RRB Nr. 784/2025
Anfrage Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Ulrich Pfister, Egg, betreffend Voucher Selbstbestimmungsgesetz, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 228/2025
Sitzung vom 20. August 2025
784. Anfrage (Voucher Selbstbestimmungsgesetz) Kantonsrätin Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Kantonsrat Ulrich Pfister, Egg, haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht: Seit dem 1.1.2024 besteht für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, selbst bestimmen zu können, wie und wo sie leben und von wem sie begleitet und betreut werden (Selbstbestimmungsgesetz). Bis Ende 2023 finanzierte der Kanton ausschliesslich Institutionen, seit ca. 1,5 Jahren werden nun zusätzlich auch Menschen mit Behinderung in einer eigenen Wohnung, in einer Wohn- und Familiengemeinschaft unterstützt. Mit dem neuen Gesetz wurde die Voraussetzung geschaffen, dass Betroffene ihrem individuellen Bedarf entsprechend direkt über ein sogenanntes Voucher-, also «Gutschriftsystem» unterstützt werden. Die Einreicherin bzw. der Einreicher der Anfrage sind beide Mitglieder des Stiftungsrats Züriwerk. An einer letzten Sitzung des Stiftungsrats wurde aufgezeigt, dass mehr Potential vorhanden wäre, die Nachfrage aber momentan nicht hoch ist (z. B. für die SEBE-Begleitung in der eigenen Wohnung). Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele Personen im Kanton Zürich haben bis heute Gebrauch gemacht von dem sogenannten Vouchersystem? Wie viele finanzielle Mittel wurden in Zusammenhang mit der Einführung der SEBE- Leistungen bereits gesprochen?
2. Was sind die Rückmeldungen zur Handhabung der Voucher? Wo stellt der Regierungsrat Schwierigkeiten fest?
3. Wie schätzt der Regierungsrat die Anforderungen an die Leistungsbezüger ein (hoch, viele Unterlagen erforderlich oder niedriger Aufwand)? Wie erfolgt die Sicherstellung zur Handhabung/Klärung des Ausfüllens des Antragsformulars? Sind Informationskampagnen/ Informationsoffensiven geplant für die Bekanntmachung der Angebote?
4. Wie sieht die Wachstumsprognose für alle SEBE-Leistungen aus? Und in diesem Zusammenhang: Wie schätzt der Regierungsrat kurz-, mittel- und längerfristig die momentan zur Verfügung stehenden Personalressourcen ein? Danke bereits im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Ulrich Pfister, Egg, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG, LS 831.5) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das neue System zur Finanzierung von Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung wird unter dem Begriff SEBE (selbstbestimmt entscheiden) umgesetzt. Bis Ende Juni 2025 haben sich über 400 Personen im SEBE-System angemeldet. Über 200 der angemeldeten Personen verfügen bereits über einen oder mehrere Voucher oder einen Geldbetrag für SEBE-Leistungen. Die übrigen Personen befinden sich in der Abklärungsphase. Seit der Einführung des neuen Systems sind rund 26 000 Stunden für Begleitung und Betreuung zugesprochen worden, wofür im Rechnungsjahr 2024 rund 1,1 Mio. Franken aufgewendet wurden. Zudem finanzierte der Kanton mit Fr. 500 000 sechs Pilotberatungsstellen, damit sich am SEBE-System interessierte Personen von einer unabhängigen Stelle beraten lassen können. Zu Fragen 2 und 3: Auf dem Voucher ist festgehalten, wie viele Stunden an Begleitung und Betreuung bei ambulanten Anbietenden nach Wahl eingelöst werden können. Die Informationen sind auf der Onlineplattform SEBE Digital hinterlegt. Das Voucher-System hat den Vorteil, dass die gesamte Administration zum Einlösen des Vouchers hauptsächlich beim Kantonalen Sozialamt und bei den Leistungserbringenden anfällt und nicht bei den Personen, die Begleitung und Betreuung in Anspruch nehmen. Es hat sich gezeigt, dass die Auswahl von geeigneten Begleit- oder Betreuungsangeboten anspruchsvoll sein kann. Daher werden Personen, die bereits über einen Voucher verfügen, bei diesem Schritt mit gezielteren Informationen und einem angepassten Beratungsangebot noch besser unterstützt. Zudem sind die ambulanten SEBE-Angebote seit August 2025 neu über die Plattform meinplatz.ch zugänglich. Diese Massnahmen dürften die Beachtung und Bekanntheit des SEBE-Systems weiter steigern. Der erste Zugang zu SEBE-Leistungen erfolgt über die Onlineplattform SEBE Digital. Nach der Erstanmeldung können spätere Schritte wie die Bedarfsklärung auch über andere Wege vollzogen werden (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 393/2024 betreffend Leistungen der SEBE – nur für eine Elite?). Personen, die beim Anmeldeprozess Unter- stützung benötigen, können sich an die eigens dafür geschulten SEBE-
Beratungsstellen oder an das Kantonale Sozialamt wenden. Zur Prüfung des Leistungsanspruchs ist es unumgänglich, dass Unterlagen wie etwa die Rentenverfügung oder Angaben zu einer Beistandschaft eingereicht werden. Seit der Einführung des neuen Systems veröffentlicht das Kantonale Sozialamt umfangreiche Informationen auf der Webseite zh.ch/ sebe, die regelmässig aktualisiert werden und auch in leichter Sprache zugänglich sind. Zudem wurden für unterschiedlichste Zielgruppen verschiedene Informationsveranstaltungen durchgeführt. Weitere Veranstaltungen sind geplant, um das System SEBE bei Personen mit Behinderung und deren Bezugspersonen noch bekannter zu machen. Zu Frage 4: Das SLBG legt die Grundlage für einen einschneidenden Wandel und ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderung selbst bestimmen können, wo sie begleitet und betreut werden möchten. Das neue System ist eine Investition in die Zukunft und befindet sich noch im Aufbau. Die ersten Erfahrungen sind positiv, zeigen aber auch, dass ein Wechsel von einer Institution in eine eigene Wohnung nicht leichtfertig angegangen wird, zumal die Wahlfreiheit nicht nur mit Chancen, sondern auch mit Risiken verbunden ist. Bei einem Wechsel aus einer Institution in ein ambulantes Angebot müssen auch die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden; insbesondere die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum stellt eine grosse Hürde dar. Die Erfahrungen werden während einer Übergangsphase bis Ende 2026 gesammelt und ausgewertet. Es ist davon auszugehen, dass die personellen Mittel nach einer intensiven Aufbauphase mittelfristig ausreichen werden, um eine steigende Nachfrage abzudecken.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli