RRB Nr. 316/2025
Anfrage Marc Bochsler, Wettswil, Patrick Walder, Dübendorf, und Martin Huber, Neftenbach, betreffend Werbevideo des Steueramts: Übertriebene Selbstdarstellung oder zweckmässiger Einsatz von Steuergeldern?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 7/2025
Sitzung vom 26. März 2025
316. Anfrage (Werbevideo des Steueramts: Übertriebene Selbstdarstellung oder zweckmässiger Einsatz von Steuergeldern?) Die Kantonsräte Marc Bochsler, Wettswil, Patrick Walder, Dübendorf, und Martin Huber, Neftenbach, haben am 13. Januar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Mittels eines aufsehenerregend inszenierten Werbevideos, das rund 90 000 Franken (gemäss NZZ vom 7. Januar 2025) gekostet hat, bewirbt das Steueramt des Kantons Zürich seine Tätigkeit und sucht neue Mitarbeitende. Das Video suggeriert, dass das Steueramt der «Antrieb der Gesellschaft» sei und ohne dieses die Gesellschaft in Chaos und Apokalypse verfalle. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Sind in den genannten Kosten von 90 000 Franken auch die internen Aufwände, wie die Arbeitszeit von Verwaltungsangestellten, die in die Konzeption, Koordination und Umsetzung des Videos involviert waren, enthalten? Falls nein, wie hoch wären die tatsächlichen Gesamtkosten inklusive dieser internen Leistungen?
2. Aus welchem Budgetposten wurden die Mittel für das Video entnommen? Handelt es sich dabei um ein reguläres Kommunikationsbudget, ein Sonderbudget für Personalgewinnung oder um andere Mittel?
3. Wie stehen die Produktionskosten dieses Videos im Vergleich zu anderen Werbekampagnen oder Imagevideos der kantonalen Verwaltung?
4. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass Mittel des Steueramts prioritär für die ordentliche Aufgabenerfüllung verwendet werden und nicht für Eigenpromotion, die sich durch übertriebene Darstellungen und plakative Aussagen hervortut?
5. Hält der Regierungsrat die Verwendung von Steuergeldern in dieser Höhe für ein derartiges Video für verhältnismässig?
6. Welche Strategie verfolgt der Regierungsrat zur Rekrutierung von Fachkräften in der kantonalen Verwaltung? Wurden Alternativen zu diesem Werbevideo geprüft, beispielsweise gezielte Kampagnen oder Kooperationen mit Fachhochschulen? Wir bitten um eine differenzierte Beantwortung dieser Fragen, um die Hintergründe und Entscheidungsprozesse rund um dieses Projekt nachvollziehen zu können.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marc Bochsler, Wettswil, Patrick Walder, Dübendorf, und Martin Huber, Neftenbach wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei den genannten Kosten handelt es sich um den direkten finanziellen Aufwand. Die Produktion des Videos wurde von verschiedenen Mitarbeitenden des Steueramtes begleitet, insbesondere bei der Auswahl des Produktionsunternehmens im Rahmen eines beschaffungsrechtlichen Einladungsverfahrens, der Konzeption des Videos, der Ausarbeitung des Drehbuchs, der Planung des Videodrehs und der Rekrutierung der Darstellerinnen und Darsteller sowie der Statistinnen und Statisten. Die mitwirkenden Mitarbeitenden haben ihre Leistungsvorgaben in ihrer Kernaufgabe dessen ungeachtet erfüllt. Zu Frage 2: Der finanzielle Aufwand wurde im Konto 3130, Dienstleistungen Dritter, der Leistungsgruppe Nr. 4400, Steuern Betriebsteil, verbucht. Das Steueramt nimmt Dienstleistungen Dritter im Bereich der Kommunikation nur soweit erforderlich für konkrete Aufgaben in Anspruch und benötigt deshalb kein dauerndes «reguläres Kommunikationsbudget». Der gesamte, für das Geschäftsjahr 2024 budgetierte Aufwand der Leistungsgruppe Nr. 4400, Steuern Betriebsteil, beträgt mehr als 169 Mio. Franken. Zu Frage 3: Dazu kann auf die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 9/2025 betreffend Steuergelder für Imagepflege verwiesen werden. Da keine umfassenden Vergleichszahlen vorliegen, kann kein direkter Vergleich der Produktionskosten gemacht werden. Zu Frage 4: Das Steueramt steht seit Jahren vor grossen Herausforderungen, seine für die ordentliche Aufgabenerfüllung erforderlichen Stellen zu besetzen. Wie andere Arbeitgeber ist das Steueramt vom Fachkräftemangel betroffen und wird es in den kommenden Jahren aufgrund vermehrter Pensionierungen noch verstärkt sein. In den vergangenen beiden Jahren erfolgten je rund 100 Neuanstellungen infolge von Austritten. Das Steueramt begegnet dem Betriebsrisiko des Fachkräftemangels mit verschiedenen Massnahmen. Das Video bezweckt, das Steueramt als attraktiven Arbeitgeber darzustellen, und nimmt dabei Aspekte auf, die potenzielle Mitarbeitende besonders interessieren.
Zu Frage 5: Das neue Video löst ein neun Jahre altes Video ab und wurde ebenfalls als nachhaltige Massnahme konzipiert. Bei einer entsprechenden Verwendungsdauer entspricht der Aufwand pro Jahr rund Fr. 10 000. Dieser Aufwand ist für ein Amt mit rund 800 Mitarbeitenden und einem jährlichen Personalaufwand von mehr als 110 Mio. Franken verhältnismässig. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Reichweite eines solchen Videos deutlich grösser ist als bei anderen Rekrutierungsmassnahmen. Zu Frage 6: Das Video des Steueramtes ist eine von vielen Massnahmen zur Rekrutierung von Fachkräften. So stehen im Internetauftritt des Kantons unter der Rubrik «Arbeiten beim Kanton» verschiedene Webseiten bereit, auf denen sich der Kanton und seine Direktionen als Arbeitgeber präsentieren. Diese Webseiten enthalten ebenfalls Videos. Sämtliche Anstellungsbedingungen und deren Rechtsgrundlagen können abgerufen werden. Verschiedene Direktionen haben auch an physischen und virtuellen Absolventenkongressen von Universitäten und Fachhochschulen teilgenommen. Dazu gehört auch das Steueramt. Der Kanton und die Ämter haben Auftritte auf beruflichen Portalen wie LinkedIn. All diese Massnahmen sollen dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an den Kanton zu binden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli