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Strassen, Russikon, 814 Russikerstrasse, Im Berg, Kirchgasse, Im Hundbüel bis Wettsteinstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, zusätzliche gebundene und neue Ausgabe, Vergabe

RRB Nr. 474/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 7 matg 2025

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 474/2025

Strassen, Russikon, 814 Russikerstrasse, Im Berg, Kirchgasse, Im Hundbüel bis Wettsteinstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, zusätzliche gebundene und neue Ausgabe, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2025

474. Strassen (Russikon, 814 Russikerstrasse/Im Berg/Kirchgasse, Im Hundbüel bis Wettsteinstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, zusätzliche gebundene und neue Ausgabe, Bauarbeiten, Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 257/2025 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen der Russikerstrasse/Im Berg/Kirchgasse auf dem Gebiet der Gemeinde Russikon fest und bewilligte dafür eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 463 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 377 000, insgesamt Fr. 3 840 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Während der Ausschreibungsphase sind zufolge vertiefterer Abklärungen detailliertere Erkenntnisse in Bezug auf die vorhandene Fundationsschicht (Kehrichtschlacke) und belastetes Aushubmaterial gewonnen worden. Zudem sind bei der Instandsetzung der Strassenentwässerung Massnahmen nötig, welche nicht vorgesehen waren. Dies verursacht gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 1 540 000. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: – Mehrmengen beim Abtrag und der Entsorgung von Kehrichtschlacke; – Mehrmengen bei der Lieferung und dem Einbau von Kiesgemisch; – Entsorgung von belastetem Aushubmaterial; – Mehraufwendungen bei der Instandsetzung der Strassenentwässerung.

B. Finanzierung und zusätzliche Ausgaben Anlässlich der Priorisierung der Investitionsvorhaben für die Erstellung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2025–2028 waren für das vorliegende Bauvorhaben Investitionskosten von weniger als 4 Mio. Franken veranschlagt, weshalb es nicht priorisiert worden ist. Infolge der anfallenden Mehrkosten belaufen sich die Gesamtinvestitionen neu auf Fr. 5 380 000. Sie sind nur teilweise im Budget 2025 enthalten und im KEF 2025–2028 eingestellt. Die nicht im KEF 2025–2028 eingestellten Ausgaben werden innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, kompensiert. Die bestehende Fundationsschicht (Kehrichtschlacke) neigt aufgrund ihrer nicht frostsicheren Eigenschaften zu starken Hebungen und führt entsprechend zu Unebenheiten und Belagsschäden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist eine rasche Instandsetzung dringend notwendig (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Ausführung des Projekts wurde mit der Gemeinde Russikon und verschiedenen Werken koordiniert. Im Weiteren dient das Vorhaben der Umsetzung bundesrechtlicher Lärmschutzbestimmungen. Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten, auf den Kanton entfallenden Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 10. April 2025 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung stehende Ausgaben Ausgaben Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Landerwerb 60 000 60 000 Bauarbeiten 3 693 000 1 532 000 5 225 000 Nebenarbeiten 52 000 28 000 80 000 Technische Arbeiten 35 000 –20 000 15 000 Total 3 840 000 1 540 000 5 380 000 Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 379 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 161 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 1 540 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 5 380 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 85% 4 573 000 4 573 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 80020 5% 269 000 269 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 10% 538 000 538 000 Fussgängeranlagen

Total 100% 4 842 000 538 000 5 380 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 154 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Erneuerung Staatsstrassen 85% 4 573 000 17 000 2,5% 114 000 Staatsstrassen Anteil öV 5% 269 000 1 000 2,5% 7 000 Fussgängeranlagen 10% 538 000 2 000 2,5% 13 000 Zwischentotal 20 000 134 000 Total 100% 5 380 000 154 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-74011, Russikon, 814 Russikerstrasse/Im Berg/Kirchgasse, aufzunehmen.

C. Vergabe Die Bauarbeiten wurden gemeinsam mit weiteren Bauleistungen für die Gemeinde und verschiedene Werke ausgeschrieben. Für die Arbeiten liegen aufgrund eines offenen Verfahrens sechs Angebote von Fr. 5 444 444.45 bis Fr. 6 458 014.25 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Walo Bertschinger AG, Jona, zu vergeben. Zwischen dem Kanton Zürich, der Gemeinde Russikon und den Werken (unter Dritte zusammengefasst) ergibt sich folgender Kostenteiler (netto, einschliesslich MWSt): in Franken Kanton Zürich 4 612 988.05 Dritte 1 127 303.95 Total 5 740 292.00 Die Vertragssumme von Fr. 4 612 988.05 (Anteil Kanton Zürich) gemäss Angebot vom 7. April 2025 kann sich für Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 5 300 000 erhöhen. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 257/2025 sowie die vorliegende Bewilligung der zusätzlichen Ausgaben gedeckt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 814 Russikerstrasse/Im Berg/Kirchgasse in der Gemeinde Russikon werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 257/2025 von insgesamt Fr. 3 840 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 1 540 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 3 463 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 379 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 4 842 000, und 2. zur neuen Ausgabe von Fr. 377 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 161 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 538 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 5 380 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2024)

III. Die Bauarbeiten für die Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 814 Russikerstrasse/Im Berg/Kirchgasse in der Gemeinde Russikon werden gemäss Angebot vom 7. April 2025 zu Fr. 4 612 988.05 (Anteil Kanton Zürich) an die Walo Bertschinger AG, Jona, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 5 300 000 erhöhen.

IV. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli