RRB Nr. 365/2025
Postulat Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Reifenabrieb belastet die Umwelt, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 31/2025
Sitzung vom 2. April 2025
365. Postulat (Reifenabrieb belastet die Umwelt)
Erwägungen
Kantonsrätin Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 27. Januar 2025 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, mit welchen Massnahmen der Eintrag von Reifenabrieb in Strassenbankette oder in Gewässer vermindert werden kann. Sei es durch Massnahmen an der Quelle und/oder durch verbesserten Rückhalt der Mikroplastikpartikel. Begründung: Polymere belasten die Umwelt – und die meisten Mikroplastik-Emissionen stammen vom Abrieb der Reifen. Schätzungen gehen davon aus, dass in der Schweiz jährlich zwischen 13 500 und 21 200 Tonnen Reifenabrieb (Bericht des Bundesrats 23.08.2023) produziert werden. Je schwerer und schneller das Fahrzeug, desto grösser der Abrieb. Ungefähr ein Viertel der Mikroplastik-Emissionen kann durch Strassenreinigung und Abwasserbehandlung zurückgehalten und der Entsorgung zugeführt werden. Der Rest gelangt jedoch in die Umwelt und belastet diese schwer. Ein Teil der Emissionen werden durch die Abwasserbehandlung auf den Schweizer Nationalstrassen mit den sogenannten Saba (Strassenabwasserbehandlungsanlagen) eliminiert. Jedoch entstehen auch auf den Kantons- und Gemeindestrassen Mikroteilchen, die über Strassenbankette abfliessen oder letztlich in den Abwasserreinigungsanlagen landen. Zudem funktionieren Reinigungsanlagen vor allem bei Regenwetter. Mikroplastik aus Reifenabrieb bleibt daher entweder im Strassenbankett haften, dass der Entwässerung/Versickerung dient, oder es wird durch den (Fahrt-)Wind in die weitere Umgebung verfrachtet. Ziel sollte es sein, die Entstehung zu verhindern oder – wenn dies nicht möglich ist – die Umweltauswirkungen zu vermindern. Analog der Nationalstrassen sollten auch die Kantone und die Gemeinden die Entwässerung ihrer Strasseninfrastruktur optimieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Jasmin Pokerschnig, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Emissionsseitig, d. h. auf die Zulassung von Reifen mit geringem Abriebverhalten, hat der Kanton Zürich keinen Einfluss. Der Rückhalt des Reifenabriebs im Strassenabwasser erfolgt im Kanton Zürich gemäss dem Stand der Technik und unter Einhaltung der Vorschriften des Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20). Um dies langfristig zu gewährleisten, erarbeiteten das Tiefbauamt (TBA) und das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) bereits 2014 eine gemeinsame Strategie für die Strassenentwässerung. Die konkreten Vorgaben sind im Dokumentenset Gewässerschutz an Strassen, Strassenentwässerung (zh.ch/de/planen-bauen/tiefbau.html) enthalten. Das TBA optimiert die in seiner Zuständigkeit befindlichen Strassen hinsichtlich des Rückhalts von Reifenabrieb und anderen Schadstoffen im Strassenabwasser laufend, indem es diese gemäss den genannten Vorgaben plant und baut. Dabei werden die Strassenprojekte jeweils frühzeitig durch das AWEL geprüft, um die Übereinstimmung mit dem Dokumentenset sicherzustellen und die erforderlichen Massnahmen zu klären. Der Kanton Zürich ist mit diesem langfristigen strategischen Vorgehen Vorreiter unter den Schweizer Kantonen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 31/2025 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli