RRB Nr. 537/2025
Anfrage Gianna Berger und Renata Grünenfelder, Zürich, betreffend Entscheid vom Verband Zürcher Krankenhäuser zum Verzicht auf temporäres Pflegefachpersonal, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 75/2025
Sitzung vom 21. Mai 2025
537. Anfrage (Entscheid vom Verband Zürcher Krankenhäuser zum Verzicht auf temporäres Pflegefachpersonal) Die Kantonsrätinnen Gianna Berger und Renata Grünenfelder, Zürich, haben am 10. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) hat angekündigt, dass die 35 Spitäler, Pflegezentren, Rehakliniken und Psychiatrien im Kanton Zürich ab Sommer 2025 auf temporäres Pflegefachpersonal verzichten werden. Dieser Entscheid wurde offenbar ohne Einbezug der Sozialpartner (Gewerkschaft und Berufsverbände) und somit ohne die Betroffenen gefällt. Temporär angestelltes Personal schliesst die Lücken bei kurzfristigen und langfristigen Personalausfällen. Es verhindert die Überlastung des Stammpersonals und sichert damit eine sichere Versorgung der Patient: innen. Gleichzeitig ist die finanzielle Belastung für die betroffenen Gesundheitsinstitutionen hoch, da Temporärfirmen Vermittlungsgebühren verlangen. Ein sofortiger und vollständiger Verzicht auf temporäres Pflegepersonal wird deshalb die Arbeitslast für das Stammpersonal massiv erhöhen und damit die Arbeitsbedingungen weiter verschlechtern. Dies führt auch beim festangestellten Personal zu weiteren Abgängen. Festanstellungen sind aktuell für viele Pflegefachpersonen zu unattraktiv, weil die Löhne zu tief, die Belastung zu hoch und die Arbeitszeiten zu unflexibel sind. Solange sich diese Arbeitsbedingungen nicht verändern, wird ein Verbot das Problem nicht lösen. Die Hoffnung des VZK, dass sich die temporär angestellten Pflegefachpersonen bei den aktuellen Arbeitsbedingungen festanstellen lassen, wird sich nicht erfüllen, viele werden stattdessen den Beruf ganz verlassen oder in andere Kantone abwandern. Ein langfristiges Ziel soll sein, den Anteil an Temporärpersonal zu reduzieren. Doch dies kann realistisch erst dann geschehen, wenn die Spitäler Festanstellungen wieder attraktiver machen und das Pflegepersonal freiwillig in fixe Anstellungsverhältnisse wechselt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wurde die GD im Vorfeld vom VZK und seinen Kantonsspitälern über diesen Entscheid informiert? Falls ja, wann und in welchem Rahmen?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass dieser Entscheid ohne Diskurs mit den Sozialpartnern und so scheinbar auch ohne betroffene, festangestellte Pflegefachpersonen getroffen wurde?
3. Kann der VZK seinen Mitgliedern mit öffentlichem Leistungsauftrag verbindliche Vorgaben machen? Gibt es kantonale Vorgaben, die diesen Entscheid zulassen?
4. Verletzt der Entscheid des VZK das Kartellgesetz? Bitte führen Sie die rechtliche Situation aus.
5. Wie viele temporär angestellte Pflegefachpersonen gibt es im Kanton? Wie viele davon sind vom Entscheid des VZK betroffen?
6. Welche Auswirkungen erwartet der Regierungsrat für die Arbeitsbelastung der Festangestellten?
7. Welche Auswirkungen erwartet der Regierungsrat auf die Versorgungsqualität in den Betrieben mit öffentlichem Leistungsauftrag, falls sich nicht genügend Pflegefachpersonen festanstellen lassen?
8. Mit welchen Massnahmen stellt der Regierungsrat die Behandlungsqualität im Kanton sicher, wenn in den Betrieben durch den Entscheid des VZKs mit unterbesetzen Schichtplänen gearbeitet werden muss?
9. Der VZK-Entscheid erklärt nicht, mit welchen Massnahmen seine Mitgliederbetriebe das abgewanderte Temporärpersonal zurückholen und wie sie die Festangestellten langfristig halten wollen. Wie kann der Regierungsrat sicherstellen, dass das durch den Entscheid des VZKs eingesparte Geld in diesen Betrieben verbindlich und vollständig in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals investiert wird?
10. Der VZK argumentiert, dass Temporärpersonal die Umsetzung der Pflegeinitiative verhindere. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Aussage?
11. Die Motion «Stopp Pflexit» wurde 2024 überwiesen und verlangt konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. a. Welche gesetzlichen Anpassungen wurden seit der Überweisung umgesetzt? b. Welche gesetzlichen Anpassungen planen Sie im Jahr 2025? c. Welche gesetzlichen Anpassungen planen Sie bis ins Jahr 2029?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Gianna Berger und Renata Grünenfelder, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3, 6 und 10: Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) hat in einer Medienmitteilung vom 27. Februar 2025 nach Gesprächen mit den Berufsverbänden sowie kartellrechtlichen Abklärungen kommuniziert, dass seine Mitglieder ab Sommer 2025 auf temporäres Pflegepersonal verzichten (vgl. vzk.ch/downloadcenter/medienmitteilungen/vzk-medienmitteilung- --verzicht-auf-temporaeres-pflegepersonal.pdf). Begründet haben die Mitglieder des VZK ihren Entscheid unter anderem damit, dass temporäres Pflegepersonal die Teamdynamik beeinträchtigt sowie zu mehr Aufwand bei den Betriebsabläufen und zu höheren Kosten führt. Zudem erschwere der Einsatz von temporärem Pflegepersonal die Umsetzung der Pflegeinitiative, da die Pflegepersonalvermittlungsunternehmen keine Pflegefachpersonen ausbilden und somit keinen Beitrag zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive leisten. Die Gesundheitsdirektion wurde im Vorfeld vom VZK über diesen Entscheid informiert und kann diesen Schritt zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung nachvollziehen. Zwar können temporäre Fachkräfte in spezifischen Situationen unterstützen, jedoch werden Pflegefachpersonen nur durch Festanstellungen nachhaltig in die Teams integriert, womit sich neben der Teamzufriedenheit auch die Versorgungsqualität verbessert, was direkt den Patientinnen und Patienten zugutekommt. Der VZK kann gemäss Art. 3 seiner Statuten vom 27. Oktober 2015 Empfehlungen an die Mitglieder erlassen (vgl. vzk.ch/downloadcenter/ dokumente-vzk/statuten-2015_web.pdf). Demzufolge entscheidet jede Mitgliedsinstitution selber, wie sie die im Februar kommunizierte Zielsetzung im Betrieb konkret umsetzt und ist auch für die betriebsinterne Kommunikation verantwortlich. Ebenso sind die Spitäler verantwortlich, durch flexible Arbeitszeitmodelle, spitalinterne Mitarbeitendenpools und andere Massnahmen dem festangestellten Pflegepersonal attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Zu Frage 4: Am 10. April 2025 hat swissstaffing beim Sekretariat der Wettbewerbskommission Anzeige gegen den VZK und die Zürcher Spitäler wegen kartellrechtswidriger Abreden beziehungsweise Marktmissbrauchs eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Frage zu klären sein, ob der Entscheid des VZK bzw. seiner Mitglieder das Kartellgesetz verletzt oder nicht.
Zu Frage 5: Der Regierungsrat hat keine Kenntnis über die Anzahl der temporär angestellten Pflegefachpersonen in den 27 Akutspitälern, den 12 psychiatrischen Kliniken und den 7 Reha-Kliniken der stationären Versorgung sowie den rund 3500 ambulanten Praxen und Zentren im Kanton Zürich. Da die Zahl der temporär angestellten Pflegefachpersonen stark schwankt, wäre eine Erhebung zu einem bestimmten Zeitpunkt auch nur sehr bedingt aussagekräftig. Wie bei der Beantwortung der Fragen 1–3, 6 und 10 ausgeführt, sind die Mitgliedsinstitutionen des VZK verantwortlich für die konkrete Umsetzung innerhalb ihres Betriebs und damit auch für den künftigen Einsatz von Temporärpersonal. Die Gesundheitsdirektion geht davon aus, dass die Spitäler in bestimmten Fällen weiterhin auf temporäres Pflegepersonal zurückgreifen müssen. Zu Fragen 7 und 8: Leistungsaufträge können gemäss § 5 Abs. 1 lit. a des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG, LS 813.20) Spitälern erteilt werden, die ausgebildetes Personal aufweisen, welches die Erfüllung des Leistungsauftrags sicherstellt. Weiter sind die Listenspitäler gemäss der Version 2024.1 des Spitallistenanhangs «Generelle Anforderungen an die Listenspitäler» (Rz. 15) im Bereich Qualitätssicherung unter anderem dazu verpflichtet, sämtliche für die Erfüllung des Leistungsauftrags notwendigen personellen Voraussetzungen am Spitalstandort zu gewährleisten. Gemäss § 9a Abs. 1 SPFG stellt das Listenspital die einwandfreie Erfüllung des Leistungsauftrags sowie der Anforderungen gemäss § 5 und gemäss den Anhängen zur Spitalliste sicher und weist dies gegenüber der Gesundheitsdirektion nach. Im Rahmen der Spitalplanung 2023 wurde von jedem Spital, das sich um einen Spitallistenplatz bewarb, eine Bestätigung dafür verlangt, dass das notwendige Personal für die Erfüllung der Leistungsaufträge vorhanden ist. Zudem musste der Ist-Zustand der Anzahl Pflegenden mitgeteilt werden. Die Verletzung kantonaler Leistungsaufträge und der damit verbundenen Anforderungen sowie Verpflichtungen kann nach § 22 Abs. 1 lit. a SPFG sanktioniert werden und bei schweren oder wiederholten Verletzungen zum Entzug des Leistungsauftrags führen (§ 22 Abs. 3 SPFG). Im Rahmen der kantonal erteilten Leistungsaufträge ist es somit Aufgabe der operativen Leitung des Spitals sowie der Spitalträgerschaften, die notwendigen personellen Mittel jederzeit sicherzustellen.
Zu Fragen 9 und 11: Im Zuge der Umsetzung der 2. Etappe der Pflegeinitiative ist derzeit ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege in Erarbeitung, das verschiedene Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege vorsieht. Es ist dabei zielführend, wenn die kantonalen Massnahmen auf diese bundesrechtlichen Vorgaben abgestimmt werden. Bereits vor der Ausarbeitung dieser neuen Bundesvorgaben haben die vier kantonalen Spitäler gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion ihre Personalreglemente überarbeitet, die es ihnen ermöglichen, für das Pflegepersonal zusätzliche Mittel für die Lohnentwicklung bereitzustellen (vgl. Stellungnahme zur Motion KR-Nr. 78/2022 betreffend Stopp Pflexit. Hopp Kanton Zürich). Neben den Massnahmen, die auf nationaler und kantonaler Ebene ergriffen werden, stehen wie bereits erwähnt vor allem auch die Gesundheitsinstitutionen selbst in der Pflicht, attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese nehmen diese Verantwortung wahr und entwickeln neue Arbeitszeitmodelle und Lohnmassnahmen, die den Bedürfnissen, Präferenzen und Lebensumständen der Mitarbeitenden entsprechen. So investierten etwa die vier kantonalen Spitäler in den vergangenen drei Jahren insgesamt über 40 Mio. Franken zusätzlich in das Pflegepersonal. Nicht berücksichtigt ist dabei, dass sich jährlich zugesprochene Lohnzuschläge auch in den Folgejahren niederschlagen und somit die eigentliche Summe noch höher ist. Auch nichtmonetäre Massnahmen wie etwa Job Sharing, flexible Schichtmodelle, die Reduktion des Dokumentationsaufwandes im Pflegeprozess, mehr Ausbildungsplätze für Pflegende im Nachdiplomstudium sowie für Pflege HF, Stipendien, Laufbahnberatungen, Ü60-Programme mit neuen Arbeitsmodellen sowie flexiblen Arbeitszeiten oder Programme für Berufs- und Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger wurden von den kantonalen Spitälern ergriffen und zugunsten des Pflegepersonals umgesetzt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli