Lexipedia
Pagina principalaNewsExplorarRegister
Cundiziuns d'utilisaziunProtecziun da datasAgid
S'annunziar

Strassenverkehrsamt Zürich, Massnahmen Betriebserhalt, Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 533/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 20 matg 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-533-2026/de/strassenverkehrsamt-zurich-massnahmen-betriebserhalt-projektierung-und-vorgezogene-ausfuhrungsplanung-gebundene-ausgabe

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Cussegl guvernativ dal chantun Turitg
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 533/2026

Strassenverkehrsamt Zürich, Massnahmen Betriebserhalt, Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2026

533. Strassenverkehrsamt Zürich, Massnahmen Betriebserhalt,

Erwägungen

Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Der Standort Zürich Albisgüetli an der Uetlibergstrasse aus dem Jahr 1972 ist der Hauptstandort des Strassenverkehrsamtes. Die Anlage besteht aus einem sechsgeschossigen Verwaltungsgebäude mit Kundenbereich und Büronutzung, einer dreigeschossigen Prüfhalle, einer Überdachung für Aussenparkplätze, einer Einfahrtskontrolle sowie Prüf- und Teststrecken. Seit der Inbetriebnahme wurde der Standort unterhalten und punktuell angepasst, aber keiner Gesamtinstandsetzung unterzogen. Lediglich die Eingangskontrolle wurde 2004 um einen zusätzlichen Gebäudeteil erweitert. Die 2022 erarbeitete und 2025 ergänzte Zustandsanalyse ergab, dass mehrere Bauteile am Ende ihrer Lebensdauer und/ oder in einem schlechten Zustand sind. Die Statik der Prüfhalle entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Erdbebensicherheit und muss verstärkt werden. Tiefgreifende Umbauten und Instandsetzungsmassnahmen sind frühestens in rund zehn bis zwölf Jahren notwendig. Das übergeordnete Ziel am Standort Zürich Albisgüetli ist daher die Instandsetzung der gebäudetechnischen Anlagen für einen tauglichen und normgerechten Betrieb des Strassenverkehrsamtes für die kommenden zehn bis zwölf Jahre.

Projekt Die Gebäudeautomation soll vereinheitlicht und auf einen aktuellen, funktionstüchtigen Stand gebracht werden. Im Bereich der Lüftung sind die Schaltschränke und Ventilatoren zu erneuern und Anpassungen aufgrund des Brandschutzes vorzunehmen. In der Personalkantine und mehreren Toiletten sollen die Abluftanlagen ersetzt werden. Bei den Elektroanlagen, der Warmwasseraufbereitung und den Abwassersammelleitungen besteht ebenfalls Instandsetzungsbedarf. Die Fluchtwegführung, die brandschutztechnische Abtrennung von Bereichen mit erhöhter Brandlast und das Nachrüsten einer durchgehenden Sicherheitsbeleuchtung in allen Flucht- und Hauptverkehrswegen sind weitere Bestandteile des Projekts. Rauch- und Wärmeabzugsanla- gen sind in der Prüfhalle nicht vorhanden und müssen entweder installiert oder durch eine gesteuerte Toranlage kompensiert werden. Weitere Instandsetzungen sind an den Fassaden und den Fenstern sowie an den Böden in der Prüfhalle vorgesehen. Mit gezielten Massnahmen soll die Erdbebensicherheit der Prüfhalle gewährleistet werden. Ziel aller Massnahmen ist es, die technischen Anlagen zu modernisieren, alte oder beschädigte Bauteile zu ersetzen, die Sicherheit zu erhöhen, die Energieeffizienz zu verbessern und die Gebrauchstauglichkeit der Gebäude für die nächsten zehn bis zwölf Jahre zu sichern.

Finanzielles Die Kosten für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung für die baulichen Massnahmen für den Betriebserhalt des Strassenverkehrsamtes in Zürich setzen sich wie folgt zusammen (Kostenstand 28. Januar 2026, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2025, Basis 1939): Tabelle 1: Investitionskosten (Beträge in Franken) Leistung Projektierung Vorgezogene Kosten Ausführungsplanung 10 Vorbereitungsarbeiten 10 000 10 000 59 Honorare und Spezialisten 1 184 000 806 000 1 990 000 61 Reserve 100 000 100 000 200 000 Total einschliesslich MWSt 1 294 000 906 000 2 200 000 Für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der baulichen Massnahmen für den Betriebserhalt des Strassenverkehrsamtes in Zürich ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 200 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Durchführung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird. Für das Vorhaben sind im Budget 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 folgende Beträge eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr gemäss KEF (in Franken) 2026 2027 2028 2029 Investitionen 4 000 000 9 500 000

Aufgrund von Optimierungen und der Beschränkung auf minimale Massnahmen wird sich das gesamte Investitionsvolumen für das Vorhaben voraussichtlich in der Grössenordnung von rund 11 Mio. Franken bewegen. Zu Beginn der Vorstudie ist der Finanzmittelbedarf abgeschätzt und in die KEF-Planung aufgenommen worden. Im Rahmen der Vorstudien konnten bauliche Massnahmen ausgeschlossen werden, sodass jetzt von geringeren Kosten ausgegangen wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der baulichen Massnahmen für den Betriebserhalt des Strassenverkehrsamtes in Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)

III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli