RRB Nr. 806/2025
Anfrage Florian Meier, Winterthur, und Mitunterzeichnende betreffend Umsetzung Rechtsabbiegen bei Rot, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 177/2025
Sitzung vom 20. August 2025
806. Anfrage (Umsetzung Rechtsabbiegen bei Rot) Kantonsrat Florian Meier, Winterthur, und Mitunterzeichnende haben am 2. Juni 2025 folgende Anfrage eingereicht: Ende April 2021 hat der Regierungsrat in einer Medienmitteilung kommuniziert, dass er das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos ermöglichen und bei allen 330 Knoten auf Staatsstrassen mit Lichtsignalanlagen und Veloverbindungen prüfen will. Im Jahresbericht 2021 der Koordinationsstelle Veloverkehr (heute Fachstelle Veloverkehr) wird erwähnt, dass an 49 der 353 velorelevanten Knotenzuführungen das Rechtsabbiegen bei Rot umgesetzt werden soll, dass bei 124 Zuführungen Rechtsabbiegen bei Rot nicht möglich wäre und dass es bei 179 Zuführungen eine weitere Überprüfungsrunde brauche, wobei 28 Zuführungen leicht umsetzbar seien. Eine Zuführung muss dabei irgendwo untergegangen sein. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie ist der Stand der Umsetzung von Rechtsabbiegen bei Rot auf den Staatsstrassen?
2. An wie vielen Knotenzuführungen ist Rechtsabbiegen bei Rot bereits umgesetzt?
3. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die übrigen Knotenzuführungen mit Priorität 2 oder 3 umgesetzt?
4. Welche Gründe werden geltend gemacht, wo Rechtsabbiegen bei Rot ausgeschlossen wird?
5. In welchen Gemeinden und an welchen Strassen liegen Verkehrsknoten, wo Rechtsabbiegen bei Rot ausgeschlossen wird? (Bitte um Auflistung)
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Florian Meier, Winterthur, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:
Damit das Rechtabbiegen für Velos bei Rot umgesetzt werden kann, muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Gemäss Art. 69a der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) muss je nach Ausgangslage eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein, um einen Knoten als SSVkompatibel einstufen zu können: 1. Die zuführende Spur ist eine Mischspur, das Rechtsabbiegen ist allen Fahrzeugen gestattet. Bedingung: Es muss ein Radstreifen und ein vorgezogener Haltebalken vorhanden sein. 2. Die zuführende Spur ist eine separate Rechtsabbiegespur. Bedingung: Die Spur muss genügend breit sein und einen vorgezogenen Haltebalken aufweisen. 3. Die zuführende Spur ist eine Mischspur, es dürfen aber nur Velos rechts abbiegen. Bedingung: Die Spur muss genügend breit sein und einen vorgezogenen Haltebalken aufweisen. Der Kanton Zürich hat 2021/2022 systematisch alle Knoten überprüft, an denen die Velofahrenden von der neuen Regelung profitieren könnten. Im Kanton Zürich sind insgesamt 276 von Lichtsignalanlagen (LSA) gesteuerte Knoten mit insgesamt 934 Zuführungen vorhanden. Davon haben 353 eine legale Rechtsabbiegebeziehung für den Veloverkehr. Alle 934 Knotenzuführungen wurden im GIS erfasst und die 353 mit legaler Rechtsabbiegebeziehung für den Veloverkehr vor Ort geprüft. SSV-kompatible Zuführungen wurden sicherheitsgeprüft, ungeeignete ausgeschlossen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Knotenzuführungen. Knotenzuführungen Total Mit legaler Rechtsabbiegebeziehung 353 für den Veloverkehr 100% Davon zur Umsetzung empfohlen Priorität 1 45 ohne Massnahmen 13% Priorität 2 56 mit kurzfristigen Massnahmen 16% Davon nur langfristig oder nicht Priorität 3 116 zur Umsetzung empfohlen nur langfristig umsetzbar 33% Keine Umsetzung 136 38%
Noch nicht SSV-kompatible Zuführungen wurden auf Verbesserungsmöglichkeiten geprüft und – sofern geeignet – in die Überprüfung einbezogen. In vier Arbeitsschritten wurden 1) die Zuführungen triagiert, 2) Eignungskriterien für die Umsetzung definiert, 3) jede Zuführung vor Ort situativ geprüft und dokumentiert, 4) Empfehlungen bereinigt, priorisiert und in Massnahmenblättern festgehalten. Dabei entstanden die aus der Tabelle ersichtlichen Prioritätsstufen. Zu Fragen 1–3: Bei den Knotenzuführungen erster Priorität war die Umsetzung ohne zusätzliche Massnahmen sofort möglich. Das Signal 5.18 gemäss SSV konnte jeweils am bezeichneten Ampelmast befestigt werden. Insgesamt wurden 45 Knotenzuführungen der Priorität 1 zugeordnet und 2021/2022 umgesetzt. Bei Knotenzuführungen der Priorität 2 sind geringfügige Massnahmen notwendig, um die Anforderungen der SSV zu erfüllen (z. B. Velo- Haltebalken markieren). Das Signal 5.18 gemäss SSV kann nach Umsetzung der Massnahmen am vorgesehenen Ampelmast angebracht werden. 56 Knotenzuführungen wurden der Priorität 2 zugeordnet. Davon wurden bis heute 45 umgesetzt, die restlichen befinden sich noch in Bearbeitung. Bei Knotenzuführungen der Priorität 3 ist die Umsetzung des Rechtsabbiegens bei Rot aus Gründen der Verhältnismässigkeit der notwendigen Massnahmen nur längerfristig denkbar. Es werden 116 Knotenzuführung der Priorität 3 zugeordnet. Eine Umsetzung wird längerfristig oder in Zusammenhang mit weiteren Planungen in Betracht gezogen und erfolgt mit laufenden Projekten. Zu Frage 4: Bei Knotenzuführungen, bei denen das Rechtsabbiegen bei Rot nicht umgesetzt werden kann, ist die Verkehrssicherheit gemäss den Kriterien der SSV nicht gewährleistet und/oder die notwendigen Massnahmen werden als nicht verhältnismässig und auch längerfristig als nicht umsetzbar beurteilt. Die von der SSV festgelegten Sicherheitskriterien umfassen namentlich: 1. Vorhandensein und Breite von Radstreifen 2. Breite der Fahrspuren 3. Haltebalken für Radverkehr 4. Sichtfeld auf Fussgängerstreifen 5. Schulweg auf Fussgängerstreifen 6. Übersichtlichkeit der Einmündungen 7. Rechtsliegende ÖV-Elemente (Bus/Tram)
8. zuführende Fahrspur 9. Verkehrsbelastung 10. Veloroute auf Einmündung 11. Anhaltesichtweite Es wurden 136 Knotenzuführung der Gruppe «Keine Umsetzung» zugeordnet; diese sind auch langfristig nicht umsetzbar. Zu Frage 5: An folgenden Stellen kann Abbiegen bei Rot nicht eingeführt werden: LSA-Nr. Strassenname Gemeinde 10.1 Flughafenstrasse von Westen Kloten 10.4 Schaffhauserstrasse von Süden Kloten 101.1 Im Schwanen von Westen Wallisellen 101.2 Neugutstrasse von Norden Wallisellen 101.3 Hofstrasse von Osten Wallisellen 101.4 Neugutstrasse von Süden Wallisellen 103.2 Ruchwiesenstrasse von Osten Dielsdorf 105.3 Zuführung 22.1 von Osten Opfikon 105.4 Rohrstrasse von Süden Opfikon 107.1 Dorfstrasse von Westen Horgen 107.3 Schönenbergstrasse von Osten Horgen 112.1 Landstrasse von Westen Otelfingen 112.2 Vorderdorfstrasse von Norden Otelfingen 114.1 Furttalstrasse von Westen Buchs 114.2 Bahnhofstrasse von Norden Buchs 114.3 Furttalstrasse von Osten Buchs 114.4 Bahnhofstrasse von Süden Buchs 115.1 Unterdorfstrasse von Westen Regensdorf 115.2 Dorfstrasse von Norden Regensdorf 115.3 Rümlangerstrasse von Osten Regensdorf 115.4 Dorfstrasse von Süden Regensdorf 118.2 Schaffhauserstrasse von Norden Opfikon 118.3 Giebeleichstrasse von Osten Opfikon 118.4 Schaffhauserstrasse von Süden Opfikon 121.1 Zürcherstrasse von Westen Dietikon 121.3 Zürcherstrasse von Osten Dietikon
LSA-Nr. Strassenname Gemeinde 122.3 Flughofstrasse von Osten Opfikon 124.2 Wildbachstrasse von Norden Hinwil 124.4 Brunnenbachstrasse von Süden Hinwil 125.2 Ostring von Norden Regensdorf 125.4 Ostring von Süden Regensdorf 129.2 Ottenbacherstrasse von Norden Obfelden 129.4 Mettmenstetterstrasse von Süden Obfelden 130.2 Sonnenbergstrasse von Osten Thalwil 130.4 Sonnenbergstrasse von Süden Thalwil 13a.1 Zentralstrasse von Westen Dietikon 13a.3 Bremgartnerstrasse von Süden Dietikon 143.1 Badenerstrasse von Westen Dietikon 146.1 Zürcherstrasse von Westen Oberengstringen 146.2 Ankenhofstrasse von Süden Oberengstringen 146.3 Zürcherstrasse von Osten Oberengstringen 146.4 Dorfstrasse von Süden Oberengstringen 147.4 Alte Landstrasse von Süden Zollikon 148.1 Zürcherstrasse von Westen Schlieren 148.2 Zürcherstrasse von Norden Schlieren 14a.4 Obere Reppischstrasse von Süden Dietikon 14b.2 Bäckerstrasse von Norden Dietikon 15.1 Im Cholplatz von Westen Bülach 15.2 Zürichstrasse von Norden Bülach 167.2 Zürichstrasse von Norden Hinwil 167.4 Industriestrasse von Süden Hinwil 169.2 Zürcherstrasse von Osten Dietikon 17.2 Balz-Zimmermann-Strasse von Norden Opfikon 17.4 Hohenbühlstrasse von Süden Opfikon 173.4 Birmensdorferstrasse von Süden Urdorf 181.1 Luzernerstrasse von Westen Birmensdorf 182.1 Neue Dorfstrasse von Westen Langnau am Albis 188.2 Europastrasse von Norden Rümlang 18a.3 Seestrasse von Süden Küsnacht
LSA-Nr. Strassenname Gemeinde 19.1 Oberwachtstrasse von Westen Küsnacht 19.4 Dorfstrasse von Süden Küsnacht 190.3 namenlos53 von Osten Adliswil 191.1 Oberdorfstrasse von Westen Dietikon 191.3 Windeggstrasse von Osten Dietikon 194.4 Urdorferstrasse von Süden Birmensdorf 199.2 Moosstrasse von Osten Wettswil am Albis 199.3 Fildernstrasse von Süden Wettswil am Albis 20.2 Bahnhofstrasse von Norden Dübendorf 203.2 Schulstrasse von Norden Hinwil 203.4 Pilgerweg von Süden Hinwil 205.1 Pumpwerkstrasse von Westen Regensdorf 206.1 Waldeggstrasse von Westen Birmensdorf 207.2 Zürcherstrasse von Norden Buchs 207.4 Dällikerstrasse von Süden Buchs 208.3 Im Langacker von Süden Wallisellen 209.2 Schönenhofstrasse von Norden Wallisellen 210.1 Zürcherstrasse von Norden Bonstetten 210.2 Stationsstrasse von Osten Bonstetten 210.3 Zürcherstrasse von Süden Bonstetten 211.1 Maienbrunnenstrasse von Westen Hedingen 211.2 Zürcherstrasse von Norden Hedingen 213.2 Obfelderstrasse von Norden Obfelden 213.3 Muristrasse von Süden Obfelden 217.2 Arealstrasse von Osten Volketswil 218.2 Urdorferstrasse von Norden Birmensdorf 22.2 Breitistrasse von Osten Kloten 22.3 Schaffhauserstrasse von Süden Kloten 225.4 Grubenstrasse von Süden Wetzikon 23.2 Ringstrasse von Norden Dübendorf 232.2 Eduard-Amstutz-Strasse von Norden Dübendorf 232.4 Giessenstrasse von Süden Dübendorf 234.3 Weststrasse von Osten Wallisellen
LSA-Nr. Strassenname Gemeinde 236.2 Seidenstrasse von Norden Wallisellen 238.2 Wright-Strasse von Osten Opfikon 241.1 Talackerstrasse von Westen Opfikon 241.3 Voisin-Strasse von Osten Opfikon 25.1 Zürichstrasse von Westen Maur 257.2 Lägernstrasse von Osten Oberglatt 26.1 Dorfplatz von Westen Ottenbach 26.2 Jonenstrasse von Norden Ottenbach 26.3 Dorfplatz von Osten Ottenbach 26.4 Dorfplatz von Süden Ottenbach 260.2 Storchenstrasse von Norden Schlieren 260.3 Badenerstrasse von Osten Schlieren 263.2 Bernstrasse von Norden Dietikon 268.2 Dättlikonerstrasse von Norden Pfungen 268.3 Weiacherstrasse von Osten Pfungen 269.1 Seestrasse von Westen Meilen 27.3 Seestrasse von Süden Meilen 271.1 Bachtobelstrasse von Westen Regensdorf 272.1 Lufingerstrasse von Westen Kloten 272.3 Thalstrasse von Osten Kloten 273.2 Speditionsstrasse von Norden Kloten 280.4 Grenzstrasse von Süden Bülach 281b.1 Grenzstrasse von Westen Bachenbülach 29.3 Zürichstrasse von Osten Hinwil 3.1 Neue Winterthurerstrasse von Westen Wallisellen 311.1 Zürcherstrasse von Westen Dietikon 312.3 Urdorferstrasse von Süden Dietikon 314.3 Asylstrasse von Süden Dietikon 317.2 Grabackerstrasse von Norden Dietikon 317.4 Bleicherstrasse von Süden Dietikon 33.4 Schwarzackerstrasse von Süden Wallisellen 35.1 Seestrasse von Westen Horgen 36.2 Trüllergasse von Norden Feuerthalen
LSA-Nr. Strassenname Gemeinde 36.4 Zürcherstrasse von Süden Feuerthalen 37.1 Grenzstrasse von Westen Bülach 40.3 Industriestrasse von Osten Dietlikon 41.1 namenlos70 von Westen Wallisellen 41.3 Husacherstrasse von Osten Wallisellen 41.4 Neugutstrasse von Süden Wallisellen 54.1 Zürcherstrasse von Westen Schlieren 57.1 Zürcherstrasse von Westen Schlieren 6.4 Unterer Sonnenhof von Süden Bülach 61.2 Bachstrasse von Norden Schlieren 62.2 Goldschlägistrasse von Norden Schlieren 63.1 Badenerstrasse von Westen Schlieren 63.4 Kleinzelglistrasse von Süden Schlieren 68.1 Regensbergstrasse von Westen Dielsdorf 68.2 Wehntalerstrasse von Norden Dielsdorf 68.3 Bahnhofstrasse von Osten Dielsdorf 71.2 Hochbordstrasse von Norden Dübendorf 72.4 Wallisellenstrasse von Süden Dübendorf 73.2 Moosäckerstrasse von Norden Regensdorf 75.2 Ostring von Norden Regensdorf 75.3 Affolternstrasse von Osten Regensdorf 76.2 Watterstrasse von Norden Regensdorf 76.4 Engstringerweg von Süden Regensdorf 77.4 Schaffhauserstrasse von Süden Bülach 82.1 Bahnhofstrasse von Westen Wallisellen 82.2 Kirchstrasse von Norden Wallisellen 82.3 Neugutstrasse von Osten Wallisellen 82.4 Bahnhofstrasse von Süden Wallisellen 84.4 Seestrasse von Süden Kilchberg 90.4 Gockhauserstrasse von Süden Dübendorf 91.2 Hittnauerstrasse von Osten Wetzikon 92.3 Reitmenstrasse von Süden Schlieren 96.1 Neugutstrasse von Westen Wallisellen 96.3 Zwicky-Strasse von Süden Wallisellen
Es besteht eine Differenz zwischen den Analyseauswertungen von Knotenzuführungen ohne Umsetzung von Rechtsabbiegen für Velos bei Rot zu tatsächlich nicht umsetzbaren Zuführungen. Die Differenz von 23 Knotenzuführungen (entspricht rund fünf bis sechs Lichtsignalanlagen) ergibt sich daraus, dass im Projektverlauf einzelne Anlagen zunächst aufgrund von Baustellen aus der Analyse herausgenommen, später wieder berücksichtigt und in der Endbereinigung um Zuführungen ergänzt wurden, bei denen ein Rechtsabbiegen bei Rot langfristig nicht umsetzbar ist (z. B. bei neuen Lichtsignalanlagen, die im Rahmen der Limmattalbahnausbauten erstellt wurden).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli