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Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen, Vernehmlassung

RRB Nr. 627/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 11 zercl. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-627-2025/de/bundesgesetz-uber-die-forderung-des-ausbaus-von-breitbandinfrastrukturen-vernehmlassung

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 627/2025

Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juni 2025

627. Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Vernehmlassung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 14. März 2025 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vernehmlassungsverfahren zum Erlass des Bundesgesetzes über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) eröffnet. Im Rahmen der sogenannten Gigabitstrategie will der Bundesrat mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben die Grundlagen für ein befristetes Förderprogramm zum Ausbau von Internetbreitbandanschlüssen in Gebieten schaffen, die nicht eigenwirtschaftlich erschlossen werden können. Ziel ist es, der Schweizer Bevölkerung möglichst flächendeckend Zugang zu sehr schnellem Internet zu ermöglichen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine flächendeckende moderne Fernmeldeinfrastruktur zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beiträgt und es der ganzen Gesellschaft ermöglicht, von der zunehmenden Digitalisierung zu profitieren. Die Förderung verringert den digitalen Stadt- Land-Graben, erhöht die Chancengleichheit bei der Ansiedlung von Arbeitsplätzen sowie für die Wohnbevölkerung und leistet damit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur nationalen Identifikation. Der Bundesrat will den Breitbandausbau mit Glasfaser und – wo der Glasfaserausbau zu teuer ist – mit Funkinfrastruktur vorantreiben. Die Fördermittel des Bundes im Umfang von bis zu 365 Mio. Franken werden durch künftige zweckgebundene Konzessionsgebühren für Mobilfunkkonzessionen gedeckt. Die Teilnahme am Förderprogramm bleibt für die Kantone freiwillig. Die teilnehmenden Kantone beteiligen sich am Förderbeitrag in gleicher Höhe wie der Bund, sodass das ab 2029 auf sieben Jahre befristete Programm insgesamt staatliche Mittel von höchstens 730 Mio. Franken umfasst. Die Subvention wird jedoch nur dort gewährt, wo der Ausbau durch die Marktteilnehmenden nicht eigenwirtschaftlich realisiert werden kann bzw. der Ausbau ohne Finanzhilfe nicht stattfinden würde. Die Kosten des Ausbaus tragen grundsätzlich die Netzbetreiberinnen. Die Finanzhilfe beschränkt sich auf den erwarteten Fehlbetrag eines Ausbauprojektes im Rahmen einer üblichen vom Bundesrat zu bestimmenden Amortisationsdauer. Gesuchstellerinnen und Empfängerinnen von Finanzhilfen sind die Gemeinden. Die Fördergelder werden innerhalb der bewilligten Kredite an die Gemeinden

ausgerichtet, wenn sie alle vom Bund vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Die Kantone prüfen die Gesuche und haben eine unterstützende Rolle bei der Überprüfung der korrekten Umsetzung der Projekte.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an tp-secretariat@bakom.admin.ch): Mit Schreiben vom 14. März 2025 haben Sie uns zur Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen eingeladen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor. Die Gigabitstrategie des Bundes soll gewährleisten, dass die Bevölkerung in der ganzen Schweiz eine sehr schnelle Internetverbindung hat. Dieses Ziel ist grundsätzlich zu begrüssen. Hingegen ist fraglich, ob das vom Bund vorgeschlagene Subventionsprogramm der richtige Weg dazu ist. Gemäss den Ausführungen im erläuternden Bericht besteht ein Förderbedarf nur in wenigen peripheren Regionen der Schweiz. Es handelt sich aus unserer Sicht bei diesem Programm eher um ein Instrument der Regionalpolitik. Daher stellt sich die Frage, ob es ein teures nationales Förderprogramm braucht, wenn sich dieses lediglich auf einzelne Regionen und Kantone beschränkt. Subventionsprogramme sind allgemein teuer, bedingen einen hohen administrativen Aufwand und bergen das Risiko, dass die Mittel nicht bedürfnisgerecht eingesetzt werden. Zudem sind Subventionsprogramme fast immer mit Mitnahmeeffekten verbunden: Es werden Projekte subventioniert, die auch ohne Förderung realisiert würden. Das Vorhandensein eines Förderprogramms setzt einen Anreiz, «Nichtwirtschaftlichkeit» nachzuweisen, zumal Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit mit einer gewissen Unsicherheit verbunden sind. Auch bestehen Bedenken bezüglich der Technologieneutralität des Förderprogramms. Dieses richtet sich stark auf den Ausbau der Glasfasertechnologie (FTTH) aus, die gegenwärtig als zukunfts- und ausbaufähig gilt. Mobilfunktechnologie/5G kann zur Anwendung kommen, wo FTTH zu teuer ist. Alternative Technologien wie moderne Kabelanschlüsse (coax, DOCSIS 3.1) oder Satellit werden nicht erwähnt.

Technologieoffenheit würde jedoch bedeuten, im Sinne der Ergebnisoffenheit und Innovationsförderung alle potenziellen Technologien zuzulassen und nur das Ziel und die Rahmenbedingungen der Förderung zu definieren. Zur Rolle der FTTH bräuchte es zusätzliche Erläuterungen, insbesondere auch, weil die Schweiz im europäischen Vergleich bezüglich Hochleistungsbreitbandzugang deutlich besser abschneidet, wenn alle Technologien mitberücksichtigt werden (Quelle: Broadband coverage in Europe 2023). Hinzu kommen Bedenken betreffend die Finanzierung: Die für die Finanzierung vorgesehenen Bundesmittel aus der Konzessionsabgabe fehlen künftig im Bundeshaushalt. Der Bund steht unter Spardruck, den er über das Entlastungspaket 2027 teilweise an die Kantone weitergibt. Das Förderprogramm würde das Haushaltsdefizit weiter erhöhen, mit dem Risiko weiterer Lastenverschiebungen zulasten der Kantone. Damit würde ein Breitbandsubventionsprogramm indirekt auch durch jene Kantone finanziert, die nicht daran teilnehmen und ihre Infrastruktur bereits zu einem früheren Zeitpunkt – allenfalls mithilfe von kantonalen oder kommunalen Geldern – ausgebaut haben. Aus diesen Gründen lehnen wir die Vorlage ab.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli