RRB Nr. 750/2026
Postulat Livia Knüsel, Schlieren, und Mitunterzeichnende betreffend Aufarbeitung des Saisonnierstatuts und des Schicksals der sogenannten „Schrankkinder“, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 215/2026
Sitzung vom 1. Juli 2026
750. Postulat (Aufarbeitung des Saisonnierstatuts und
Erwägungen
des Schicksals der sogenannten «Schrankkinder») Kantonsrätin Livia Knüsel, Schlieren, und Mitunterzeichnende haben am 15. Juni 2026 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen darzulegen, welche Auswirkungen das Saisonnierstatut im Kanton Zürich bis zu seiner Abschaffung im Jahr 2002 hatte. Besonderes Augenmerk gilt den illegalisierten Familien sowie den Lebensrealitäten ihrer Kinder, insbesondere der sogenannten «Schrankkinder» und jener Kinder von Gastarbeitenden, die getrennt von ihren Eltern aufwachsen mussten. Dabei ist aufzuzeigen, welche Rolle kantonale und kommunale Behörden bei der Umsetzung spielten, welche Ermessensspielräume bestanden und wie die Zuständigkeiten zwischen Bund, Kanton und Gemeinden verteilt waren. Zudem ist zu prüfen, in welcher Form eine öffentliche und politische Würdigung der Betroffenen erfolgen kann und wie eine Zusammenarbeit mit Organisationen, insbesondere Betroffenenorganisationen wie dem Verein TESORO, ausgestaltet werden könnte. Begründung: Das Saisonnierstatut prägte die schweizerische Migrationspolitik über Jahrzehnte. Obschon zahlreiche Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten massgeblich zum wirtschaftlichen Aufbau des Landes beitrugen, blieb ihnen der Familiennachzug verwehrt. Viele sahen sich gezwungen, ihre Kinder über Jahre im Herkunftsland zurückzulassen, bei Verwandten oder in Heimen. Andere brachten ihre Kinder ohne Bewilligung in die Schweiz, wo diese im Verborgenen leben mussten. Letztere werden heute als «Schrankkinder» bezeichnet. Diese Lebensumstände waren von Angst, Isolation und langfristigen sozialen sowie psychischen Folgen geprägt. Dem Kanton Zürich kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Als wirtschaftliches Zentrum war er ein Hauptanziehungspunkt für Saisonarbeitende. Obwohl das Statut auf Bundesrecht beruhte, stellt sich die Frage nach dessen konkreter Umsetzung im Kanton Zürich, insbesondere nach den institutionellen und behördlichen Verantwortlichkeiten – namentlich der damaligen Fremdenpolizei – sowie den Ermessensspielräumen von Kanton und Gemeinden. Das Thema erfährt heute vermehrt öffentliche Aufmerksamkeit, unter anderem seit der Studie des Migrationshistorikers Toni Ricciardi aus dem Jahr 2022. Diese schätzt, dass zwischen 1949 und 1975 rund 50’000 Kinder in der Schweiz versteckt lebten und bis zu einer halben
Million Familien von Trennungen betroffen waren. Eine umfassende historische Aufarbeitung der Auswirkungen des Saisonnierstatuts bis zu dessen Abschaffung im Jahr 2002 steht bislang noch aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Kanton Zürich heute mit diesem Kapitel seiner Migrationsgeschichte umgehen und zur öffentlichen Aufarbeitung beitragen kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Livia Knüsel, Schlieren, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Aus- und Einwanderung sind Themen, welche die Schweiz seit Jahrhunderten direkt betreffen und seit jeher zu intensiven politischen Debatten führen. Bis ins 19. Jahrhundert waren insbesondere die ärmeren und die ländlichen Gegenden der Schweiz stark von Abwanderung in die Städte, von Auswanderung ins Ausland und von Reisläuferei betroffen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, d. h. mit der Entwicklung der Schweiz zu einer international bedeutenden Produktions- und Handelsnation und zum zentralen Transitland, überstieg die Zahl der Eingewanderten diejenige der Ausgewanderten. Seither diskutiert die Schweiz immer wieder darüber, wie genügend Arbeitskräfte zur Aufrechterhaltung des Wachstums rekrutiert werden können. Parallel dazu werden bis in die jüngste Zeit Debatten geführt darüber, mit welchen Rechten diese Menschen ausgestattet sein sollen und ob es Obergrenzen für die Einwanderung braucht. Auch die Auswirkungen des Saisonnierstatuts waren bereits mehrfach Gegenstand von öffentlichen Diskussionen. Das Postulat knüpft entsprechend an weitere Vorstösse auf Bundesebene sowie in den Kantonen Basel-Stadt und St. Gallen an, die ebenfalls eine Aufarbeitung des Saisonnierstatuts und seiner Auswirkungen fordern. Dies zeigt, dass auf verschiedenen Ebenen ein Bedürfnis nach Aufarbeitung des Themas besteht, dessen Dringlichkeit und die Zuständigkeiten aber politisch unterschiedlich beurteilt werden. Auf Bundesebene wurde das Postulat 23.4509 betreffend «Aufarbeitung des Saisonnierstatuts und seiner Auswirkungen auf die betroffenen Kinder und ihre Familien» eingereicht. Es wurde am 12. September 2024 zurückgezogen, nachdem der Bundesrat dessen Ablehnung mit Hinweis auf ein vom Schweizerischen Nationalfonds finanziertes Forschungsprojekt zu diesem Thema an der Universität Neuenburg beantragt hatte
(Antrag des Bundesrates auf Ablehnung vom 21. Februar 2024, abrufbar unter: parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234509; Forschungsprojekt, abrufbar unter: data.snf.ch/grants/ grant/189017). Im Kanton Basel-Stadt hiess der Grosse Rat den Anzug (Postulat) 24.5160 betreffend «öffentliche Aufarbeitung der Geschichte illegalisierter migrantischen Familien mit Saisonnier- und Jahresaufenthaltsstatut in Basel» am 12. Juni 2024 gut (abrufbar unter: grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200113203). Im Kanton St. Gallen trat der Kantonsrat am 1. Mai 2024 auf das Postulat 43.24.01 betreffend «Die verbotenen Kinder der Saisonniers – St. Galler Aufarbeitung eines düsteren Kapitels der Schweizer Migrationspolitik» auf Antrag des Regierungsrates des Kantons St. Gallen nicht ein. Dieser wies in seinem Antrag an den Kantonsrat darauf hin, dass das Saisonnierstatut eine gesetzliche Grundlage für die gesamte Schweiz gewesen sei, weshalb die Aufarbeitung dieses Kapitels der Schweizer Migrationsgeschichte auf Bundesebene erfolgen müsse. Es seien gesamtschweizerische Bemühungen um Aufarbeitung nötig, weshalb ein Postulatsbericht kein zweckmässiges Format für eine kantonale historische Aufarbeitung darstelle (abrufbar unter: ratsinfo.sg.ch/gremium/468/ geschaefte/5978). Mit Hinweis auf die politische Behandlung der genannten Vorstösse auf Bundesebene und insbesondere im Kanton St. Gallen lehnt der Regierungsrat das vorliegende Postulat ab. Das Saisonnierstatut betrifft eine Regelung, die von den Kantonen gemäss dem damals geltenden Bundesrecht umzusetzen war. Historische Forschungen in diesem Bereich sollten koordiniert, d. h. unter der Federführung des Bundes und unter Beteiligung der Kantone, erfolgen. Der Regierungsrat erachtet eine isolierte wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen des Saisonnierstatuts nur für den Kanton Zürich als nicht zielführend. Er ist jedoch bereit, eine Beteiligung des Kantons Zürich zu prüfen, falls ein kantonsübergreifendes Forschungsprojekt zum Thema unter der Federführung des Bundes dereinst konkrete Formen annehmen würde. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 215/2026 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli