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Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon, zusätzliche gebundene Ausgabe

RRB Nr. 626/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 10 zercl. 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-626-2026/de/sozialamt-personen-aus-dem-asylbereich-verlangerung-des-befristeten-betriebs-der-zivilschutzunterkunft-rotacher-in-dietlikon-zusatzliche-gebundene-ausgabe

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 626/2026

Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2026

626. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon (zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nrn. 767/2023 und 1434/2023 sowie 504/2025 wurde der befristete Betrieb der Zivilschutzunterkunft (ZSA) «Rotacher» in Dietlikon mit einer Normkapazität von 120 Plätzen bis Ende Juni 2026 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 3 560 000. Aufgrund der weiterhin hohen Zuwanderungszahlen verbunden mit der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser geeigneten Unterkunft bis Ende Juni 2028 zu verlängern.

B. Verlängerung des befristeten Betriebs der ZSA «Rotacher» in Dietlikon Im Rahmen der Verlängerung des befristeten Betriebs ist der Bezug von Caterings- sowie Reinigungs- und Hauswartungsdienstleistungen weiterzuführen. Das Catering erfolgt durch die Genossenschaft ZFV, Zürich, gestützt auf die Vergabe gemäss RRB Nr. 693/2025. Die Reinigung und Hauswartung der Liegenschaft erfolgt durch die Honegger AG, Wallisellen, gemäss Vergabeverfügung des Immobilienamtes vom 6. Oktober 2025. Die standortübergreifende Betreuung der Personen aus dem Asylbereich soll weiterhin der Grundlage von RRB Nr. 1198/2023 und den seit 1. März 2024 gültigen Rahmenverträgen durch die ORS Service AG, Zürich, erbracht werden.

C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von Juli 2026 bis Ende Juni 2028 (weitere 24 Monate) wird mit 120 Plätzen und einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte und die zur Verfügung stehenden Datengrundlagen ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 820 000 bis längstens Ende Juni 2028 zu bewilligen. Die Betriebskosten für die Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon setzten sich wie folgt zusammen: Aufwendungen RRB Hochrechnung Aufwendungen Total (in Franken, gerundet; einschliesslich MWSt) Nrn. 767/2023 (bis Ende Juni (ab Juli 2026 bis und 1434/2023 2026) Juni 2028) sowie 504/2025 (bis Juni 2026) – Bereitstellungkosten (Installation, 485 000 851 000 504 000 1 355 000 Anschaffungen, Rückbau; Erfahrungswerte) – Infrastruktur und Mietkosten 310 032 748 000 427 200 1 175 200 – Reinigung und Hauswartung 887 049 429 000 19 200 448 200 (Honegger AG, Wallisellen; Angebot vom 10. April 2025) – Catering (Genossenschaft ZFV-Unter- 1 615 000 1 094 000 1 094 000 nehmungen, Zürich; Angebot vom 8. April 2025, unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungswerte) – Unvorhergesehenes/Rundungen 262 919 307 600 307 600 Total Aufwendungen 3 560 000 3 122 000 1 258 000 4 380 000 Davon zusätzliche Aufwendungen –438 000 1 258 000 820 000 zu RRB Nrn. 767/2023, 1434/2023 und 504/2025 (24 Monate)

Allfällige weitere Vergaben fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 820 000 für den von Juli 2026 bis Ende Juni 2028 verlängerten befristeten Betrieb der Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die zusätzlichen Aufwendungen können im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029, Planjahre 2027 und 2028, verfügbar gemacht werden. Die Beträge werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterstützung und Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon von Juli 2026 bis Ende Juni 2028 zu den Ausgabenbewilligungen gemäss RRB Nrn. 1616/2022, 767/ 2023, 1434/2023 und 504/2025 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 820 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 4 380 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli