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Kantonspolizei, externe Unterstützung für die Personalgewinnung, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung

RRB Nr. 57/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 29 schan. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-57-2025/de/kantonspolizei-externe-unterstutzung-fur-die-personalgewinnung-zusatzliche-gebundene-ausgabe-vergabeerhohung

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 57/2025

Kantonspolizei, externe Unterstützung für die Personalgewinnung, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2025

57. Kantonspolizei, externe Unterstützung für die Personalgewinnung (zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Kantonspolizei Zürich rekrutiert jedes Jahr zwischen 70 und 80 Personen im Alter zwischen 20 und 39 Jahren als Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten. Für eine erfolgreiche Personalgewinnung sind regelmässige Werbekampagnen, insbesondere auf den Socia-Media- Kanälen (beispielsweise Facebook, Instagram, YouTube) unerlässlich. Deshalb wurde im Februar 2021 eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt und der Auftrag – gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 16. Juli 2021 – vorerst für eine feste, vierjährige Vertragslaufzeit von Oktober 2021 bis Ende September 2025 an die Mediaschneider AG, Zürich, für insgesamt Fr. 800 000 vergeben, mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens Ende September 2029.

B. Vergabeerhöhung und zusätzliche Ausgabe von Oktober 2025 bis Ende September 2029 Aufgrund der positiven Erfahrungen soll die Zusammenarbeit fortgeführt werden. Für den prognostizierten höheren Wiederbesetzungsbedarf an geeigneten Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten ist eine vorübergehende Erhöhung der bisherigen jährlich gebundenen Ausgaben von Fr. 200 000 um Fr. 50 000 auf Fr. 250 000 für die Dauer von Oktober 2025 bis Ende September 2027 erforderlich. Ab Oktober 2027 bis Ende September 2029 sind wie bisher jährlich Fr. 200 000 erforderlich. Somit ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 900 000 zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme für den Zeitraum 2021 bis 2029 beträgt somit höchstens Fr. 1 700 000. Daher soll gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1) der bisherige Betrag der Vergabe an die Mediaschneider AG für die externe Unterstützung für die Durchführung von Social-Media-Personalwerbekampagnen von Fr. 800 000 um insgesamt Fr. 900 000 auf höchstens Fr. 1 700 000 erhöht und die Vertragslaufzeit jährlich bis längstens Ende September 2029 verlängert werden.

Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (unter anderem aus Polizeigesetz [LS 550.1]) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die zusätzlichen Aufwendungen bis längstens Ende September 2029 von insgesamt Fr. 900 000 sind im Budget 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 enthalten und werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Der Betrag für das Planjahr 2029 ist im KEF einzustellen. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die externe Unterstützung für die Durchführung von Social- Media-Personalwerbekampagnen der Kantonspolizei bis längstens Ende September 2029 wird zur Ausgabe gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 16. Juli 2021 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt höchstens Fr. 1 700 000.

II. Der Betrag der Vergabe an die Mediaschneider AG, Zürich, für die externe Unterstützung für die Durchführung von Social-Media-Personalwerbekampagnen der Kantonspolizei bis längstens Ende September 2029 wird von Fr. 800 000 auf höchstens Fr. 1 700 000 erhöht.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli