RRB Nr. 430/2025
Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2025
430. Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens
Erwägungen
von nationalsozialistischen Symbolen (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement das Vernehmlassungsverfahren zu einem Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen eröffnet. Es soll ein Spezialgesetz geschaffen werden, das ein Verbot des Verwendens, Verbreitens, Tragens und Zeigens von nationalsozialistischen Symbolen in der Öffentlichkeit vorsieht. Beim Verbot soll es sich um einen Übertretungstatbestand handeln, der im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden kann. Dazu sollen das Ordnungsbussengesetz (SR 314.1) sowie – nach Erlass des Bundesgesetzes über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen – die Ordnungsbussenverordnung (SR 314.11) ergänzt werden. Es ist eine Ordnungsbusse von Fr. 200 vorgesehen. Im neuen Bundesgesetz werden Ausnahmen von diesem Verbot vorgesehen, einerseits für bereits bestehende religiöse Symbole (insbesondere aus dem Buddhismus, Hinduismus, Jainismus), die Nazisymbolen gleich sind oder ähneln, anderseits aus edukativen, kulturellen und künstlerischen, historischen, journalistischen oder wissenschaftlichen Gründen. Diese Ausnahmen stellen sicher, dass überwiegende individuelle Interessen angemessen geschützt werden können. Mit dieser Vorlage soll die erste Etappe der Umsetzung der Motion 23.4318 der Rechtskommission des Ständerates «Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen» vollzogen werden. Der Regierungsrat begrüsst ein Verbot und schliesst sich im Übrigen der Stellungnahme der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vom 25. Februar 2025 an. Diese fordert insbesondere, dass das Verbot im Kernstrafrecht statt in einem Spezialgesetz geregelt und ein höherer Strafrahmen vorgesehen wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info.strafrecht@bj.admin.ch): Mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 haben Sie uns den Entwurf für ein Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen ein Verbot und schliessen uns im Übrigen der Stellungnahme der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vom 25. Februar 2025 an.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli