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Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen des Kantonsrates zum KEF 2025-2028

RRB Nr. 335/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 26 mars 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-335-2025/de/bericht-des-regierungsrates-zu-den-erklarungen-des-kantonsrates-zum-kef-2025-2028

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RRB Nr. 335/2025

Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen des Kantonsrates zum KEF 2025-2028

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2025

335. Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen

Erwägungen

des Kantonsrates zum KEF 2025–2028 Gemäss § 48 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes (KRG, LS 171.1) kann der Kantonsrat anlässlich der Beratung des Budgets Erklärungen zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) beschliessen. Mit dem Beschluss über eine Erklärung verlangt der Kantonsrat vom Regierungsrat eine Änderung des KEF (§ 48 Abs. 3 KRG). Der Regierungsrat setzt die beschlossenen Erklärungen im nächsten KEF um (§ 49 Abs. 1 KRG). Lehnt der Regierungsrat die Umsetzung ab, so erstattet er dem Kantonsrat innert vier Monaten nach dessen Beschlussfassung Bericht (§ 49 Abs. 2 KRG). An seinen Sitzungen vom 9./10. und 16. Dezember 2024 überwies der Kantonsrat folgende Erklärungen zum KEF 2025–2028: Nr. Titel Direktion Erstunterzeichner/in 1 Stellenneutrale Verschiebung JI Gabriel Mäder, Adliswil, Roman der Beschäftigungsgrade Schmid, Opfikon, und Sonja (Leistungsgruppe Nr. 2201) Gehrig, Urdorf 9 Kosten pro IKT-Arbeitsplatz je Direktion FD Domenik Ledergerber, Herrliberg (Leistungsgruppe Nr. 4610) 12 Halbierter Teuerungsausgleich für FD Marc Bochsler, Wettswil, und kantonale Angestellte in der KEF-Periode Martin Huber, Neftenbach 2026–2028 (Leistungsgruppe Nr. 4950) 17 Steigerung des öV-Anteils VD Benjamin Walder, Wetzikon, (Leistungsgruppe Nr. 5205) Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Felix Hoesch, Zürich 18 Stärkung des Anteil Veloverkehr VD Benjamin Walder, Wetzikon (Leistungsgruppe Nr. 5205) 21 Wendeschleife Hermetschloo VD Felix Hoesch, Zürich, Daniel (Leistungsgruppe Nr. 5920) Sommer, Affoltern a. A., und Benjamin Walder, Wetzikon 23 VBZ Elektrifizierung Linie 89 VD Benjamin Walder, Wetzikon, (Leistungsgruppe Nr. 5920) Felix Hoesch, Zürich, und Daniel Sommer, Affoltern a. A. 26 Finanzpolitische Pauschalkorrektur VD Felix Hoesch, Zürich (Leistungsgruppe Nr. 5920) 30 Neubau Rad-/Gehweg Birmensdorf– BD Thomas Schweizer, Hedingen Aesch (Leistungsgruppe Nr. 8400)

Nr. Titel Direktion Erstunterzeichner/in 31 Strassenverlegung Neerach BD Thomas Schweizer, Hedingen (Leistungsgruppe Nr. 8400) 32 Neubau Rad-/Gehweg Wiesendangen / BD Thomas Schweizer, Hedingen Hagenbuch (Leistungsgruppe Nr. 8400) 33 Hochwasserschutz und Revitalisierung BD Thomas Schweizer, Hedingen Limmat (Leistungsgruppe Nr. 8500) 34 Hochwasserschutz und Aufwertungen BD Thomas Schweizer, Hedingen Untere Reppisch, Dietikon (Leistungsgruppe Nr. 8500) 35 L1 Realisierte kantonale Hochwasser- BD David Galeuchet, Bülach schutzprojekte (Zielwert) (Leistungsgruppe Nr. 8500) 37 Mittelschulprovisorium Affoltern am Albis BD Thomas Schweizer, Hedingen, (Leistungsgruppe Nr. 8750) Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten 38 Planung Neubau Kantonsschule BD Carmen Marty Fässler, Adliswil, Aussersihl vorantreiben Andrew Katumba, Zürich, und (Leistungsgruppe Nr. 8750) Theres Agosti Monn, Turbenthal 39 ZHAW Wädenswil Erneuerung Labor­ BD Jonas Erni, Wädenswil, Carmen gebäude RT (Leistungsgruppe Nr. 8750) Marty Fässler, Adliswil, und Andrew Katumba, Zürich 40 Erweiterung Berufsschule Bülach BD Theres Agosti Monn, Turbenthal, (Leistungsgruppe Nr. 8750) Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Andrew Katumba, Zürich 41 Neubau Kantonsschule Zimmerberg BD Jonas Erni, Wädenswil, Carmen vorantreiben (Leistungsgruppe Nr. 8750) Marty Fässler, Adliswil, und Andrew Katumba, Zürich 42 Kantonsschule Freudenberg/Enge, BD Andrew Katumba, Zürich, Erweiterung (Leistungsgruppe Nr. 8750) Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Theres Agosti Monn, Turbenthal 43 Kantonsschule Wiedikon, Gesamtinstand- BD Andrew Katumba, Zürich, setzung (Leistungsgruppe Nr. 8750) Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Theres Agosti Monn, Turbenthal 44 Erweiterung und Instandsetzung BD Wilma Willi, Stadel der Berufsschule Bülach (BSB) (Leistungsgruppe Nr. 8750) 45 Neubau Wohn- und Mittagsgruppen­ BD Thomas Schweizer, Hedingen gebäude des Zentrums für Gehör und Sprache in Zürich (Leistungsgruppe Nr. 8750)

Mit der Umsetzung der KEF-Erklärung Nr. 9 hat sich der Regierungsrat ursprünglich einverstanden erklärt (RRB Nr. 1251/2024). Aufgrund nachfolgender Erläuterung lehnt er sie neu ab und setzt sie nicht um. Umgesetzt wird die KEF-Erklärung Nr. 26. Die übrigen überwiesenen KEF- Erklärungen werden nicht umgesetzt.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Zu den vom Kantonsrat am 9./10. und 16. Dezember 2024 überwiesenen KEF-Erklärungen wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat setzt die KEF-Erklärung Nr. 26 um. Die KEF-Erklärungen Nrn. 1, 9, 12, 17, 18, 21, 23, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 und 45 werden aus den folgenden Gründen nicht umgesetzt: Nr. 1 Stellenneutrale Verschiebung der Beschäftigungsgrade (Leistungsgruppe Nr. 2201) Antrag von Gabriel Mäder, Adliswil, Roman Schmid, Opfikon, und Sonja Gehrig, Urdorf Aufwandverbesserung Erfolgsrechnung Alt: –13,1 –11,2 –11,0 Neu: –12,5 –10,6 –10,4

Stellungnahme des Regierungsrates Die stellenneutrale Verschiebung der Beschäftigungsgrade wurde mit dem Amt für Informatik abgeglichen und für 2025 mit dem Nachtrag zum Budget korrigiert. Zu den zusätzlichen Stellen ergeben sich folgende Bemerkungen: 1. Juristische Stellen Im Nachgang zu den intensiven Diskussionen über den Datenvorfall von vor 10–15 Jahren hat die Direktion der Justiz und des Innern (JI) einerseits eine Administrativuntersuchung zum Thema Datenschutz und Compliance und als Vertiefung der Befunde eine zusätzliche Untersuchung bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft zum selben Themenkomplex erstellen lassen. Beide Berichte zeigen, dass mit den heutigen personellen Mitteln die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance nicht erfüllt werden können. Die JI arbeitet unter anderem in den Bereichen Strafverfolgung, Justizvollzug, Opferhilfe, Einwohnerwesen und Einbürgerung mehrheitlich mit sensiblen bis hochsensiblen Daten. Der Datenschutz und die Informationssicherheit müssen auf hohem Niveau gewährleistet werden. Um den personellen Aufwand möglichst gering zu halten, wurde im Generalsekretariat der JI ein Kompetenzzentrum geschaffen, das die Leistungen zentral erbringt. Das Kompetenzzentrum Business Support und Compliance ist seit 1. Juli 2024 in Betrieb und unterstützt alle Einheiten der Direktion bei juristischen Fragen. Konkret geht es um die Erstellung und um laufende Aktualisierungen der Informationssicherheitsrichtlinien, um Rechtsgrundlagenanalysen, Schutzbedarfsanalysen, Datenschutzfolgeabklärungen, Sicherheitsüberprüfungen im Beschaffungsprozess, Überprüfung der Lieferketten im Bereich Cybersicherheit sowie um die laufende Schulung und das Awareness-Training der Mitarbeitenden. Weiter verlangt die Compliance im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit organisatorisches und technisches Wissen. Diese unterschiedlichen Fähigkeiten werden aus der Gruppe digitale Transformation und Digital Solutions (Informationssicherheit und Beschaffung) bereitgestellt. Es wäre nicht zielführend, während der laufenden Untersuchungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (vgl. KR-Nr. 172/2023) ausgerechnet jene Bemühungen einzuschränken, mit denen Lehren aus den Vorfällen gezogen wurden. Zudem zeigen verschiedene Cybersicherheitsvorfälle der letzten Monate, dass diesem

Bereich grosses Gewicht beigemessen werden muss. 2. Stellen für Informatikerinnen und Informatiker Im technischen Bereich erbringt die Hauptabteilung Digital Solutions der JI sämtliche Dienstleistungen für alle Fachapplikationen der JI. Die folgende Grafik zeigt beispielhaft das Aufgabenportfolio:

Digital Solutions – Serviceportfolio-Analyse

RedCap POSPart RosNet eLearning TTS ServiceNow Syrona DigData KEP CORUS iCafe RPA R Absidion Pentera CR Business GS Gever GAZ Gever ARC GIS LogiMen JIRA / Confluence Technologie

Olmero HRA Business Inkasso PEP Scope Juris Adamas

TrueConf EM

Weblaw RIS 1 RIS 2 Iris JI Dolmetscher

GK Gleichstellung VitoDent VitoMed

Mediennetz Kartenverwaltung GK Integration LERF

Funktionalität

Zurzeit stehen die umfangreichen und sehr komplexen Vorhaben, die für die Umsetzung von Justitia 4.0, dem medienbruchfreien Justizverkehr, rechtzeitig zur Verfügung stehen müssen, im Vordergrund. Ohne die entsprechenden internen Stellen müssten die Leistungen extern eingekauft werden, was deutlich teurer wäre. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 9 Kosten pro IKT-Arbeitsplatz je Direktion (Leistungsgruppe Nr. 4610) Antrag von Domenik Ledergerber, Herrliberg Neue Wirtschaftlichkeitsindikatoren: B1 Weiterverrechnete Kosten pro IKT-Arbeitsplatz Direktion der Justiz und des Innern B2 Weiterverrechnete Kosten pro IKT-Arbeitsplatz Sicherheitsdirektion B3 Weiterverrechnete Kosten pro IKT-Arbeitsplatz Finanzdirektion B4 Weiterverrechnete Kosten pro IKT-Arbeitsplatz Volkswirtschaftsdirektion B5 Weiterverrechnete Kosten pro IKT-Arbeitsplatz Gesundheitsdirektion B6 Weiterverrechnete Kosten pro IKT-Arbeitsplatz Bildungsdirektion B7 Weiterverrechnete Kosten pro IKT-Arbeitsplatz Baudirektion Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat versteht den Wunsch nach einer umfassenden Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Informatikeinsatzes und prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten eines transparenten Ausweises sowohl der Kosten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) als auch der IKT-Leistungen. Mit der Stossrichtung der KEF-Erklärung ist er daher grundsätzlich einverstanden. Gleichzeitig weist er auf die folgenden Umstände hin: – Vor dem Hintergrund der Erklärung Nr. 12/2024 sowie der dazu geführten Diskussionen im Kantonsrat und in der Finanzkommission unterstützt die Staatskanzlei derzeit die kantonalen Amtsstellen bei der Überprüfung und Optimierung ihrer Indikatorensysteme. In diesem Zusammenhang erarbeitet die Finanzdirektion für die Leistungsgruppen Nrn. 4610, Amt für Informatik, und 4620, IKT-Sicherheitsbeauftragter, sowie für den Ressourcenbereich Informatik zusammen mit der Staatskanzlei eine optimierte Indikatorenstruktur, welche die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der IKT-Mittel berücksichtigen wird. Diese wird voraussichtlich im Rahmen der nächsten zwei Ausgaben des KEF umgesetzt.

– Eine wirtschaftliche IKT kann vor allem durch Zentralisierungs- und Standardisierungsvorhaben, durch eine möglichst weitgehende Digitalisierung der bisherigen Prozesse unter Nutzung des technischen Fortschritts und durch die zentrale Beschaffung der IKT-Grundversorgung erreicht werden (vgl. dazu RRB Nr. 383/2018, Erwägung 3.6). – Die Leistungen der IKT-Grundversorgung bzw. die digitalen Arbeitsplätze werden gemäss RRB Nr. 1233/2020, Grundsatz 1, vom Amt für Informatik über eine Pauschale pro Arbeitsplatz verrechnet. Diese Pauschale umfasst nicht nur die Kosten des Arbeitsplatzes selbst, sondern unter anderem auch diejenigen der Informationssicherheit, des Netzwerks sowie der Benutzenden- und Berechtigungsverwaltung. – Reine Kostenvergleiche über die Zeit hinweg, wie sie die KEF-Erklärung vorsieht, sind für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nicht unbedingt aussagekräftig, da die früheren und die neuen Systemumgebungen kaum vergleichbar sind. So bieten die neuen digitalen Arbeitsplätze völlig neue Zusammenarbeitsmöglichkeiten, vereinheitlichte, professionelle Betriebs- und Supportprozesse im Rahmen der optimierten IKT-Governance, verbesserte IKT-Sicherheitsmechanismen und eine erhöhte Zukunftssicherheit. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 12 Halbierter Teuerungsausgleich für kantonale Angestellte in der KEF-Periode 2026–2028 (Leistungsgruppe Nr. 4950) Antrag von Marc Bochsler, Wettswil, und Martin Huber, Neftenbach Wir beantragen, dass in der KEF-Periode 2026 bis 2028 dem Staatspersonal die Hälfte des Teuerungsausgleichs – berechnet jeweils auf der im Monat August rapportierten Jahresteuerung – gewährt wird. Stellungnahme des Regierungsrates Gemäss § 42 der Personalverordnung (LS 177.11) setzt der Regierungsrat die Teuerungszulage jeweils gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom August auf den 1. Januar des folgenden Jahres fest. Er berücksichtigt dabei angemessen die Lohnentwicklung bei Arbeitgebenden mit Bedeutung für den Wirtschaftsraum Zürich sowie den kantonalen Finanzhaushalt. Im Sinn dieser Bestimmung werden beide Komponenten – neben weiteren – im Rahmen des Entscheids des Regierungsrates auch tatsächlich bedacht. Auch können aus einer Bundesstatistik keine generellen Rückschlüsse auf den Kanton Zürich gezogen werden.

Einerseits zeigt die UBS-Lohnumfrage 2025 für die Schweiz 2024 folgendes Bild: – Nominallohnwachstum: 1,8% – Reallohnwachstum: 0,7% Es zeigt sich somit, dass der Teuerungsausgleich von 1,1% nötig ist, um auf dem Arbeitsmarkt weiterhin als anerkannter Arbeitgeber die erforderliche Qualität an Mitarbeitenden zu finden. Anderseits sieht sich die kantonale Verwaltung, wie private Unternehmen auch, mit einem zunehmend anspruchsvollen Arbeitsmarkt konfrontiert. Um weiterhin auf motivierte und qualifizierte Mitarbeitende zählen zu können, ist es erforderlich, das Lohnniveau zu halten und somit auch die Teuerung auszugleichen. Die auch in den letzten Jahren praktizierte Ausrichtung des Teuerungsausgleichs trägt dazu bei, dass die kantonale Verwaltung weiterhin ein anerkannter Arbeitgeber ist und bleibt. Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung erhalten keinen automatischen Stufenanstieg und somit keine automatische Lohnerhöhung. Ein allgemeines Vorgreifen auf den Entscheid zur Teuerungszulage für drei Jahre im Rahmen des KEF erscheint zudem nicht sachgerecht. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 17 Steigerung des öV-Anteils (Leistungsgruppe Nr. 5205) Antrag von Benjamin Walder, Wetzikon, Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Felix Hoesch, Zürich

Stellungnahme des Regierungsrates Mit dem Beschluss über die Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr (Strategie des Zürcher Verkehrsverbundes [ZVV-Strategie] 2025– 2029, Vorlage 5918) hat der Kantonsrat am 25. März 2024 auch die Entwicklung des Modal Split zur Kenntnis genommen. Auf S. 8 der ZVV- Strategie 2025–2029 wird dabei unter «Vision» das Ziel formuliert, dass der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Modalsplit im Kanton Zürich bis 2040 von heute 32% auf mindestens 40% gesteigert wird. Diese gegenüber dem Gesamtverkehrskonzept 2018 zeitlich angepasste Zieldefinition diente als Grundlage für die Herleitung der Planwerte des KEF 2025–2028. Es ist nicht zielführend, bei den KEF-Indikatoren einen Widerspruch zur vom Kantonsrat kürzlich beschlossenen ZVV-Strategie 2025–2029 zu schaffen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.

Nr. 18 Stärkung des Anteil Veloverkehr (Leistungsgruppe Nr. 5205) Antrag von Benjamin Walder, Wetzikon

Stellungnahme des Regierungsrates Als Ergebnis einer politischen Diskussion (KEF-Erklärung Nr. 5/2013) wurde der Indikator «Veloverkehrsanteil am Gesamtverkehr» erstmals im KEF 2014–2017 mit einem Zielwert von 8% für das Jahr 2015 eingeführt. Die Ist-Werte des Indikators werden alle fünf Jahre auf Basis des Mikrozensus Mobilität und Verkehr erhoben, wobei die Auswertung der Erhebung jeweils eineinhalb bis zwei Jahre in Anspruch nimmt. Somit stehen aktuelle Werte nicht zur Verfügung. Der erhobene Wert für den Veloverkehr betrug 2010 4,2%, 2015 5,6% und 2021 6,3%. Aufgrund der Steigerung in den Mikrozensus-Werten von 2010 auf 2015 wurde der Zielwert erstmals im KEF 2019–2022 auf derzeit 9% erhöht. Eine jahresscharfe Anpassung der Zielwerte ist aber nicht sinnvoll, weil keine entsprechenden Grundlagendaten verfügbar sind. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 21 Wendeschleife Hermetschloo (Leistungsgruppe Nr. 5920) Antrag von Felix Hoesch, Zürich, Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Benjamin Walder, Wetzikon Bei der Wendeschleife Hermetschloo sind die Beträge wie im KEF 2024–2027 einzuplanen. Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Für die Wendeschleife Hermetschloo wurden im KEF 2024–2027 keine Investitionen eingestellt. In der internen Planung ist die Wendeschleife Hermetschloo lediglich ab dem Planjahr 2028 mit ersten Planungsmitteln im Umfang von –0,8 Mio. Franken eingestellt. Das Projekt könnte, auch mit zusätzlichen Mitteln in den Jahren 2026–2028, nicht früher realisiert werden. Der Regierungsrat hat zudem die mittelfristige Entwicklung der Kantonsfinanzen analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Investitionen priorisiert werden müssen, um die Staatsverschuldung nicht übermässig ansteigen zu lassen. Das Ergebnis ist in das Budget 2025 und den KEF 2025–2028 eingeflossen. Mit der Priorisierung werden die Projekte zeitlich gestaffelt, aber nicht abgebrochen. Der Regierungsrat wird die Investitionen bei der Festlegung des nächsten KEF 2026–2029 neu beurteilen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 23 VBZ Elektrifizierung Linie 89 (Leistungsgruppe Nr. 5920) Antrag von Benjamin Walder, Wetzikon, Felix Hoesch, Zürich, und Daniel Sommer, Affoltern a. A. Bei der VBZ Elektrifizierung Linie 89 sind die Beträge wie im KEF 2024–2027 einzuplanen. Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat hat die mittelfristige Entwicklung der Kantonsfinanzen analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Investitionen priorisiert werden müssen, um die Staatsverschuldung nicht übermässig ansteigen zu lassen. Das Ergebnis ist in das Budget 2025 und den KEF 2025–2028 eingeflossen. Mit der Priorisierung werden die Projekte zeitlich gestaffelt, aber nicht abgebrochen. Der Regierungsrat wird die Investitionen bei der Festlegung des nächsten KEF 2026–2029 neu beurteilen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 30 Neubau Rad-/Gehweg Birmensdorf–Aesch (Leistungsgruppe Nr. 8400) Antrag von Thomas Schweizer, Hedingen Schliessung der Radweglücke zwischen Birmensdorf und Aesch. Dazu sind 19 Mio. Franken in den KEF 2026–2028 einzustellen. Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.

Nr. 31 Strassenverlegung Neeracherried (Leistungsgruppe Nr. 8400) Antrag von Thomas Schweizer, Hedingen Die Strassenverlegung im Neeracherried soll weiter projektiert werden. Dazu sind 2,4 Mio. im KEF 2025–2028 einzustellen. Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 32 Neubau Rad-/Gehweg Wiesendangen / Hagenbuch (Leistungsgruppe Nr. 8400) Antrag von Thomas Schweizer, Hedingen Für den Neubau des Rad-/Gehweges Wiesendangen / Hagenbuch Ortsteil Bertschikon bis Oberschneit sind 4 Mio. in den KEF 2026 bis 2028 einzustellen. Stellungnahme des Regierungsrates Der erwähnte Betrag ist bereits im KEF 2025–2028 eingestellt und die Bauarbeiten sind seit Mai 2024 im Gang. Das Bauende ist auf Ende 2025 vorgesehen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 33 Hochwasserschutz und Revitalisierung Limmat (Leistungsgruppe Nr. 8500) Antrag von Thomas Schweizer, Hedingen Der Hochwasserschutz und die Revitalisierung der Limmat sind plangemäss umzusetzen. Für die Vorarbeiten sind 600 000 in den KEF 2025 bis 2028 aufzunehmen. Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.

Nr. 34 Hochwasserschutz und Aufwertungen Untere Reppisch, Dietikon (Leistungsgruppe Nr. 8500) Antrag von Thomas Schweizer, Hedingen Der Hochwasserschutz und die Aufwertung an der Unteren Reppisch in Dietikon sind plangemäss umzusetzen. Für die Vorarbeiten sind 1 600 000 in den KEF 2025 bis 2028 aufzunehmen. Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 35 L1 Realisierte kantonale Hochwasserschutzprojekte (Zielwert) (Leistungsgruppe Nr. 8500) Antrag von David Galeuchet, Bülach Die Anzahl der kantonalen Hochwasserschutzprojekte muss ab P27 auf 2 erhöht werden. Stellungnahme des Regierungsrates Der Zielwert des Indikators L1 steht in direkter Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mitteln. Diese lassen zurzeit eine Erhöhung des Zielwerts nicht zu. Zudem ist die isolierte Betrachtung des Leistungsindikators L1 begrenzt aussagekräftig, wenn nicht gleichzeitig die Schutzwirkung eines Projekts miteinbezogen wird. In der laufenden Legislatur soll eine Überarbeitung des Indikators im Hinblick auf Kriterien wie z. B. die pro Jahr neu geschützte Fläche oder das reduzierte Hochwasserrisiko geprüft werden. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 37 Mittelschulprovisorium Affoltern am Albis (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Thomas Schweizer, Hedingen, Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten Realisierung eines Mittelschulprovisoriums in Affoltern am Albis bis Sommer 2028. Dazu ist ein Betrag von 48,8 Mio. vorzusehen. Davon sind 2 Mio. ins Budget 2025 (vgl. Budgetantrag) sowie 46,8 Mio. in den KEF 2026 bis 2028 einzustellen.

Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 38 Planung Neubau Kantonsschule Aussersihl vorantreiben (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Carmen Marty Fässler, Adliswil, Andrew Katumba, Zürich, und Theres Agosti Monn, Turbenthal Die Projektierung der Kantonsschule Aussersihl soll zügig vorangetrieben werden. Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 39 ZHAW Wädenswil Erneuerung Laborgebäude RT (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Jonas Erni, Wädenswil, Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Andrew Katumba, Zürich ZHAW, Wädenswil, Campus Reidbach Gebäude RT, Erneuerung und Erweiterung Laborflächen. Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 40 Erweiterung Berufsschule Bülach (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Theres Agosti Monn, Turbenthal, Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Andrew Katumba, Zürich Erweiterungsbau der Berufsschule in Bülach an der Schwerzgruebstrasse 28 soll baldmöglichst umgesetzt werden. Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 41 Neubau Kantonsschule Zimmerberg vorantreiben (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Jonas Erni, Wädenswil, Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Andrew Katumba, Zürich Neubau der Kantonsschule Zimmerberg Austrasse in Wädenswil braucht es jetzt. Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 42 Kantonsschule Freudenberg/Enge, Erweiterung (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Andrew Katumba, Zürich, Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Theres Agosti Monn, Turbenthal Erweiterung Sporthallen und Instandsetzung Mediothek der Kantonsschule Freudenberg/Enge in Zürich. Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 43 Kantonsschule Wiedikon, Gesamtinstandsetzung (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Andrew Katumba, Zürich, Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Theres Agosti Monn, Turbenthal Energetische Sanierung und Gesamtinstandsetzung Kantonsschule Wiedikon in Zürich. Jahr Ist Soll

Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Abgesehen davon ist es nicht möglich, das Projekt «Gesamtinstandsetzung Kantonsschule Wiedikon» auf das Jahr 2026 vorzuziehen, weil der Planungsvorlauf für das Projekt zu kurz wäre und in der KEF-Periode keine geeigneten Rochadeflächen für den provisorischen Schulunterricht zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 44 Erweiterung und Instandsetzung der Berufsschule Bülach (BSB) (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Wilma Willi, Stadel Die Erweiterung und Instandsetzung der Berufsschule Bülach soll plangemäss umgesetzt werden. Dazu ist ein Anteil von 14,3 Mio. des Gesamtkredites in den KEF aufzunehmen. Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 45 Neubau Wohn- und Mittagsgruppengebäude des Zentrums für Gehör und Sprache in Zürich (Leistungsgruppe Nr. 8750) Antrag von Thomas Schweizer, Hedingen Der Neubau Wohn- und Mittagsgruppengebäude des Zentrums für Gehör und Sprache in Zürich soll plangemäss realisiert werden. Dazu sind 16,5 Mio. in den KEF aufzunehmen. Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat wird die Vorhaben im Hinblick auf den nächsten KEF 2026–2029 aktualisieren und neu priorisieren. Ein Vorgreifen auf diesen Entscheid für ein einzelnes Vorhaben ist – insbesondere auch mit Blick auf alle anderen zu priorisierenden Vorhaben und eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Vorhaben – nicht angezeigt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli