RRB Nr. 257/2026
Anfrage Anita Borer, Uster, und Marc Bourgeois, Zürich, betreffend Politische Neutralität und Ausgewogenheit an kantonalen Berufsschulen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 27/2026
Sitzung vom 11. März 2026
257. Anfrage (Politische Neutralität und Ausgewogenheit an kantonalen Berufsschulen) Kantonsrätin Anita Borer, Uster, und Kantonsrat Marc Bourgeois, Zürich, haben am 19. Januar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Berufsschulen sollen ausbilden, nicht politisch erziehen. An kantonalen Berufsschulen gilt der Grundsatz der politischen Neutralität und der faktenbasierten Bildung. Umso irritierender sind Berichte, wonach an der Allgemeinen Berufsschule Zürich (ABZ) ein obligatorischer Vortrag mit klar einseitiger politischer Schlagseite durchgeführt worden sein soll. Am 11. November 2025 mussten Lernende der ABZ verpflichtend an einem rund 90-minütigen Vortrag der sogenannten Klima-Seniorinnen teilnehmen. Gemäss Aussagen von Betroffenen sei der Anlass einseitig, politisch beeinflussend und aktivistisch gewesen. Unter anderem seien die Lernenden explizit zum politischen Aktivwerden und zum Wählen bestimmter politischer Kräfte aufgefordert worden. Eine ausgewogene Darstellung oder ein Gegenpart habe gefehlt. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Vorgaben gelten für kantonale Berufsfachschulen bezüglich politischer Neutralität bei obligatorischen Unterrichts- oder Sonderveranstaltungen?
2. Wie stellt der Kanton sicher, dass die Schulen im Kanton Zürich keine politische Beeinflussung oder einseitige Stimmungsmache ausüben und die verpflichtende schulische Neutralität einhalten?
3. Wurde der erwähnte Anlass an der ABZ durch die Schulleitung geprüft oder genehmigt? Wenn ja, nach welchen Kriterien?
4. Weshalb wurde bei diesem Thema kein ausgewogenes Format (z. B. Podium mit Gegenpositionen) gewählt?
5. Welche Möglichkeiten haben Lernende, sich einer als politisch einseitig empfundenen Pflichtveranstaltung zu entziehen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen?
6. Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf, um die politische Neutralität an Berufsschulen zu gewährleisten?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Anita Borer, Uster, und Marc Bourgeois, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss § 4 des Bildungsgesetzes (BiG, LS 410.1) sind staatliche Schulen zur politischen und konfessionellen Neutralität verpflichtet. Zu Frage 2: Die pädagogische Führung einer Schule ist gemäss § 12 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG, LS 413.31) Aufgabe der Schulleitung. Diese untersteht der unmittelbaren Aufsicht der Schulkommission (§ 11 Abs. 1 EG BBG). Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist für den Vollzug des EG BBG zuständig (§ 2 Abs. 1 Verordnung zum EG BBG [VEG BBG, LS 413.311]). Allfälligen Meldungen über einen Verstoss gegen das Gebot der politischen und konfessionellen Neutralität wird im Rahmen der Aufsichtspflicht nachgegangen. Zu Frage 3: Der Anlass wurde im Rahmen der Schwerpunktwoche «Nachhaltigkeit» durchgeführt und wurde durch die Schulleitung geprüft und genehmigt. Im Rahmen dieser Schwerpunktwoche wurden den Klassen Halbtagesangebote zu einem bestimmten Schwerpunktthema zugeteilt. Ein Angebot umfasste verschiedene Umweltdokumentarfilme. Im Anschluss daran fand ein Austausch mit einem Vorstandsmitglied des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz statt. Die Inhalte der Schwerpunktwoche müssen an Inhalte des Lehrplanes geknüpft sein. Der konkrete Fall betrifft den allgemeinbildenden Unterricht (ABU). Zum ABU gehören unter anderem Themen wie Klimawandel, Menschenrechte oder Rechtsprechung. Ausserdem wird im ABU auch die politische Teilhabe geübt. Dabei wird gelernt, wie man richtig argumentiert und wie man sich mit unterschiedlichen politischen Meinungen und Überzeugungen auseinandersetzt. Alle diese Inhalte sind fester Bestandteil des ABU. Zu Frage 4: Die Klassen erhielten im Rahmen der Schwerpunktwoche zuerst eine Einführung ins Schwerpunktthema. Dann wurde ein Dokumentarfilm geschaut, der im Anschluss mit der Lehrperson diskutiert wurde. Danach haben die Schülerinnen und Schüler aus insgesamt vier Klassen zur Vorbereitung auf ein Gespräch mit einem Vorstandsmitglied des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz Fragen entworfen. Das Gespräch fand unter
Moderation der Rektorin der Allgemeinen Berufsschule Zürich statt. Ziel des Anlasses war, exemplarisch aufzuzeigen, welche Möglichkeiten der politischen Teilhabe in der Schweiz und auch in anderen Ländern bestehen. Wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, sind staatliche Schulen grundsätzlich politisch und konfessionell neutral. Der Grundsatz der politischen und konfessionellen Neutralität verbietet es der Schule, sich mit bestimmten religiösen, weltanschaulichen und politischen Anschauungen zu identifizieren. Neutralität bedeutet allerdings nicht, dass politisch kontroverse Themen oder religiöse Fragen vom Unterricht auszuklammern wären. Die Lehrpersonen müssen aber für eine ausgewogene Darstellung bzw. Diskussion sorgen. Sie selbst haben dabei unparteiisch zu bleiben und dürfen nicht in einseitiger Weise Einfluss auf die Schülerinnen und Schüler nehmen. Zu Frage 5: Lernende sollen in erster Linie das Gespräch mit der Lehrperson bzw. der Schulleitung suchen. In einem zweiten Schritt können sich Lernende an die zuständigen Aufsichtsgremien wenden. Zu Frage 6: Die politische und konfessionelle Neutralität der staatlichen Schulen ist in § 4 BiG verankert. Entsprechend kommt der Neutralität der staatlichen Schulen im Kanton Zürich eine grosse Bedeutung zu. Besteht der Eindruck, dass der Unterricht an einer staatlichen Schule politisch oder religiös einseitig ist, kann man sich an die zuständige Schulleitung wenden. Aufgrund der gesetzlich geregelten Aufsichtspflicht (siehe Beantwortung der Frage 1) sieht der Regierungsrat keinen entsprechenden Handlungsbedarf.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli