RRB Nr. 564/2025
KdK, Positionsbezug zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, Konsultation zum Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2025
564. KdK, Positionsbezug zum Bundesbeschluss über die kantonalen
Erwägungen
Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, Konsultation zum Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. Mai 2025 stellt die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) einen Antrag auf eine einfache Behördenkommunikation mit Positionsbezug zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. Über die Vorlage wird demnächst abgestimmt, frühestens am 28. September 2025. Der Leitende Ausschuss der KdK hat den Antrag der FDK am 9. Mai 2025 beraten und beschlossen, im Rahmen der KdK- Plenarversammlung vom 12. Juni 2025 einen entsprechenden Positionsbezug anzustreben.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 9. Mai 2025, worin Sie uns bitten, Ihnen mitzuteilen, ob wir grundsätzlich damit einverstanden sind, dass die KdK zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftensteuern auf Zweitliegenschaften einen Positionsbezug verabschiedet. Ausserdem bitten Sie uns, den beiliegenden Entwurf vom 9. Mai 2025 für einen Positionsbezug zu prüfen und Ihnen allfällige Änderungs- oder Ergänzungsanträge mitzuteilen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Der Kanton Zürich hat sich grundsätzlich positiv zu einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung geäussert, wenn er für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Einkommenssteuern konsequent erfolgt (vgl. Stellungnahme des Regierungsrates vom 7. Februar 2024 zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, RRB Nr. 138/2024, und vom 3. Juli 2019 zur Parlamentarischen Initiative 17.400 der Kommission für Wirtschaft und Arbeit des Ständerates betreffend Systemwechsel bei der Wohneigen- tumsbesteuerung, RRB Nr. 653/2019). Im Hinblick auf einen konsequenten Systemwechsel erachten wir auch die besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften als sinnvolle und zielführende Lösung. Gestützt auf die beiden erwähnten Regierungsratsbeschlüsse lehnen wir den angestrebten Positionsbezug der KdK ab.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 12. Juni 2025 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli