RRB Nr. 536/2026
Motion Gianna Berger, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Regelmässige Transparenz über Steuerabzüge natürlicher Personen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 104/2026
Sitzung vom 20. Mai 2026
536. Motion (Regelmässige Transparenz über Steuerabzüge
Erwägungen
natürlicher Personen) Kantonsrätin Gianna Berger, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 23. März 2026 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Vorlage auszuarbeiten, mit welcher eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, wonach der Regierungsrat dem Kantonsrat alle fünf Jahre Bericht über die Steuerabzüge natürlicher Personen erstattet. Der Bericht soll insbesondere für jeden Abzug ausweisen: a. die Anzahl steuerpflichtiger Personen und Ehepaare, die den Abzug geltend machen, b. die Mittel- und Medianwerte der geltend gemachten Abzüge, c. die daraus resultierenden Steuerminderträge für Kanton und Gemeinden, d. die jeweils geltenden maximalen Abzugsbeträge e. und ob dieser kantonalem oder eidgenössischem Recht zuzuordnen ist. Begründung Das Postulat Langenegger KR-Nr. 309/2021 hat gezeigt, wie wertvoll eine umfassende Datengrundlage zu den Steuerabzügen ist. Gleichzeitig sind Veränderungen bei Steuerabzügen jeweils nicht sofort sichtbar, sondern machen sich oft erst über mehrere Jahre hinweg bemerkbar. Einzelne oder in unregelmässigen zeitlichen Abständen erstellte Berichte bilden diese Entwicklungen nur ungenügend ab. Damit der Kantonsrat seine Entscheidungen auf ganzheitliche, aktuelle und verlässliche Informationen stützen kann, braucht es eine regelmässige Aktualisierung. Ein fünfjähriger Bericht stellt sicher, dass Trends frühzeitig erkannt werden und Veränderungen bei den Steuerabzügen nicht erst Jahre später sichtbar werden. Dies erhöht die Transparenz, unterstützt die finanzielle Planungssicherheit und ermöglicht eine faktenbasierte Beurteilung sämtlicher Steuerabzüge.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Gianna Berger, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat wäre grundsätzlich bereit, alle fünf Jahre einen Bericht über die Steuerabzüge natürlicher Personen zu erstatten. So hatte er sich auch bereit erklärt, das Postulat KR-Nr. 309/2021 betreffend Auslegeordnung bezüglich Steuerabzügen bei natürlichen Personen im Kanton Zürich entgegenzunehmen. In der Folge hat der Regierungsrat dem Kantonsrat mit Antrag vom 5. Februar 2025 einen Bericht über die Steuerabzüge natürlicher Personen erstattet. Ein neuer Bericht kann bei Bedarf durch ein weiteres Postulat eingefordert werden. Die Schaffung einer besonderen gesetzlichen Grundlage für eine solche Berichterstattung ist jedoch nicht erforderlich. Eine gesetzliche Regelung wäre auch nicht sachgerecht, da sie den Regierungsrat zur Berichterstattung und dem damit verbundenen beträchtlichen Aufwand zur Ermittlung der für die Berichterstattung erforderlichen Daten verpflichten würde, auch wenn der Kantonsrat zum gegebenen Zeitpunkt gar kein Bedürfnis nach einer solchen Berichterstattung mehr hätte. Eine flexible Handhabung ist einer starren gesetzlichen Regelung vorzuziehen. So kann eine erneute Berichterstattung dann erfolgen, wenn auch tatsächlich ein Interesse an einer solchen gegeben ist, z. B. weil wichtige Abzüge deutlich erhöht oder gesenkt wurden. Eine gesetzliche Regelung erscheint zudem nicht als stufengerecht, da im Gesetz nur grundlegende Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner und der Institutionen geregelt werden sollten. Dies trifft auf die Berichterstattung über Steuerabzüge nicht zu. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 104/2026 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli