; – hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Kirche, in beide Fahrtrichtungen, sowie Platte, in Fahrtrichtung Rumlikon, neu Ausgestaltung aller Haltestellen als Fahrbahnhaltestellen, Begrünung der frei werdenden Flächen bei den zwei bisherigen Busbuchten; – Erneuerung und Anpassung der öffentlichen Beleuchtung, punktuell Anpassung der Strassenentwässerung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter.

Infolge des Verkehrs auf der Strasse Im Berg werden bei mehreren Gebäuden die Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss der Lärmschutz- Verordnung (LSV, SR 814.41) überschritten, weshalb im Rahmen des Projekts Lärmschutzmassnahmen zu prüfen waren. Mit dem vorgesehenen Einbau eines lärmarmen Deckbelags können die Belastungen deutlich verringert und die IGW bei einigen Gebäuden eingehalten werden. Eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zur weiteren Reduktion der Lärmbelastung wurde geprüft, jedoch verkehrlich als nicht verhältnismässig eingestuft. Bei mehreren Gebäuden bleiben die IGW daher trotz der geplanten Massnahme an der Quelle überschritten. Zusätzliche Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) fallen ausser Betracht. Zwar wären Lärmschutzwände bei einzelnen Gebäuden technisch realisierbar. Die dabei anfallenden Kosten erscheinen im Vergleich zur erzielbaren Schutzwirkung jedoch als unverhältnismässig hoch. Die Lärmschutzwände wären überdies nicht mit dem Ortsbildschutz vereinbar. Infolge der veränderten Lärmbelastung sind die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 2078/2016 im Rahmen der Erstsanierung im Sinne von Art. 14 LSV gewährten Erleichterungen aufzuheben bzw. gemäss den Erleichterungsanträgen im Kurzbericht Lärmschutzmassnahmen anzupassen. Es grenzen verschiedene Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung an den Projektperimeter. Die vorgesehenen Massnahmen stehen mit dem Schutzzweck für die Inventarobjekte im Einklang. Die geplante Pflästerung im Bereich des Landgasthofs Zur Krone trägt der ortsbildprägenden Bedeutung des Gasthofs Rechnung und wertet das Schutzobjekt auf. Auch im Übrigen sind die umwelt- sowie die raumplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Der Gemeinderat Russikon hat sich mit Beschluss vom 20. März 2024 im Sinne von § 12 StrG zustimmend zum Projekt geäussert. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 6. März bis 5. April 2024 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind im überarbeiteten Projekt soweit möglich berücksichtigt worden. Gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung sieht die Gemeinde Russikon einen örtlichen Ersatz und Neubau von Kanalisationskanälen vor. Die Wasserversorgung Russikon erneuert Wasserleitungen, die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich erweitern die Rohrblockanlage, Swisscom und Sunrise erweitern ihre Netze.

B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 15. November bis 16. Dezember 2024. Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Einsprache, die projektbezogene Begehren enthielt, eingereicht. Mit der Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlung eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Einsprechende hat ihre Einsprache in der Folge zurückgezogen. Die Einsprache ist daher als erledigt abgeschrieben worden.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 25. Oktober 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Landerwerb 60 000 Bauarbeiten 3 693 000 Nebenarbeiten 52 000 Technische Arbeiten 35 000 Total 3 840 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 463 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine neue Ausgabe von Fr. 377 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 3 840 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 840 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 85% 3 274 000 3 274 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 80020 5% 189 000 189 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 10% 377 000 377 000 Fussgängeranlagen Total 100% 3 463 000 377 000 3 840 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 110 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Erneuerung Staatsstrassen 85% 3 274 000 12 500 2,5% 82 000 Staatsstrassen Anteil öV 5% 189 000 500 2,5% 5 000 Fussgängeranlagen 10% 377 000 1 500 2,5% 9 000 Zwischentotal 14 500 96 000 Total 100% 3 840 000 110 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-74011, Russikon, 814 Russikerstrasse/Im Berg/Kirchgasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 814 Russikerstrasse / Im Berg / Kirchgasse in der Gemeinde Russikon wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 2078/2016 im Sinne von Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung gewährten Erleichterungen werden gemäss den im Kurzbericht Lärmschutzmassnahmen vom 1. November 2023 formulierten Erleichterungsanträgen angepasst.

III. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 463 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 377 000, insgesamt Fr. 3 840 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2024)

V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. des Strassengesetzes durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Gemeinderat Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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