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Strassen, Zumikon, A52 Forchautobahn, Instandsetzung Lärmschutzwände, Baumeisterarbeiten, Vergabe

RRB Nr. 811/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 20 avust 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-811-2025/de/strassen-zumikon-a52-forchautobahn-instandsetzung-larmschutzwande-baumeisterarbeiten-vergabe

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 811/2025

Strassen, Zumikon, A52 Forchautobahn, Instandsetzung Lärmschutzwände, Baumeisterarbeiten, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025

811. Strassen (Zumikon, A52 Forchautobahn, Instandsetzung

Erwägungen

Lärmschutzwände, Baumeisterarbeiten, Vergabe) Mit Beschluss Nr. 643/2024 setzte der Regierungsrat das Projekt für den Ersatz und die Instandstellung der Lärmschutzwände sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der Forchautobahn A52 in der Gemeinde Zumikon fest und bewilligte eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 140 600. Die Bauarbeiten wurden in verschiedenen Losen, unterteilt nach Fachgebieten, ausgeschrieben. Für die Baumeisterarbeiten für die Lärmschutzwände liegt aufgrund eines offenen Verfahrens ein Angebot von Fr. 3 683 674.35 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Anliker AG Bauunternehmung, Emmenbrücke, zu vergeben. Die Vertragssumme von Fr. 3 683 674.35 gemäss Angebot vom 8. Mai 2025 kann sich für Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 4 236 000 erhöhen. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 643/2024 gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84B-20017, Zumikon, A52 Forchautobahn, aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baumeisterarbeiten für die Lärmschutzwände an der Forchautobahn A52 in der Gemeinde Zumikon werden gemäss Angebot vom 8. Mai 2025 zu Fr. 3 683 674.35 an die Anliker AG Bauunternehmung, Emmenbrücke, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 4 236 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli