RRB Nr. 293/2025
Strassen, Wallisellen/Dübendorf, Velobahn, Abschnitt Föhrlibuck bis Überlandstrasse, Projektierung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. März 2025
293. Strassen, Wallisellen/Dübendorf, Velobahn, Abschnitt Föhrlibuck bis Überlandstrasse, Projektierung (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Velobahn Zürich–Wallisellen–Dübendorf–Uster–Wetzikon ist Teil des vom Kanton geplanten Netzes an Velobahnen, welche die Regionen im Kanton für den Alltagsveloverkehr miteinander verbinden. Mit RRB Nr. 591/2016 wurde der kantonale Velonetzplan festgelegt. Er schliesst eine Lücke der strategischen Planung im Bereich des Veloverkehrs und ergänzt die bestehenden sektoralen Planungen. Der kantonale Velonetzplan gibt die Linienführung der Velobahnen grundsätzlich vor. Allerdings sind auf lokaler Ebene zahlreiche Details zu klären, einschliesslich der genauen Einbettung und der Anschlüsse an das restliche Velonetz. In der Korridorstudie für den Abschnitt Dübendorf–Wallisellen–Zürich vom 26. März 2019 wurde die Lage der Velobahn konsolidiert. Gestützt auf die Korridorstudie wurden im Rahmen der Radwegstudie Velobahn Wallisellen–Dübendorf vom 8. Oktober 2021 die Linienführung der Velobahn weiter bestätigt, punktuelle Elemente vertieft überprüft und eine Bestvariante definiert; die Radwegstudie wurde bei den Städten Wallisellen und Dübendorf in Vernehmlassung gegeben. Beide Städte unterstützen das Vorhaben und sehen darin für den Veloverkehr und den Fussverkehr einen klaren Mehrwert. In einer ersten Etappe sollen nun ein Vor- und Bauprojekt für die Teilabschnitte der Velobahn durch die Gebiete Föhrlibuck in Wallisellen (rund 350 m) sowie Föhrli und Bahndammweg in Dübendorf (rund 950 m) ausgearbeitet werden. Entlang des gesamten Abschnitts ist ein begleitendes Trottoir für den Fussverkehr vorgesehen. Der Kantonsrat beschloss 2021 bereits das zweite kantonale Veloförderprogramm. Dieses verfolgt ein klar definiertes Ziel: Der Anteil des Veloverkehrs am Gesamtverkehr soll erhöht werden. Eine Verkehrsverlagerung zugunsten des Veloverkehrs bedingt bedürfnisgerechte Veloinfrastruktur. Schlüsselelement dafür sind möglichst direkt geführte und unterbruchsfreie Velowege. Am 1. Januar 2023 trat das Veloweggesetz (SR 705) in Kraft, das die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Velonetzpläne zu erstellen und diese innert 20 Jahren vollständig umzusetzen. Das Tiefbauamt strebt eine fristgerechte Umsetzung bis 2042 an, wobei Verbindungen mit grossem Nutzen (Velobahnen und Hauptverbindungen in den engeren Agglomerationen) und/oder starkem Defizit (Netzlücken und gravierende Schwachstellen) mit erhöhter Dringlichkeit umgesetzt werden
sollen. Die Velobahn zwischen Wallisellen und Dübendorf liegt in der engeren Agglomeration, gehört zu den wichtigsten Verbindungen im Glattal und weist heute zahlreiche Schwachstellen und Umwege auf. Die Velobahn Wallisellen–Dübendorf, Abschnitt Föhrlibuck bis Überlandstrasse, wird vom Kanton Zürich geplant und erstellt. In den Projektphasen Vor- und Bauprojekt sollen insbesondere folgende Themen geklärt werden: – Integration der Velobahn in den Landschaftsraum Föhrlibuck; – Umgang mit Grundstücksbeschneidungen entlang der Bahnanlage (Föhrli und Bahndammweg); – punktuelle Kunstbauten (Überwerfungen Chriesbach, Personenunterführung Kriesbachstrasse und Zwinggartenstrasse).
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Für die Zustandsaufnahmen, die Vermessung und die Projektierung in den SIA-Phasen 31–41 belaufen sich die Honorarkosten gemäss Kostenvoranschlag vom 12. Februar 2025 auf Fr. 2 200 000: in Franken Technische Arbeiten 2 200 000 Total 2 200 000 Für die Projektierung der Velobahn Wallisellen–Dübendorf, Abschnitt Föhrlibuck bis Überlandstrasse, ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 200 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 100% 2 200 000 2 200 000 Fahrradanlagen Total 100% 2 200 000 2 200 000
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 63 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschrei- Betrag Baukosten (0,75%) bungssatz in Franken in Franken in Franken Fahrradanlagen 2 200 000 8 500 2,5% 55 000 Zwischentotal 8 500 55 000 Total 100% 2 200 000 63 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82165, Velobahn Wallisellen–Dübendorf, Abschnitt Föhrli bis Überlandstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung der Velobahn Wallisellen–Dübendorf, Abschnitt Föhrlibuck bis Überlandstrasse, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2024)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli