Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

Berufsschule Rüti, Erdbebenertüchtigung Erweiterungstrakt und Turnhalle, Instandsetzung Turnhallendach, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 428/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 16 avr. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-428-2025/de/berufsschule-ruti-erdbebenertuchtigung-erweiterungstrakt-und-turnhalle-instandsetzung-turnhallendach-gebundene-ausgabe

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Cussegl guvernativ dal chantun Turitg
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 428/2025

Berufsschule Rüti, Erdbebenertüchtigung Erweiterungstrakt und Turnhalle, Instandsetzung Turnhallendach, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2025

428. Berufsschule Rüti, Erdbebenertüchtigung Erweiterungstrakt und Turnhalle, Instandsetzung Turnhallendach (gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage An der Berufsschule Rüti werden heute rund 1000 Lernende in den Abteilungen Maschinenbau und Dienstleistungen ausgebildet. Die Schulanlage wurde zwischen 1978 und 1979 erbaut und 1986 mit einer Dreifachsporthalle ergänzt. 1994 wurde sie erweitert und dabei der Schultrakt mit der Turnhalle verbunden. 2019 wurde die Anlage um ein neues Mehrzweckgebäude mit Aula-Funktion ergänzt. Im Rahmen der Untersuchung zur Erdbebensicherheit von kantonalen Objekten wurde festgestellt, dass die Turnhalle und der Erweiterungstrakt der Berufsschule Mängel aufweisen. Gestützt auf diese Erkenntnisse wurden eine genauere Überprüfung und Beurteilung der Erdbebensicherheit vorgenommen und bauliche Massnahmen definiert. Zudem muss das Flachdach der Turnhalle aus Altersgründen instand gesetzt werden. Im Rahmen der Instandsetzung ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Beim Vorhaben handelt es sich um bestandsgetriebene Instandsetzungsmassnahmen, die sich primär auf den Erweiterungstrakt und das Dach der Turnhalle konzentrieren. Der Schultrakt bleibt unverändert bestehen.

B. Projekt Im Erdgeschoss und im 1. Untergeschoss sind die Wände in den Korridoren zu den Schulzimmern zu verstärken. Dafür werden spezielle Maueranker eingebaut. Diese verbinden die nicht tragenden Korridorwände mit den Mauerpfeilern. Im 2. Untergeschoss sind in den Korridorwänden Oberlichter (Fenster) eingebaut. Daher können die Wände nicht direkt mit der Decke verbunden werden. Stattdessen wird ein Stahlkreuz zwischen den Betonpfeilern angebracht. Zusätzlich wird der untere Teil der Mauer mit Mauerankern befestigt. Die Decke der Turnhalle weist Verformungen auf, die dringend zu beheben sind. An der Längsfassade wird ein Stahlkreuz zwischen zwei Fassadenpfeilern eingebaut. Dieses Stahlkreuz verhindert, dass sich die Decke weiter verformt. Das Dach wird mit speziellen Dreischichtplatten verstärkt. Diese werden fest mit den Holzträgern darunter verschraubt. Das flache Dach der Turnhalle bekommt eine neue Dämmung und Abdichtung. Auf dem Dach wird gleichzeitig eine Photovoltaikanlage mit den dafür notwendigen Installationen erstellt.

C. Finanzielles Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 6. Februar 2025 auf Fr. 1 730 000 und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf (Preisstand: April 2024, 1197,2 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 10 000 2 Gebäude 1 542 000 4 Umgebung 6 000 5 Baunebenkosten 21 000 6 Reserve 151 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 730 000 Die Instandsetzung des Turnhallendaches sowie die Erdbebenertüchtigung der Turnhalle und der Nebengebäude sind zur Aufrechterhaltung eines sicheren Schulbetriebs und zum Erhalt der Gebäudesubstanz im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) zwingend erforderlich. Somit ist gestützt auf § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 730 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 folgende Beträge eingestellt. Tabelle 2: Verteilung pro Jahr gemäss aktueller Planung (in Franken) bis 2024 2025 2026–2028 Total Im KEF Leistungsgruppe Nr. 8750 80 000 800 000 880 000 Abweichung gegenüber BKP 0 699 000 699 000 Leistungsgruppe Nr. 8750 Reserven 151 000 Total 80 000 1 499 000 1 730 000 Der fehlende Betrag kann im Budgetjahr 2025 innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750 kompensiert werden. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 1 730 000 betragen Fr. 47 496. Sie bestehen aus den Abschreibungen sowie der Hälfte der kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten.

Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 560 209 32,4 80 7 003 2 101 9 104 Hochbauten Rohbau 2 598 599 34,6 40 14 965 2 245 17 210 Hochbauten Ausbau 106 247 6,1 30 3 542 398 3 940 Hochbauten Installationen 464 945 26,9 30 15 498 1 744 17 242 Hochbauten Ausstattung 10 Total 1 730 000 100 41 008 6 488 47 496

In den Gesamtkosten von Fr. 1 730 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 9. September 2024 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 280 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es fallen keine betrieblichen und personellen Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erdbebenertüchtigung des Erweiterungsbaus und der Turnhalle sowie die Instandsetzung des Turnhallendaches der Berufsschule Rüti wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 730 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 9. September 2024 bewilligte Ausgabe von Fr. 280 000 für die Projektierung wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli