RRB Nr. 699/2025
Strassen, Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Berichterstattung, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2025
699. Strassen (Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Berichterstattung, Festsetzung)
Erwägungen
A. Berichte über die Bauprogramme 2025 bis 2027 Nach § 44 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) erstatten die Stadträte von Zürich und Winterthur dem Regierungsrat jährlich Bericht über das Bauprogramm der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Sie haben ihre Berichte über das Bauprogramm 2025 bis 2027 mit Schreiben vom 5. März 2025 (Winterthur) und 16. April 2025 (Zürich) eingereicht. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen.
B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeiträgen zur Verfügung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehldeckungen. Der Stadtrat Winterthur erstattete am 5. März 2025 und der Stadtrat von Zürich am 19. März 2025 Bericht. Die Unterlagen wurden vom Kanton geprüft. Der jeweilige Stand der Reserven am 1. Januar 2025 berechnet sich demnach wie folgt: Baupauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2024 85 529 497 Baupauschale 2024 (RRB Nr. 702/2024) 38 599 922 Belastung 2024 –48 857 706 Stand der Reserven am 1. Januar 2025 75 271 713
Baupauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2024 13 011 031 Baupauschale 2024 (RRB Nr. 702/2024) 16 763 663 Belastung 2024 –24 488 857 Stand der Reserven am 1. Januar 2025 5 285 837
Unterhaltspauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2024 –6 224 275 Unterhaltspauschale 2024 (RRB Nr. 702/2024) 39 715 939 Belastung 2024 –45 750 279 Stand der Reserven am 1. Januar 2025 –12 258 615
Unterhaltspauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2024 8 563 207 Unterhaltspauschale 2024 (RRB Nr. 702/2024) 8 670 788 Belastung 2024 –12 327 879 Stand der Reserven am 1. Januar 2025 4 906 116
C. Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen für 2025 Die Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2025 sind nach dem in §§ 46 und 47 StrG beschriebenen Verfahren über die städtischen Strassenlängen, die kantonalen Aufwendungen im letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr je Kilometer seines Strassennetzes und die mit RRB Nr. 1364/2023 festgesetzten Faktoren zu berechnen. Baupauschalen Die Baupauschalen für das Rechnungsjahr 2025 zulasten des Kontos 5205.5620.900000, Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände, sind wie folgt festzusetzen: in Franken Stadt Zürich 42 555 621 Stadt Winterthur 18 481 594 Baupauschalen für 2025 insgesamt 61 037 215
Unterhaltspauschalen Die Unterhaltspauschalen für das Rechnungsjahr 2025 zulasten des Kontos 5205.3632.000000, Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände, sind wie folgt festzusetzen und auszurichten: in Franken Stadt Zürich 34 190 326 Stadt Winterthur 7 464 435 Unterhaltspauschalen für 2025 insgesamt 41 654 761
D. Ausgabenbewilligung und Auszahlung Gemäss § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) ist die Volkswirtschaftsdirektion für die Bewilligung der Ausgaben nach §§ 46 und 47 StrG abschliessend zuständig. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Volkswirtschaftsdirektion die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2025 der Stadt Zürich und der Stadt Winterthur auszahlen. Von der gebundenen Ausgabe von Fr. 102 691 976 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Mobilität, sind Fr. 61 037 215 der Investitionsrechnung und Fr. 41 654 761 der Erfolgsrechnung zu belasten. Gemäss §§ 46 Abs. 2 und 47 Abs. 2 StrG bemessen sich Bau- und Unterhaltspauschalen an den im Vorjahr durch den Kanton getätigten Ausgaben. Die massgeblichen Beträge gemäss Rechnungsabschluss 2024 des kantonalen Tiefbauamtes sind im Budget enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von den Bauprogrammen für 2025 bis 2027 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur für 2024 über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel wird Kenntnis genommen.
II. Die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2025 der Städte Zürich und Winterthur werden wie folgt festgesetzt: Baupauschale 2025 in Franken Stadt Zürich 42 555 621 Stadt Winterthur 18 481 594 Baupauschalen für 2025 insgesamt 61 037 215 Unterhaltspauschale 2025 in Franken Stadt Zürich 34 190 326 Stadt Winterthur 7 464 435 Unterhaltspauschalen für 2025 insgesamt 41 654 761
III. Gegen Dispositiv II dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich (ES), den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau, Tiefbauamt, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli