RRB Nr. 39/2024
Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU, Entwurf eines Verhandlungsmandats, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Januar 2024
39. Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen
Erwägungen
Schweiz – EU: Entwurf eines Verhandlungsmandats, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen Nachdem der Bundesrat am 25. Mai 2021 über den Abbruch der Verhandlungen zum Institutionellen Abkommen (InstA) mit der Europäischen Union (EU) informiert hatte, begann er im März 2022 Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU auf der Grundlage eines Paketansatzes. Am 8. November 2023 prüfte der Bundesrat die Ergebnisse der Sondierungsgespräche mit der EU und der internen Arbeiten und erteilte den Auftrag zur Erarbeitung eines Entwurfes für ein Verhandlungsmandat. An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungsmandats verabschiedet mit dem Ziel, die Beziehungen der Schweiz und der EU zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Das Paket umfasst (i) die neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, (ii) die Teilnahme an den EU- Programmen, insbesondere am Horizon-Europe-Paket, (iii) die Wiederaufnahme des Regulierungsdialogs im Finanzbereich, (iv) die Einrichtung eines strukturierten politischen Dialogs, (v) die Aufnahme von institutionellen Elementen in die bestehenden Binnenmarktabkommen zur Sicherstellung ihrer langfristigen Funktionsfähigkeit, (vi) die Einführung von Regeln über staatliche Beihilfen im Land- und Luftverkehrsabkommen sowie im Stromabkommen und (vii) den verstetigten Schweizer Beitrag zur Kohäsion innerhalb der EU. Im Gegensatz zum InstA regelt der Paketansatz die institutionellen Fragen nicht in einem einzelnen (Rahmen-) Abkommen, sondern mit institutionellen Elementen in jedem einzelnen Binnenmarktabkommen. Das umfassende Paket ermöglicht ein breiteres «Geben und Nehmen» – einen Interessenausgleich – und verbessert somit die Chancen auf einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss. Der Bundesrat unterbreitet den Kantonen und den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte folgende Unterlagen zur Konsultation: – Entwurf Verhandlungsleitlinien gemäss Bundesratsbeschluss vom 15. Dezember 2023 – Bericht zu den exploratorischen Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen vom 15. Dezember 2023 – Common Understanding
– Schreiben des Bundesrates an die Präsidentin der Europäischen Kommission vom 8. November 2023 – Faktenblätter zu den wichtigsten Elementen des Pakets: Paketansatz, EU-Programme (u. a. Horizon Europe), Lohnschutz, Zuwanderung – Unionsbürgerrichtlinie), Mutual Recognition Agreements, Schweizer Beitrag, institutionelle Elemente, staatliche Beihilfen, politischer Dialog, Luftverkehr, Landverkehr, Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Die Kantonsregierungen verabschiedeten am 24. März 2023 auf der Grundlage von früheren gemeinsamen Positionsbezügen – namentlich die europapolitische Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 25. Juni 2010 und der Positionsbezug der KdK zum Entwurf des InstA vom 29. März 2019 – sowie dem vom Bundesrat ab 2022 verfolgten Paketansatz einstimmig eine neue europapolitische Standortbestimmung mit politischen Grundsätzen, anhand deren sie ein allfälliges Verhandlungsmandat des Bundesrates beurteilen würden. Die KdK hat nun am 18. Dezember 2023 den Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU: Entwurf eines Verhandlungsmandats» vorgelegt. Die KdK stellte als Hilfe zur Analyse des Entwurfs weitere Unterlagen zu: Brief des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten an die Kantonsregierungen zur Eröffnung der Konsultation, Grafik der Verhandlungsstruktur und der Zusammensetzung der Schweizer Delegation, Grafik der Struktur der innenpolitischen Verhandlungen, Kommunikationsinstrumente. Die Kantonsregierungen sind eingeladen, sich in einer ersten Konsultationsrunde bis zum 11. Januar 2024 zu diesem Entwurf zu äussern. Auf der Grundlage der Rückmeldungen der Kantone wird das Generalsekretariat der KdK am 15. Januar 2024 einen überarbeiteten Entwurf für eine zweite Konsultationsrunde vorlegen (Antwortfrist 31. Januar 2024). Gestützt darauf soll an der Plenarversammlung vom 2. Februar 2024 die Haltung der KdK zum Entwurf des Mandats für Verhandlungen mit der EU verabschiedet werden. Die Kantone haben im Rahmen ihrer europapolitischen Standortbestimmung vom 24. März 2023 festgehalten, dass diese als Grundlage für die Beurteilung der weiteren Entwicklungen im Verhältnis Schweiz – EU
dienen soll. An diesem Referenzrahmen orientiert sich denn auch die vorliegende Stellungnahme der KdK. Der Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme folgt der Struktur des Verhandlungsmandats. Im Stellungnahmeentwurf kommt die KdK zum Schluss, dass sich die vorliegenden Leitlinien grundsätzlich in den von den Kantonen formulierten Grund- sätzen bewegen und dass die Kantonsregierungen das Vorhaben des Bundesrates unterstützen können, Verhandlungen mit der EU aufzunehmen. Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Kantone es begrüssen, dass parallel dazu die innenpolitischen Gespräche zwecks inländischer Massnahmen zur Absicherung gegenüber einem Missbrauch des Schweizer Sozialsystems und des Lohnschutzes weitergeführt werden sollen (Ziff. 3.7.3 sowie Zusammenfassung). Schliesslich begrüssen die Kantone als institutionelle Partner des Bundesrates ausdrücklich, dass ein Einbezug in die Verhandlungen gemäss den verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechten vorgesehen ist (Ziff. 4 und 5). Haltung des Kantons Zürich Der Kanton Zürich hat sich in seinen Stellungnahmen regelmässig zur Bedeutung von vertraglich abgesicherten Beziehungen mit der EU und einem langfristigen und stabilen Verhältnis zu unserem direkten Nachbarn und mit Abstand wichtigsten Handelspartner bekannt, namentlich mit dem Ziel der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU (RRB Nrn. 829/2010, 946/2010, 209/2019, 278/2023 und 350/ 2023). Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU – neu mit einem Paketansatz – wieder aufnehmen will. Der Regierungsrat erachtet es auch als zielführend und konsequent, die neue europapolitische Standortbestimmung der Kantone vom 24. März 2023 als Referenzrahmen für die Beurteilung des Verhandlungsmandats zu nehmen. Er begrüsst die entsprechende Analyse der KdK und unterstützt diese inhaltlich in sämtlichen Punkten. Wichtig ist ebenfalls, dass die Kantone sich in der Stellungnahme ausdrücklich dafür aussprechen, dass parallel zu den Verhandlungen die innenpolitischen Gespräche zwecks inländischer Massnahmen zur Absicherung gegenüber einem Missbrauch des Schweizer Sozialsystems und des Lohnschutzes weitergeführt werden sollen (Ziff. 3.7.3 sowie Zusammenfassung). Weiter begrüsst der Regierungsrat die vorgesehene Beteiligung der Kantone an den Verhandlungen ebenso wie die Organisation der Verhandlungen auf innenpolitischer
Ebene, in der klar festgehalten ist, dass die Kantone in Delegationen zu Themen, die ihre Kompetenzen oder Interessen berühren, einbezogen werden. Der Stellungnahme der KdK «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU: Entwurf eines Verhandlungsmandats» kann somit zugestimmt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3011 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF-Version an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 haben Sie uns eingeladen, uns zum Entwurf der KdK-Stellungnahme «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU: Entwurf eines Verhandlungsmandats» zu äussern. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir stimmen dem Entwurf der Stellungnahme zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU: Entwurf eines Verhandlungsmandats» vom 18. Dezember 2023 zu. Wir anerkennen die Notwendigkeit, die Beziehungen mit der EU auf eine solide Grundlage zu stellen, und begrüssen, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU – neu mit einem Paketansatz – wieder aufnehmen will. Wir erachten es als zielführend, die neue europapolitische Standortbestimmung vom 24. März 2023 als Referenzrahmen für die Beurteilung des Verhandlungsmandats zu nehmen, und begrüssen die entsprechende Analyse der KdK, die wir inhaltlich unterstützen. Ausdrücklich begrüssen wir auch die vorgesehene Beteiligung der Kantone an den Verhandlungen ebenso wie die innenpolitische Begleitstruktur. Zudem werten wir es als positiv, dass parallel zu den Verhandlungen die innenpolitischen Gespräche zwecks inländischer Massnahmen zur Absicherung gegenüber einem Missbrauch des Schweizer Sozialsystems und des Lohnschutzes weitergeführt werden. Betreffend Randziffer 18 bezüglich Schweizer Beteiligung am Horizon- Paket 2021–2027 sowie an Erasmus+ 2021–2027 weisen wir auf die Adressatin hin. Es ist dort festgehalten, dass die Kantone erwarten, dass die EU in diesen Bereichen ein Zeichen des Entgegenkommens setzt. Wir vertreten die Ansicht, dass Forderungen der KdK sich nur an den Bundesrat, nicht direkt an die EU richten können. Die Forderung sollte entsprechend umformuliert werden; inhaltlich unterstützen wir sie. Wir beantragen zudem, die Randziffer 33 dahingehend zu ergänzen, dass die Kantone in Bezug auf die Bemessung der zu vergütenden Spesen an entsandte Arbeitskräfte aus der EU erwarten, dass eine für die Arbeitgebenden unbürokratische Handhabung angestrebt wird.
Schliesslich regen wir an, dass die KdK gemeinsam mit dem Bund ein Kommunikationskonzept entwickelt, das gewährleistet, dass die Öffentlichkeit proaktiv und transparent über den Inhalt eines späteren Verhandlungsergebnisses sowie grundsätzlich über die Wichtigkeit der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU informiert wird.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der gemeinsamen Stellungnahme an der Plenarversammlung der KdK am 2. Februar 2024 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli