RRB Nr. 334/2025
Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2025/2026
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2025
334. Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidentin
Erwägungen
des Regierungsrates für das Amtsjahr 2025/2026 In Anwendung von Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sind der Präsident und die Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr 2025/2026 zu wählen.
Der Regierungsrat beschliesst: I. Für das am 1. Mai 2025 beginnende Amtsjahr 2025/2026 werden gewählt: a) zum Präsidenten des Regierungsrates: Regierungsrat Dr. Martin Neukom b) zur Vizepräsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Carmen Walker Späh II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli