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Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen, Vernehmlassung

RRB Nr. 518/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 14 matg 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-518-2025/de/genehmigung-und-umsetzung-des-ubereinkommens-von-ljubljana-und-den-haag-uber-die-internationale-zusammenarbeit-bei-der-ermittlung-und-strafverfolgung-in-bezug-auf-das-verbrechen-des-volkermords-auf-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-kriegsverbrechen-und-andere-internationale-verbrechen-vernehmlassung

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 518/2025

Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Mai 2025

518. Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens

Erwägungen

von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen, Vernehmlassung Mit Schreiben vom 19. Februar 2025 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Vernehmlassung zur Vorlage betreffend Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen eröffnet. Das Übereinkommen wurde am 26. Mai 2023 in Ljubljana verabschiedet und am 14. Februar 2024 von der Schweiz in Den Haag unterzeichnet. Mit dem Übereinkommen soll die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Strafsachen bei Völkerrechtsverbrechen verbessert werden. Es schafft eine grundsätzliche Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung der Täterschaft dieser Verbrechen und ist ergänzend zu allenfalls bestehenden Staatsverträgen Rechtsgrundlage für die Rechtshilfe in Strafsachen und die Auslieferung sowie Überstellung von verurteilten Personen zwischen seinen Vertragsparteien. Gegenstand der Vorlage ist zudem die innerstaatliche Übernahme der «Aggression» als viertes Völkerrechtsverbrechen, was auch in parlamentarischen Vorstössen gefordert wurde.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an irh.vertraege@bj.admin.ch): Mit Schreiben vom 19. Februar 2025 haben Sie uns eingeladen, zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

Wir begrüssen die Vorlage. Mit dem Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag wird ergänzend zu allenfalls bestehenden Staatsverträgen eine vertragliche Grundlage für die Verpflichtung zur gegenseitigen internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit bei internationalen Verbrechen geschaffen. Das Übereinkommen übernimmt dabei die Definitionen internationaler Verbrechen und die Grundsätze der Rechtshilfe, die in der schweizerischen Gesetzgebung bereits verankert sind: in erster Linie im Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG, SR 351.1). Darüber hinaus soll das Verbrechen der «Aggression» in ähnlicher Weise wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Schweizer Recht verankert werden. Eine innerstaatliche Umsetzung der Aggression im StGB erlaubt der Schweiz damit, auch den Anhang H des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag anzunehmen sowie die von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion Sommaruga (22.3362) umzusetzen. Das Übereinkommen stellt ein umfassendes und wichtiges Instrument für die Bekämpfung von internationalen Verbrechen im Bereich des Völkerrechts dar. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen erscheinen stimmig. Die unter das Übereinkommen fallenden Verbrechen liegen ausschliesslich in der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft und auch für die Strafverfolgung des Verbrechens der «Aggression» ist die Bundesgerichtsbarkeit vorgesehen. Es ist daher keine erhöhte Arbeitsbelastung der kantonalen Behörden zu erwarten (Erläuterungen, S. 47). Rechtshilfe ist zudem bereits gestützt auf das IRSG möglich. Es werden insoweit keine neuen Verpflichtungen geschaffen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli